Schweiz

Steuerstreit: Schweizer Bankier leistet Steinbrück Schützenhilfe

Von Annetta Bundi, Bern. Aktualisiert am 14.04.2009 36 Kommentare

Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück möchte die Zinsbesteuerung verschärfen. Er erhält von unerwarteter Seite Support: Der St. Galler Bankier Konrad Hummler sieht ebenfalls Handlungsbedarf.

Zinsbesteuerung bekämpft Steuerhinterziehung: «Das war natürlich gelogen», sagt Bankier Konrad Hummler.

Zinsbesteuerung bekämpft Steuerhinterziehung: «Das war natürlich gelogen», sagt Bankier Konrad Hummler.
Bild: Keystone

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Zinsbesteuerung

Die EU geht seit 1989 rigoros gegen so genannt «schädliche Steuerpraktiken» vor. Um die Zinseinkünfte auf ihrem Gebiet zu vereinheitlichen, hat sie eine Richtlinie erlassen und parallel dazu das Gespräch mit Drittländern gesucht. Ziel ist, die Umgehung der Richtlinie zu verhindern. Die Schweiz hat sich 2004 bereit erklärt, zu einer gleichwertigen Lösung Hand zu bieten. In der Folge hat sie sich mit der EU auf das Zinsbesteuerungsabkommen geeinigt. Es gehört zu den Bilateralen II. Der Bundesrat ist überzeugt, so den automatischen Informationsaustausch verhindert und das Bankgeheimnis auf Jahre hinaus gesichert zu haben.

Das Abkommen ist am 1. Juli 2005 in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Schweizer Finanzinstitute zu einem Steuerrückbehalt auf Zinserträgen von EU-Bürgern. Erfasst werden nur natürliche Personen. Der entsprechende Satz muss laut Abkommen bis 2011 von heute 20 auf 35 Prozent angehoben werden. Die Erträge fliessen zu einem Viertel an Bund und Kantone – und zu drei Vierteln an die EU-Länder. 2007 überwies die Schweiz knapp 500 Millionen Franken ins Ausland. (abi)

Der deutsche Finanzminister Peer Steinbrück lässt keine Gelegenheit aus, um die Schweiz zu rüffeln. Nachdem er den Bundesrat dazu gebracht hat, in Zukunft auch bei Steuerhinterziehung Amtshilfe zu leisten, knöpft er sich nun das seit Juli 2005 geltende Abkommen zur Zinsbesteuerung vor. Wenn jegliche Kapitaleinkünfte voll erfasst würden, hätte Deutschland von der Schweiz im letzten Jahr zwei Milliarden Euro bekommen müssen, sagte er in einem Interview mit der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung». Er habe aber bloss 80 Millionen erhalten. «Da haben wir ein Problem», folgert Steinbrück. «Und das soll ich höflich und diplomatisch weglächeln?»

Steinbrück macht keinen Hehl daraus, dass er den Kampf gegen die Steuerflucht forcieren wird. Seinen Schätzungen zufolge haben deutsche Bürger etwa 200 Milliarden Euro auf Schweizer Konten angelegt. Solange das mit der EU vereinbarte Abkommen ausschliesslich Zinserträge erfasst, kommt Deutschland nicht daran heran. Steinbrücks Ziel ist daher klar: Er will die Schlupflöcher stopfen und das Abkommen auf Dividenden, Anlagefonds und gewisse Lebensversicherungen sowie auf Stiftungen und andere juristische Personen ausdehnen, wie dies die EU-Minister seit längerem diskutieren.

Hummler will Kapitalertragssteuer

Den Vertretern der Linken kann das nur recht sein. Schliesslich weisen sie seit Monaten auf die Lückenhaftigkeit des Abkommens hin. Interessanterweise kommt nun aber auch von rechts harsche Kritik. Die Schweiz habe gewusst, dass die Zinsbesteuerung «keine Zähne hat», stellt der St. Galler Bankier Konrad Hummler in einem Interview mit dem «Sonntag» klar. Trotzdem habe man so getan, als ob damit die Steuerhinterziehung bekämpft werden könne. «Das war natürlich gelogen, weil man die Anlagen so strukturieren konnte, dass man die Quellensteuer nicht zahlen musste», so Hummler. Statt weiterer Lippenbekenntnisse und Schlaumeiereien brauche es eine Kapitalertragssteuer für alle, macht Hummler klar – und gibt damit ungewollt Steinbrück recht.

Für eine rasche Änderung der Schweizer Position ist der Bundesrat freilich nicht zu haben. Er hat im November zwar signalisiert, über eine Ausweitung der Zinsbesteuerung mit sich reden zu lassen und letzte Woche bekräftigt, trotz der nunmehr beschlossenen Erweiterung der Amtshilfe am Abkommen festzuhalten. Der Ball liege aber bei der EU, sagt Roland Meier vom Finanzdepartement. Zuerst müsse innerhalb der Union klar sein, welche Kapitalerträge sie erfassen wolle. Die von Steinbrück genannten Zahlen zu den in der Schweiz deponierten Geldern seien im Übrigen «reine Spekulation».

Bürgerliche orten Stimmungsmache

Bei den Mitte-Parteien blitzt Steinbrück ebenfalls ab. «Wir sollten uns von seinen Drohgebärden nicht beeindrucken lassen», sagt CVP-Fraktionspräsident Urs Schwaller. «Steinbrück ist im Wahlkampf. Wenn es ihm ernst wäre, würde er mit der Schweiz offiziell das Gespräch suchen, statt über die Medien billig Stimmung zu machen.» Die Schweiz setze das Zinsbesteuerungsabkommen absolut korrekt um.

Briten als Bremser

Beim Freisinn kommt man zum selben Schluss. «Wir halten uns zu hundert Prozent ans Abkommen», sagt Fraktionspräsidentin Gabi Huber. «Es gibt in Europa im Übrigen keinen anderen Staat, der für Drittländer Steuern erhebt.» Im Nachhinein daran herumzumäkeln, sei deplatziert. «Beide Vertragspartner haben sich mit dem Abkommen einverstanden erklärt.»

Vizepräsident Ruedi Noser erinnert zudem daran, dass es vorab die Briten waren, die aus Sorge um ihren Finanzplatz schärfere Vorgaben verhinderten. «Es ist fadenscheinig, nun der Schweiz die Schuld daran zu geben, dass das Abkommen lückenhaft ist.» Solange Steinbrück nicht gegen die in Grossbritannien verbreiteten Trusts vorgehe, fehle ihm jede Glaubwürdigkeit, kritisiert Noser. «Steinbrück will sich ganz offensichtlich einmal mehr auf unsere Kosten profilieren.» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 14.04.2009, 09:41 Uhr

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36 Kommentare

Peter Gerlach

14.04.2009, 08:49 Uhr
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Der deutsche Finanzminister kann keinen ausländischen Staat, auch nicht die Schweiz, dafür verantwortlich machen, dass die eigenen Staatsbürger Steuern hinterziehen. Die Entscheidung, Steuern zu hinterziehen, trifft der deutsche Steuerzahler selbst! Antworten


Martin Schneeberger

14.04.2009, 10:39 Uhr
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Steinbrücks Argumente sind auf allen Ebenen schief: 1. hat D mit der EU die Kapitalertragssteuer abgelehnt, die die Schweiz vorgeschlagen hat, 2. die institutionellen Anleger deklarieren immer sämtliche Erträge, die müssen von den 200 Mrd. abgezogen werden, so verbleibt eine Streitsumme von 20 - 40 Mrd., 3. die zu besteuernden Erträge werden ca. 10 % der von Steinbrück erwähnten Summe liegen. Antworten



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