Schweiz

Stolpert Göldi noch wegen Schiedsgericht?

Von Richard Diethelm, Lausanne. Aktualisiert am 12.06.2010 2 Kommentare

Genf blockiert das von Libyen geforderte Verfahren. Dies könnte Max Göldis Ausreise gefährden.

Bild: Schaad

Öffentlich hatte der libysche Aussenminister Moussa Koussa letztmals Mitte März klargestellt, was Tripolis hauptsächlich von Bern verlangt. Der Vertraute des libyschen Diktators Muammar al-Ghadhafi, dessen Sohn Hannibal und Schwiegertochter Aline im Juli 2008 in Genf vorübergehend verhaftet worden waren, sagte der Freiburger «La Liberté»: «Wir wollen von der Schweiz wissen, wer für die demütigende Verhaftung in Genf verantwortlich war, warum Regeln der Diplomatie missachtet wurden, warum die Fotos an die Presse gelangten, und schliesslich warum libysche Offizielle, unter ihnen Revolutionsführer Ghadhafi auf einer Liste von Verbrechern aufgeführt sind.»

Libyens Forderung bis jetzt unerfüllt

Die zwei letzten Punkte konnte Koussa seither zufrieden abhaken. Ende März hob der Bundesrat die Liste mit den Namen hochrangiger Libyer auf, die auf Intervention Berns keine Schengen-Visa mehr erhielten und sich deswegen nicht frei in Europa bewegen durften. Mitte April kam ein Genfer Einzelrichter zum Schluss, der Staat Genf und die «Tribune de Genève» hätten die Ehre von Hannibal Ghadhafi verletzt. Im September 2009 hatte die «Tribune» der Redaktion zugespielte Polizeifotos des Verhafteten veröffentlicht. Bisher unerfüllt ist jedoch die Forderung, die Libyen seit Ausbruch der Krise am wichtigsten ist.

Tripolis verlangte stets, ein internationales Schiedsgericht müsse die Umstände und die Rechtmässigkeit der Verhaftung von Hannibal Ghadhafi und seiner Ehefrau beurteilen. Bern willigte anfänglich nur unter der Bedingung ein, dass der Auftrag an das Schiedsgericht weiter gefasst werde. Die ausländischen Richter sollten nicht nur die Verhaftung, sondern auch von Libyen ergriffene Gegenmassnahmen beurteilen. Aus Schweizer Sicht hatte Libyen zum Beispiel das internationale Abkommen über den Investitionsschutz verletzt, als sie die Schweizer Firmen im Land schloss.

Vertrag blieb toter Buchstabe

Bern gab in diesem Punkt erst kurz vor dem erfolglosen Bussgang von Hans-Rudolf Merz nach Tripolis nach. Gemäss dem Abkommen, das der damalige Bundespräsident am 20. August 2009 unterschrieb, soll das Schiedsgericht lediglich die Verhaftung in Genf untersuchen. Es trat aber nie in Aktion. Einerseits war die libysche Seite nicht bereit, ihren Vertreter im dreiköpfigen Gremium rechtzeitig zu benennen. Anderseits sistierte der Bundesrat das Abkommen, nachdem das Ghadhafi-Regime die Schweizer Max Göldi und Rachid Hamdani am 18. September verschleppt hatte und danach 52 Tage in einem Versteck festhielt.

Tripolis brachte ihre Kernforderung jedoch erneut aufs Tapet. Bern blockte nicht völlig ab, machte nun aber eine Zustimmung davon abhängig, dass das Schiedsgericht auch die Verschleppung der Geiseln beurteilen müsse. In jüngster Zeit mehrten sich die Anzeichen, wonach Bewegung in diesen schwierigsten Verhandlungspunkt gekommen ist – nicht zuletzt, um die Rückkehr von Max Göldi nicht zu gefährden. Wer allenfalls zu welchen Konzessionen bereit ist, war am Freitag von keiner Seite zu erfahren.

Wenig Spielraum

Der Bundesrat hat allerdings wenig Spielraum. Die libysche Seite verlangt dem Vernehmen nach Sicherheiten, dass im Fall eines für Genf negativen Schiedsspruchs die Verantwortlichen des energischen Polizeieinsatzes bestraft werden. Der Genfer Staatsrat lehnt aber ein internationales Schiedsgericht vehement ab, das wegen der Verhaftung des Ehepaars Ghadhafi Schuldige in der Justiz und Polizei benennen könnte. Falls der Kanton den Vollzug eines negativen Schiedsspruchs verhindert, soll in den von Spanien und Deutschland erleichterten Verhandlungen auch eine finanzielle Entschädigung an Libyen erwogen worden sein.

Genf suchte bei der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) Rückendeckung. Diese bestellte ein Gutachten, ob und inwieweit der Bund in die Hoheit der Kantone über Polizei und Justiz eingreifen dürfe. Die KdK gibt über die Schlussfolgerungen des Gutachtens keine Auskunft, solange Göldi nicht wohlbehalten in der Schweiz gelandet ist. Ein Indiz dafür, wie brisant die Klärung dieser Kompetenzfrage ist. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 12.06.2010, 10:59 Uhr

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2 Kommentare

hans zumstein

12.06.2010, 12:11 Uhr
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Ja und dann ist doch da noch der gestern bekannt gewordene Fehltritt im Wallis, wonach die Umweltbehörde die TAMOIL in Collombey wegen eines Vergehens gegen Umweltschutzauflagen verklagen will. Besser hätte das timing für diese Massnahme wohl nicht gepasst . . . Antworten


Fritz Sebald

14.06.2010, 12:08 Uhr
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Der Kanton Genf hat es bisher versäumt, zu informieren, ob den Anschuldigungen der Hausangestellten gegenüber Hannibal Ghadhafi nachgegangen wurde und was das Resultat der Untersuchungen ist. Haben Misshandlungen stattgefunden? Wo sind diese Leute jetzt, in Libyen? Wo sind deren Verwandte, immer noch in Libyen? Diese Misshandlungs-Anschuldigung stand am Beginn dieser ganzen leidigen Geschichte?!!! Antworten



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