Ständeratskommission will bisherige IV-Rentner verschonen
Aktualisiert am 15.11.2011 49 Kommentare
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Die Sozialkommission des Ständerates will bei der nächsten Etappe der IV-Revision die bisherigen IV-Rentnerinnen und - Rentner verschonen. Anders als der Bundesrat möchte die Kommission den meisten den Besitzstand garantieren. Im Zentrum der geplanten Revision steht eine Änderung des Rentensystems: Das vierstufige Rentensystem soll durch ein stufenloses System abgelöst werden. Wer beispielsweise zu 66 Prozent invalid ist, hätte also Anspruch auf 66 Prozent einer ganzen Rente.
Nach dem Willen des Bundesrates soll das neue System nicht nur für neue Renten gelten, sondern auch für die bisher laufenden. Ein Besitzstand soll nur Personen ab 55 Jahren garantiert werden. Von Kürzungen betroffen wären vor allem Rentner mit einem Invaliditätsgrad zwischen 70 und 79 Prozent, denn eine Vollrente gäbe es künftig erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 statt wie heute 70 Prozent.
Kürzung nur bei verändertem Zustand
Geht es nach dem Willen der Ständeratskommission, sollen nicht nur über 55-Jährige von Rentenkürzungen verschont werden. Jüngeren IV-Bezügern soll die Rente zwar gekürzt werden können, aber nur dann, wenn sich ihr Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozent verändert – wenn es ihnen also besser geht.
Dies hat heute die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, wie Kommissionspräsident Alex Kuprecht (SVP/SZ) vor den Medien in Bern sagte.
Weniger Einsparungen
Mit dem Vorschlag der Kommission würde das neue Rentensystem zu Einsparungen von jährlich 70 statt wie vom Bundesrat geplant 150 Millionen Franken führen. Bei den Neurenten würden wie geplant 70 Millionen jährlich gespart, bei den bisherigen Renten gäbe es dagegen keine Einsparungen. Insgesamt würden die Beschlüsse der Kommission zu Einsparungen von 250 Millionen Franken führen. Der Bundesrat möchte jährlich 325 Millionen einsparen.
Zusätzliches Sparpotenzial sah die Kommission bei den Integrationsmassnahmen. Nimmt ein IV-Rentner an einer Integrationsmassnahme teil, soll die IV nach ihrem Willen nur die Unterkunfts- und Reisekosten, nicht aber die Verpflegungskosten übernehmen. Damit würden jährlich 5 Millionen Franken eingespart.
Begrenzung für Integrationsmassnahmen
Weiter möchte die Kommission – anders als der Bundesrat – Integrationsmassnahmen zeitlich begrenzen. Die Massnahmen sollen insgesamt maximal nicht länger als zwei Jahre dauern. In Ausnahmefällen sollen sie um höchstens ein Jahr verlängert werden können. Auch möchte die Kommission festlegen, dass der Rentenentscheid innert zwei Jahren fallen muss.
Schliesslich brachte die Kommission an der neuen Schuldenbremse Änderungen an. Der Mechanismus sieht unter anderem vor, dass die Anpassung der Renten an die Teuerung ausgesetzt wird, wenn die IV in Schieflage gerät. Nach dem Willen des Bundesrates sollen die Renten aber spätestens nach fünf Jahren wieder angepasst werden. Dies möchte die Kommission nicht festlegen.
Linke beantragt Rückweisung
Mit den vorgeschlagenen Änderungen reagiert die Kommission nicht zuletzt auf Referendumsdrohungen von Seiten der Linken und der Behindertenverbände. Auch das revidierte Sparziel ist jedoch umstritten: Eine linke Kommissionsminderheit wird dem Ständerat beantragen, die zweite Etappe der IV-Revision an den Bundesrat zurückzuweisen. Sie verlangt, dass zuerst die Wirkungen der bisherigen IV-Revisionen evaluiert werden.
Das neue Rentensystem sei hauptsächlich aufs Sparen ausgerichtet, kritisiert die Linke. Es sei so zu überarbeiten, dass die tatsächliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt im Vordergrund stehe. Besonders umstritten ist die geplante Kürzung der Kinderrenten.
Kuprecht sagte dazu, für die Mehrheit der Kommission gehe es primär darum, bis Ende 2017 eine «finanzielle Balance» zu finden. Ohne die erfolgte Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der IV wäre diese nach wie vor «tief in den roten Zahlen», gab er zu bedenken. Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Wintersession in den Ständerat. (ami/sda)
Erstellt: 15.11.2011, 16:41 Uhr
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