Ständerat heisst Rentenkürzung gut
Der Ständerat ist im zweiten Anlauf dem Nationalrat gefolgt und hat die Vorlage mit 26 zu 0 Stimmen gutgeheissen. Vor anderthalb Jahren war die Senkung des Umwandlungssatzes, nach dem das angesparte Alterskapital in die Rente umgerechnet wird, im Ständerat in der Gesamtabstimmung gescheitert. Die Finanzkrise und die jüngsten Probleme der Pensionskassen führten nun zu einem Umdenken.
Tempo gedrosselt
Nach dem geltendem Gesetz über die berufliche Vorsorge sinkt der Mindestsatz von heute 7,05 Prozent für Männer und 7,1 Prozent für Frauen bis 2014 auf 6,8 Prozent. Pro 100'000 Franken Alterskapital gäbe es dann noch 6800 Franken Rente. Alle fünf Jahre muss der Bundesrat über die Entwicklung berichten.
Wegen der immer höheren Lebenserwartung und tieferer Renditeaussichten wollte der Bundesrat den schrittweisen Abbau auf 6,4 Prozent im Jahr 2011 forcieren. Der Nationalrat drosselte das Tempo: Neu soll der Umwandlungssatz die 6,4 Prozent erst in fünf statt in drei Jahren erreichen, das heisst im Jahr 2015.
Wie Kommissionssprecherin Erika Forster (FDP/SG) vorrechnete, sinkt bei einem Altersguthaben von 100'000 Franken die Rente für Männer ab 2010 um 100 Franken, 2015 nach dem Ende des gestaffelten Absenkungspfads um 400 Franken pro Jahr. Die Frauenrente ist abhängig vom künftigen Rentenalter.
In der Debatte dominierten die Finanzkrise und die Lage der als Folge davon in Unterdeckung geratenen Pensionskassen. Es werde nächstes Jahr ein «grosses Erwachen» geben, sagte Alex Kuprecht (SVP/SZ) voraus. Die Senkung des Umwandlungssatzes sei unausweichlich. Versicherungsmathematisch sei der Satz auch 2015 noch zu hoch.
Nicht die Kassen plündern
Auch Rolf Büttiker (FDP/SO) sprach sich für einen tieferen Umwandlungssatz aus. Doch verlangte er, dass für den obligatorishen und den überobligatorischen Bereich der selbe Satz von 6,4 Prozent gelte. Heute variierten die Sätze im überobligatorischen Bereich zwischen 5,4 und 5,8 Prozent. Das sei unverständlich.
Sozialminister Pascal Couchepin bezeichnete die ursprüngliche Ablehnung der Vorlage durch den Ständerat als «Unfall». Der Bundesrat habe richtig kalkuliert. Ein einheitlicher Satz, wie ihn Büttiker fordere, wäre nicht systemkonform. Im Überobligatorium gebe es nun einmal mehr Freiheit.
Bei einem zu hohen Umwandlungssatz würden die Pensionskassen, die gerade jetzt neue Reservepolster anlegen sollten, geplündert, sagte Couchepin. Denn auf die guten Börsenjahre seien 2007 ein schwaches und 2008 ein «katastrophales» Jahr gefolgt. Gut dotierte Vorsorgeinstitute könnten ihren Versicherten durchaus einen höheren Satz offerieren. (mbr/sda)
Erstellt: 11.12.2008, 12:04 Uhr
































