Schweiz

Strafanzeige gegen Schweizer AKW eingereicht

Aktualisiert am 04.01.2013 201 Kommentare

Die Vorwürfe wiegen schwer: Der Trinationale Atomschutzbund beschuldigt die Betreiber AKW Gösgen und Leibstadt der Urkundenfälschung.

«Zweck dieser Manipulation ist offensichtlich»: Rudolf Rechsteiner vom Trinationalen Atomschutzverband nimmt Stellung.
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AKW und Wasserkraft in der Schweiz

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Die Schweiz plant den Atomausstieg. Schweizer Bundesbetriebe unterstützen die Energiestrategie 2050 des Bundesrates.

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Die Strafanzeige gegen die Atomkraftwerke Gösgen (KKG) und Leibstadt (KKL) enthält detaillierte Zahlen, welche den Vorwurf der Urkundenfälschung belegen sollen. Die Energiekonzerne Axpo und Alpiq wollen erst Stellung beziehen, wenn sie die Anzeige erhalten haben.

In den Bilanzen per Ende 2011 würden die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds über dem Marktwert ausgewiesen, schreiben der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und Greenpeace. Dies ist gemäss Obligationenrecht jedoch nicht erlaubt. Die Überbewertung beläuft sich auf insgesamt 599 Millionen Franken.

Zudem hätten die Betreiber zu amortisierende Kosten in der Höhe von über 1,2 Milliarden für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung aktiviert. Dies obwohl gemäss Obligationenrecht die Aktivierung solcher Kosten ausgeschlossen sei.

Somit seien in den Bilanzen über 1,8 Milliarden Franken auf der Habenseite aufgetaucht, die nicht dahin gehört hätten, «weil sie keine verkehrsfähigen oder übertragbaren Werte verkörpern».

«Ohne diese Aktiven wäre kein Eigenkapital mehr vorhanden», konstatieren die Organisationen. In diesem Fall müssten eigentlich die Aktionäre das Eigenkapital aufstocken, und bis dahin dürften die AKW nicht weiterwirtschaften.

Abwartende Haltung der Betreiber

Der Energiekonzern Axpo nahm zur Klage inhaltlich noch nicht Stellung. Die Bundesanwaltschaft habe die Axpo bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Kenntnis der Strafanzeige gesetzt, sagte Sprecherin Daniela Biedermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Wenn diese eintreffe, «werden wir die Punkte selbstverständlich prüfen und auch alles beantworten». Axpo ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 22,8 Prozent an Leibstadt beteiligt.

Auch der Energiekonzern Alpiq wartet auf die Zustellung der Strafanzeige, bevor er zu den Vorwürfen Stellung beziehen kann. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt.

«Wir legen schon Wert darauf, dass wir die gesetzlichen Anforderungen und die Rechnungsregeln nach Swiss GAAP FER beim KKW Gösgen jederzeit einhalten», sagte Alpiq-Sprecher Martin Stutz auf Anfrage. Dies würden auch externe Revisionsstellen jeweils bestätigen. Die Geschäftsberichte des AKW Gösgen seien öffentlich zugänglich.

Frage der Zuständigkeit

Die Bundesanwaltschaft hat auf Anfrage den Eingang der Strafanzeige bestätigt. Derzeit liege das Dossier beim Operativen Ausschuss des Bundesanwalts. Dieser werde zunächst grundsätzlich beurteilen, ob überhaupt Bundeszuständigkeit beziehungsweise eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben sei. «Diesbezüglich ist alles noch offen.»

Für Tras und Greenpeace sowie deren Rechtsvertreterin, Professorin Monika Roth, ist eine solche Zuständigkeit gegeben. Dies weil die Unternehmen von nationalem Interesse seien und die gesamte Volkswirtschaft von ihrem Geschäftsgebaren betroffen sei. (mrs/sda)

Erstellt: 04.01.2013, 12:39 Uhr

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201 Kommentare

Eddie Weiss

04.01.2013, 12:56 Uhr
Melden 361 Empfehlung 42

Wenn dem so ist, muss ich mich fragen, weshalb immer nur dritt Organisationen solche Mängel aufdecken. Wozo haben wir Heerscharen von Beamten? Werden keine Revisionen bei solchen Firmen durchgeführt? Antworten


Meret Bertschinger

04.01.2013, 14:25 Uhr
Melden 252 Empfehlung 46

Aha, bei Axpo und Alpiq ist wohl grad das Rundmail raus, dass man doch bitte fleissig kommentieren soll. Anders ist kaum erklärbar, wieso der Ton der Kommentare plötzlich so umschlägt und jetzt auf den Mann, also auf Ruedi Rechsteiner und seine Vorstandskollegen gespielt wird. Antworten



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