Schweiz

«Staatsanwälte haben eine enorme Macht»

Wer in der Schweiz ein Delikt begeht, sieht künftig in mehr als neun von zehn Fällen nie einen Richter. Das ist hoch problematisch, sagt der Strafrechtsexperte Franz Riklin.

Neun von zehn Beschuldigten sehen nie einen Richter: Polizeiübung in Chur.

Neun von zehn Beschuldigten sehen nie einen Richter: Polizeiübung in Chur.

Artikel zum Thema

Franz Riklin ist emeritierter Professor für Strafrecht der Universität Freiburg.

Ab dem 1. Januar gilt in der Schweiz eine neue Strafprozessordnung. Sie schafft den Untersuchungsrichter ab, stattdessen trägt nur der Staatsanwalt die notwendigen Beweise und Akten für ein Verfahren zusammen. Ausserdem gibt es die Möglichkeit eines Schnellverfahrens: Der Staatsanwalt entscheidet selber über Delikt und Strafe – der Fall kommt nie vor Gericht. Dieses sogenannte Strafbefehlsverfahren soll die Justiz effizienter machen und die Gerichte entlasten. Den Strafbefehl erhält der Beschuldigte per Brief nach Hause.

Doch für Franz Riklin, emeritierter Strafrechtsprofessor, sind Strafbefehlsverfahren hoch problematisch. «In über 95 Prozent der Fälle werden so Urteile nicht von Gerichten, sondern praktisch von Staatsanwälten gefällt.» Dabei seien die Verfahrensregeln lockerer, die Unterlagen oft rudimentär, und es komme zu einem hohen Anteil an Fehlurteilen.

Bis zu sechs Monate Gefängnis

Zwar hat der Beschuldigte die Möglichkeit, gegen den Strafbefehl Einsprache zu erheben. Dies wird jedoch nur in den wenigsten Fällen getan – zahlreiche Betroffene könnten laut Riklin ein solches Dokument aufgrund mangelnder intellektueller Fähigkeiten, fehlender Lesekompetenz oder wegen unzureichender Sprachkenntnisse gar nicht verstehen.

Das neue System sehe für Staatsanwälte eine Mehrfachrolle vor, so Riklin: «Staatsanwälte haben eine enorme Macht.» Sie ermitteln in Vorverfahren, entscheiden, ob Anklage erhoben wird oder nicht, vermitteln amtliche Verteidiger und können auch noch Strafbefehle erlassen. Dabei sei gegen Strafbefehlsverfahren nichts einzuwenden, wenn es um geringfügige Fälle mit Geldstrafen gehe. «Doch jetzt können Strafbefehle von bis zu sechs Monaten Gefängnis ausgesprochen werden.»

«Urteilshungrige» Schweiz

In den Nachbarländern der Schweiz hat das hier so exzessiv eingesetzte Strafbefehlsverfahren eine viel kleinere Bedeutung. Österreich hat es wegen rechtsstaatlicher Bedenken ganz abgeschafft, in Deutschland ist es bei unbedingten Freiheitsstrafen verboten.

Die Effizienz, die der Schweizer Idee des Strafbefehlsverfahrens zugrunde liegt, sucht man in Deutschland und Österreich anders zu erreichen. Fälle münden zum Teil in ordentliche Verfahren, enden aber oft nicht mit einer Verurteilung, sondern mit einer Einigung und somit einer Einstellung des Verfahrens – teilweise verbunden mit Auflagen zu gemeinnütziger Arbeit oder Geldzahlungen. In Österreich enden laut Riklin 55 Prozent aller Verfahren so, in Deutschland etwa die Hälfte. In der «urteilshungrigen» Schweiz sei dieses System verpönt. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)

Erstellt: 31.12.2010, 11:58 Uhr

WRITE A COMMENT







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

52 Kommentare

Bigler Michel

03.01.2011, 10:15 Uhr
Melden

"zahlreiche Betroffene könnten laut Riklin ein solches Dokument aufgrund mangelnder intellektueller Fähigkeiten, fehlender Lesekompetenz oder wegen unzureichender Sprachkenntnisse gar nicht verstehen" An dieser Aussage sieht man, WER solche Straftaten begeht. Antworten


Hans Knecht

02.01.2011, 19:54 Uhr
Melden

"...sieht künftig in mehr als neun von zehn Fällen nie einen Richter" Das sind Zustände wie angeblich zur Zeit der Inquisition. Sollte ein potentielles Gerichtsverfahren und die Strafe potentielle "Kleinkriminelle" davor abschrecken jemanden übers Ohr zu hauen? Antworten


Carlo Schnydrig

02.01.2011, 10:27 Uhr
Melden

Eine Aenderung dieses Systems ist wirklich notwendig. Es kann nicht sein, dass Leuten die schon Macht besitzen, noch mehr Macht zugeschanzt wird. Dieses System hat viele unverhältnismässige und ungewöhnlich viele Fehlurteile zur Folge. Wozu lässt sich unsere mehrheitlich lobbygesteuerte und unsachliche Politik noch hinsteuern? Ein notgedrungenes Aufräumen anlässlich den nächsten Wahlen angesagt! Antworten


Martin von Reding

01.01.2011, 21:20 Uhr
Melden

Vor vielen Jahren hat Marcel Witschi aus luzern ein Buch geschrieben. "Die Macht des Staates oder wie der Staat es macht" Immer mehr geht es in diese Richtung. Fraglich ist nur wann die verdeckte Diktatur hochkommt und die Bürger es merken, bevor es zu spät ist. eine gefährliche Entwicklung für den so schön vorzeigefreudigen Schweizer-Rechtsstaat, den es nicht mehr gibt. Antworten


Emil Manser

01.01.2011, 19:04 Uhr
Melden

Es ist richtig, dass Deliquenten die gerechte Strafe erhalten. Es darf nie sein, dass Staatsanwälte (Ankläger) über das Ausmass einer Strafe entscheiden. Das ist klar Aufgabe der Gerichte. Staatsanwälte werden vom Staat beschäftigt und bewegen sich auf einer völlig abgehobenen Ebene im Vergleich zu den Deliquenten. Eine Instanz in der Form eines objektiven Gerichtes ist zwingend erforderlich. Antworten


Francois Stocker

01.01.2011, 19:03 Uhr
Melden

Jetzt müssen sich einfach genug mutige Bürgerinnen finden, die auch Staatsanwälte anklagen. Eine Klage gegen Staatsanwälte ist häufig möglich und muss durch eine Vorgesetzte Behörde, in meinem Rechtsverständnis einem Gericht, behandelt werden. Die Tendenz ist aber absolut klar; der Staat hat uns Bürgerinnen durch diese Hintertüre wieder ein riesiges Stück Freiheit gestohlen! Antworten


Charles Brunner

01.01.2011, 17:40 Uhr
Melden

Wenn dadurch die Justiz schneller wird, sehe ich Vorteile. Man liest dauernd Urteile von Vergehen, die Jahre zurück liegen (auch Verkehrsvergehen). Charles Brunner Antworten


meret herger

01.01.2011, 14:45 Uhr
Melden

Unglaublich, dass in einem modernen Land wie der Schweiz Menschenrechte derart missachtet werden. Während Menschenrechtsorganisationen in Schwellen- und Entwicklungsländer das Recht auf einen Richter fordern, wird dieses in der Schweiz kurzerhand abgeschafft. Bei einem Urteil muss Gerechtigkeit im Vordergrund stehen, nich Effizienz! Antworten


Hans-Jörg Wüthrich

01.01.2011, 14:03 Uhr
Melden

Gefährlich wirds, wenn es wie in der Wirtschaft üblich geworden ist, Lohnerhöhungen mittels IP (individueller Performance ) ermittelt werden. Dazu noch die Legislative die Stellschrauben bestimmt. Wenn also ein Staatsanwalt danach bemessen wird vieviel Urteile im Verhältnis zu den Neueingngen ausgesprochen werden. Antworten


Kurt Bertschi

01.01.2011, 11:41 Uhr
Melden

Staatsanwälte haben tatsächlich zuviel Macht. Und früher verkörperten sie mehr Persönlichkeit. Heute sind es Durch- schnittsfiguren.Einschränken ist angesagt. Auch die Dauer eines Falles ist unter die Lupe zu nehmen. Urteilsver- kündigungen nach zehn und elf Jahren sind abzuschaffen. Schnellverfahren sollten eingeführt werden. Die Justiz mahlt zu langsam. Antworten


Michael Hardegger

01.01.2011, 10:23 Uhr
Melden

Die Verschärfung des Strafrechts ab heute,1.Janual 11 zeigt eindeutig,dass sich die Schweiz in ihrem perfiden po-litischen" Gleichmachungswahn",der auschliesslich zu Gunsten der "Classe Politic",so wie der" Upper Moneyclass" hilft,ihren Status Quo zu bewahren,schon lange von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entfernt hat.Ein weiteres Beispiel: die Einschränkung des Initiativrechts! So nicht!! Antworten


Edith Habermann

01.01.2011, 07:54 Uhr
Melden

Wenn man die Arbeitsweise und die charakterlichen Eigenschaften der Bundesanwälte Rorschacher und Roduner im Fall Hells Angels als Massstab nimmt, wird einem Angst und Bange bei der Machtfülle der Staatsanwälte. Diese bestimmen gar noch darüber, wer ihnen auf die Finger schauen darf, indem sie die Pflichtverteidiger vermitteln. Ist die Schweiz noch ein Rechtsstaat? Antworten


Matthias Berger

31.12.2010, 23:07 Uhr
Melden

Die neue StPO ist ein immenser Fortschritt, weg vom Kantönligeist, der viel mehr Ungerechtigkeiten brachte, als die Vereinheitlichung auf Bundesstufe. Die Kritik, bevor sich eine Praxis entwickeln konnte, ist theoretischer Art, aber offenes den Medien, die wenig davon verstehen, willkommen. Abwarten und Tee trinken! Antworten


Alexander Kernen

31.12.2010, 17:48 Uhr
Melden

@Horst Gruening: Selbstverständlich haben auch Staatsanwälte unparteiisch zu sein! Nach dem klaren Gesetzeswortlaut gelten die Ausstandsregeln auch für die Mitglieder der Staatsanwaltschaft. Sie können namentlich abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, welche nach objektiven Gesichtspunkten geeignet sind, den Anschein der Befangenheit zu erwecken... Antworten


Christian Merz

31.12.2010, 17:34 Uhr
Melden

Ich habe es selber erlebt in Kriens/LU: 4 Tage eingesperrt in Isolationshaft, keine Rekursmöglichkeit, nach 1.5 Jahren noch immer keine Antwort, jetzt Geldangebot zum Abschliessen des Falls, 50'000.00 Fr. Untersuchunsgkosten für einen Fall wegen Verleumdung durch die Ex-Frau, der Steuerzahler zahlt, den Amtsstatthalter (Staatsanwalt/Harftrichter in einem) ,interessierts nicht,eine Familie zerstört Antworten


Egon Stein

31.12.2010, 17:32 Uhr
Melden

Professor Riklin weiss um die menschliche Unzulänglichkeit im Umgang mit dem Gewaltmonopol durch die sich gegenseitig schützende Täterbegünstigung delinquenter Justizbesoldeter. Die Symbiosegemeinschaft >Legislative,Judikative,Exekutive < sind das Übel der fehlenden Gewaltenteilung.Der Amtsrichter schreibt:Die vorab Zusicherung des Wahrheitsbeweises kommt nicht in Frage, so ist das Urteil gelogen Antworten


Franz Attinger

31.12.2010, 16:37 Uhr
Melden

Ich verteidige die neue StPO wirklich nicht. Warten wir ab, es wird viele Bundesgerichtsentscheide geben und Korrekturen werden vorgenommen. Der Täter wird hier wirklich nur noch mehr geschützt. Der Kt. Schwyz (Parlament) brachte es übrigends fertig, die Staatsanwaltschaft nicht unter ein Dach zu bringen. Nebst dem Kanton entscheiden auch die Bezirke weiter mit. Hohe Kosten und ein Gärtlidenken!! Antworten


Alex Kramer

31.12.2010, 15:53 Uhr
Melden

Herr Riklin vergisst dabei etwas: Ein Staatsanwalt mit Befugnis zum Erteilen von Strafbefehlen kann man als beschleunigtes Verfahren betrachten, man ist schneller und mit weniger Aufwand belastet. Das Argument, dass die Angeschuldigten wegen intellektueller Mängel, Sprach- und Lesefähigkeiten dem Verfahren nicht folgen könnten, gilt ja wohl auch für aufwändigere Verfahren und wird somit hinfällig. Antworten


Mark Keller

31.12.2010, 15:53 Uhr
Melden

@mike haller: für Sie gibt es scheinbar nur ausländische Straffällige, die der Landessprachen nicht mächtig sind. Oder anders ausgedrückt: Sie haben den Artikel nicht verstanden! Ein solcher Strafbefehl wir in Juristen Deutsch, Fränzösisch, Italienisch abgefasst sein. Ich wage es auch zu bezweifeln, dass die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung den Text eines solchen Strafbefehls verstehen kann! Antworten


lucius mayer

31.12.2010, 15:33 Uhr
Melden

Die Grundrichtung ist weltweit gleich: schleichende Aushöhlung des Rechtsstaates (falls überhaupt auch ansatzweise einer bestanden hat), Schwächung der Judikative, Einrichtung eines Willkürstaates. Kurz: 1984 (siehe Roman von George Orwell). Die Völker wollen sich an den Trögen des «Wohlstandes« laben, egal wie. Antworten


Michael Winter

31.12.2010, 15:31 Uhr
Melden

Hasenfratz: Die Parteizugehörigkeit für die Ämter dieser Personen ist doch schon längst eine Farce. Wer gerade in der "falschen" Partei ist, wechselt sie eben schnell, damit er/sie wählbar wird. Antworten


Franz Melliger

31.12.2010, 15:24 Uhr
Melden

@ Otto Kunz Da frage ich mich teilweise auch. ;) Ich wollte damit auch sagen, dass vielleicht noch etwas mehr Informationen von Nöten sind, um wirklich darüber diskutieren zu können. Zumindest mehr Informationen, als sie dieser Artikel enthält. Wer noch nie von einem Strafbefehl gehört hat (v.a. im Jugendstrafrecht ja absolut verbreitet), dem scheint dieser noch gefährlicher, als er ist. Antworten


Kurt Aegeri

31.12.2010, 14:55 Uhr
Melden

Tja, die Schweizer Demokratie ist ja eigentlich darauf ausgerichtet, Machtkonzentration möglichst zu mindern oder zu vermeiden. So z.Bp. mit sieben Bundesräten usw. Diese Pseudoeffizienz nun - durch rechte Bürgerliche angestossen - zeigt, wes Geistes Kind diese Kräfte in der Schweiz sind. Eben genau keine Schweizer Demokraten. Und wenn sie es uns noch hundertmal "verzapfen"! Antworten


Peter Paul Hasenfratz

31.12.2010, 14:48 Uhr
Melden

Franz Andreas Flütsch hat mit seinem Kommentar den Nagel auf den Kopf getroffen. Beim derzeit existierenden Selektions- und Kontrollverfahren bei der Justiz (Sali-sali Prinzip), ist diese Reform zum scheitern verurteilt. Antworten


Christoph Geiser

31.12.2010, 14:39 Uhr
Melden

In einer Diktatur gibt es keine Einsprachemöglichkeit. Und wenn es Leute gibt, die einen Strafbefehl nicht verstehen, dann wahrscheinlich auch nicht den Arbeitsvertrag, den sie unterzeichnet haben. Es gibt auch genügend Beratungsstellen an die man sich wenden kann. Und ob ein Gerichtsurteil besser verstanden wird, als ein Strafbefehl...? Antworten


Horst Gruening

31.12.2010, 14:11 Uhr
Melden

Wie sehr das stimmt! Aber nicht nur in der dargestellten Richtung. Ich will ja niemandem etwas nachsagen, aber nehmen wir an: etwas Vitamin B - vom Delinquenten dem Staatsanwalt verabreicht. Folge: Milde bis zur Verschonung. Wer kontrolliert, greift ein? Der Richter muss unparteiisch sein. Für den Staatsanwalt kenne ich solche Regeln nicht. Hochproblematisch - das unterschreibe ich voll und ganz! Antworten


Max Blatter

31.12.2010, 14:04 Uhr
Melden

Wer unschuldig einen Strafbefehl erhält, wird das wohl auch ohne juristische Kenntnisse merken und entsprechend Einsprache erheben. Somit wird die Rechtsprechung effizienter, aber nicht ungerechter. Antworten


Jonas Reich

31.12.2010, 14:01 Uhr
Melden

Herr Riklin sollte die von ihm so eifrig kritisierte Freiburger Justiz nicht mit der gesamten Eidgenossenschaft gleichsetzen. Zudem werden nur die wenigsten Staatsanwälte politisch gewählt und müssen überdies juristische Qualifikationen mitbringen, welche in den meisten Kantonen erheblich weitgehender sind, als dies von den Richtern verlangt wird. Antworten


Philipp Keller

31.12.2010, 13:57 Uhr
Melden

bezüglich unrechtsstaat: man kann den entscheid des staatsanwalts anfechten und in einem ordentlichen verfahren mit richter auf seine rechtmässigkeit beurteilen lassen. die rechtsweggarantie bleibt gewahrt. und staatsanwalt wird auch nicht jeder lölli. @ Otto Kunz-Torres: gerade um das verständnis der bürger zu schärfen, sollten komplexe sachverhalte durch die presse ausreichend erläutert werden. Antworten


Peter Weierstrass

31.12.2010, 13:49 Uhr
Melden

Ein Staatsanwalt: "Ich sehe, da liegt ein Geständnis vor, das sie auf dem Polizeiposten abgegeben haben." Ein Richter: "Herr Staatsanwalt, warum ist das Geständnis das einzige Beweismittel, das Sie in der Hand haben?". In welchem Fall man härter bestraft wird kann sich jetzt jeder selber ausdenken. Antworten


Daniel Kettiger

31.12.2010, 13:46 Uhr
Melden

Einseitiger kann ein Interview nicht sein. Wer sich beruflich mit der StPO befasst hat, erkennt dies - Laien erhalten aber falsche Informationen. Die neue StPO kennt ein ausgedehntes Rechtsmittelsystem; jeder Strafbefehl kann mit einfacher Einsprache vor das ordentliche Strafgericht gebracht werden. Die StPO kennt zudem den Anwalt der ersten Stunde und Informationspflichten der Polizei. Antworten


Astrid Meier

31.12.2010, 13:34 Uhr
Melden

Mike Haller: "mangelnde intellektuelle Fähigkeiten und schlechte Lesekompetenz" kommen auch bei Schweizern vor, und zwar nicht selten. Nicht umsonst gibt es wegen mangelnder Lese/Rechtschreibefähigkeiten der Bewerber Probleme bei der Rekrutierung von Kantonspolizisten, zB in Luzern. Die Kapo stellt nur Schweizer ein. Zudem geht es ja um mögliche Fehlurteile. Antworten


Hans Schmid

31.12.2010, 13:16 Uhr
Melden

Übermässige Machtkonzentration ist immer problematisch, aber aufgrund des kurzen Artikels kann ich mir keine fundierte Meinung bilden. Wofür die StPO aber definitiv nichts kann: Wenn es gewissen Leuten an Intellekt, Sprachkenntnissen und Lesekompetenz fehlt. Man kan nun mal nicht die ganze Welt an den simpelsten Gemütern ausrichten. Antworten


Peer Iselin

31.12.2010, 13:15 Uhr
Melden

Der Herr Riklin hat zwar recht, dass die meisten einen Strafbefehl nicht einfach so verstehen. Aber ich sehe dieses Ferfahren als Chance: Es ist nicht mal erstinstanzlich. Der Staatsanwalt macht dem Beschuldigten mit dem Strafbefehl quasi einen Vorschlag. Und der Beschuldigte braucht nicht darauf einzugehen. Er kann dann ein ordentliches, erstinstanzliches Gerichtsverfahren verlangen. Antworten


Florian Meier

31.12.2010, 13:06 Uhr
Melden

Die Schweiz ist was die politische Mitbestimmung der Bürger angeht führend auf der Welt. Das war es aber auch schon. In Dingen wie Militärpflicht, Justiz oder auch AGBs ist sie ein Entwicklungsland bzw. rückständig. Ein Staatsanwalt darf jemanden zu 6 Monate in den Knast verurteilen. In meinen Augen ist das das Gebaren einer Diktatur. Es ist also auch in der Schweiz nicht weit her mit der Freiheit Antworten


peter keller

31.12.2010, 13:05 Uhr
Melden

wenn man bedenkt, dass Jeder Jeden ohne weiteres wegen irgendwas anzeigen kann und dass bei vielen Anzeigen die Behörden ermitteln MÜSSEN, dann "Gute Nacht". Es wird rasch klar dass da wieder die Geldeinnahmen der Staatskasse im Vordergrund stehen. Als Betroffener wird es möglicherweise sehr ungemütlich und die echten, schweren Delikte (bzw. Delinquenten) profitieren davon. Antworten


Janick Müller

31.12.2010, 13:02 Uhr
Melden

99% haben sich nicht mit der neuen StPO befasst. Dieser Artikel ist absolut einseitig und schlecht. Die, welche sich mit der neuen StPO befassen wissen, dass der Beschuldigte viel mehr Rechte hat, der Aufwand für die Stawa viel höher ist und der Steuerzahler viel mehr zahlen muss (Anwalt der ersten Stunde) also keine Angst Herr Ricklin. Die Täter bekommen ihren Schutz und dies mehr als die Opfer! Antworten


Franz Andreas Flütsch

31.12.2010, 12:59 Uhr
Melden

Das Strafbefehlsverfahren erfordert von den Staatsanwälten hohes juristisches Können, ein gesundes Mass an Lebenserfahrung, hohe Unabhängigkeit, Integrität sowie Charakterstärke. Solange aber eine Hauptvoraussetzung für die Wahl zum Staatsanwalt in diesem Politfilz ein Parteibüchlein ist, wird die Glaubwürdigkeit der Justiz gänzlich im Keller bleiben und die Politverdrossenheit weiter zunehmen. Antworten


mike haller

31.12.2010, 12:58 Uhr
Melden

die argumente, die herr ricklin ins feld führt: "mangelnder intellektueller Fähigkeiten, fehlender Lesekompetenz oder wegen unzureichender Sprachkenntnisse gar nicht verstehen" sind hier deplazlert. man darf man mit denen doch kein mitleid haben weil sie die sprache nicht lernen wollen. die sprache nicht zu beherschen, ist doch kein blankocheck, kriminell sein zu dürfen. Antworten


Otto Kunz-Torres

31.12.2010, 12:53 Uhr
Melden

@ Franz Melliger: Laiendiskussion? Die politischen Parteien attestieren den Bürgern ja bei jeder Gelegenheit, die Fähigkeit komplexe Abstimmungsfragen beurteilen zu können. Ein mündiger Bürger sei fähig, die Folgen von Recht und Rechtsänderungen zu beurteilen, um rationale Entscheidungen fällen zu können. Wen dem wirklich so ist, warum sollten dann diese Kommentare nicht möglich sein? Antworten


Fritz Müller

31.12.2010, 12:50 Uhr
Melden

Was soll das Geschrei? Ausser, dass der Täter schon von Anfang an einen Verteidiger (Anwalt der ersten Stunde) bei sich haben kann ändert sich im Kanton Zürich doch nicht viel. Die Rechtsbelehrungen für den Angeschuldigten werden viel länger und die Geschädigten haben das Recht bei der Befragung des Täters dabei zu sein. Ach ja Frau Oliva Kühni. Der Staatsanwalt ist der Untersuchungsrichter. :-) Antworten


Ernst Dittmar

31.12.2010, 12:41 Uhr
Melden

Was unterscheidet die Schweiz noch von einem Unrechtsstaat? Das Strafbefehlsverfahren öffnet Tür und Tor für Willkür. Ich schäme mich für unser Land. Antworten


Walter Niedermann

31.12.2010, 12:37 Uhr
Melden

Wie kann es sein, das eine Verurteilung durchgeführt wird, ohne das der Betroffene einen Richter gesehen hat? Das ist ja Willkür. Sowas geht doch in einem Rechtsstaat gar nicht. Das sollten wir uns keinesfalls gefallen lassen. Antworten


Hans Berner

31.12.2010, 12:36 Uhr
Melden

@ernst pauli sie haben wahrscheinlich nicht mitbekommen wer diese stpo durchsetzte und wer sie umbedingt haben wollte. Antworten


Reto Ziel

31.12.2010, 12:33 Uhr
Melden

Ein tiefschürfenderer Artikel ist angebracht, wie das Franz Mellinger (12.10 h) schreibt. So hätte der Autor eingehen können auf das teilweise lamentable fachliche und "lebenskundige" Niveau bestimmter Staatsanwälte und auf die Gefahr die von diesen Mängeln ausgeht. Ein Staatsanwalt muss lebenserfahren und wohlwollend sein - er darf keine verklemmte, verbissene, frustrierte Person sein. Antworten


Peter Freudiger

31.12.2010, 12:33 Uhr
Melden

..in mehr als 9 von10 Fällen ? Ist etwa das gleiche wie weniger als einer von zwei Fällen. Antworten


Elmar Siegrist

31.12.2010, 12:33 Uhr
Melden

Als hoch problematisch erscheint das bisherige System, das durch Fehlanreize Heerscharen an Rechtsanwälten einlädt, sich die Taschen zu füllen und unverhältnissmässig hohe Gerichtskosten verursacht, die der Steuerzahler berappen darf. Dass Strafbefehle nicht verstanden werden, liegt vielmehr an der Ignoranz gegenüber deren Empfänger. Leider hat sich das Rechtssystem von den Bürgern entfremdet. Antworten


Jürg Allemann

31.12.2010, 12:27 Uhr
Melden

Wenn der Ankläger zum Richter wird und evtl. auch noch Einfluss auf die Besetzung des Verteidigers hat, dann gute Nacht Rechtsstaat! Antworten


Ernst Pauli

31.12.2010, 12:18 Uhr
Melden

Ganz schlimm, wohin uns die Beeinflussung rechtsextremer Kräfte in diesem freiheitsliebenden Land führt. Misstrauen gegenüber Nachbarn, Ausgrenzung von Ausländern, vermehrte Verwahrung, Minarettverbot und Selbstjustiz wie vor einigen Tagen beim Hanfbauer (SVP-Mitglied). Es wäre schön, wenn vermehrt auf Pfarrer Sieber gehört würde. Etwas mehr Ruhe würde unserem Land gut tun. Antworten


Stephan bamert

31.12.2010, 12:12 Uhr
Melden

Mit der neuen StPO wird alles viel aufwändiger, vorallem für die Polizei, welche dann noch weniger Präsent sein kann, da die noch umfangreicheren Akten erstellt werden müssen. Die neue eStPO ist leider in vielen Fällen zum Täterschutzgesetz geworden. Antworten


Franz Melliger

31.12.2010, 12:10 Uhr
Melden

Ich frage mich, wieso mittlerweilen bei fast jedem Artikel das Kommentieren möglich ist. Klar kann man es überlesen, wenn es nicht interessiert. Dennoch erschliesst sich mir gerade bei einem solchen Thema der Sinn nicht, eine Laiendiskussion anzuzetteln. Lieber würde ich mir stattdessen einen noch etwas auführlicheren und tiefergehenden Artikel wünschen. Antworten


Daniel Brunner

31.12.2010, 12:01 Uhr
Melden

Und was solls bringen? Härtere Strafen - dass ich nicht lache! Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook Privatsphäre

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen