Schweiz
Strafanzeige gegen Schweizer AKW eingereicht
Aktualisiert am 04.01.2013 201 Kommentare
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Die Strafanzeige gegen die Atomkraftwerke Gösgen (KKG) und Leibstadt (KKL) enthält detaillierte Zahlen, welche den Vorwurf der Urkundenfälschung belegen sollen. Die Energiekonzerne Axpo und Alpiq wollen erst Stellung beziehen, wenn sie die Anzeige erhalten haben.
In den Bilanzen per Ende 2011 würden die Wertschriften des Stilllegungs- und Entsorgungsfonds über dem Marktwert ausgewiesen, schreiben der Trinationale Atomschutzverband (TRAS) und Greenpeace. Dies ist gemäss Obligationenrecht jedoch nicht erlaubt. Die Überbewertung beläuft sich auf insgesamt 599 Millionen Franken.
Zudem hätten die Betreiber zu amortisierende Kosten in der Höhe von über 1,2 Milliarden für Nachbetrieb, Stilllegung und Entsorgung aktiviert. Dies obwohl gemäss Obligationenrecht die Aktivierung solcher Kosten ausgeschlossen sei.
Somit seien in den Bilanzen über 1,8 Milliarden Franken auf der Habenseite aufgetaucht, die nicht dahin gehört hätten, «weil sie keine verkehrsfähigen oder übertragbaren Werte verkörpern».
«Ohne diese Aktiven wäre kein Eigenkapital mehr vorhanden», konstatieren die Organisationen. In diesem Fall müssten eigentlich die Aktionäre das Eigenkapital aufstocken, und bis dahin dürften die AKW nicht weiterwirtschaften.
Abwartende Haltung der Betreiber
Der Energiekonzern Axpo nahm zur Klage inhaltlich noch nicht Stellung. Die Bundesanwaltschaft habe die Axpo bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Kenntnis der Strafanzeige gesetzt, sagte Sprecherin Daniela Biedermann auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.
Wenn diese eintreffe, «werden wir die Punkte selbstverständlich prüfen und auch alles beantworten». Axpo ist mit 25 Prozent an Gösgen und mit 22,8 Prozent an Leibstadt beteiligt.
Auch der Energiekonzern Alpiq wartet auf die Zustellung der Strafanzeige, bevor er zu den Vorwürfen Stellung beziehen kann. Alpiq ist mit einer Beteiligung von 40 Prozent der grösste Aktionär des AKW Gösgen und mit 32,4 Prozent am AKW Leibstadt beteiligt.
«Wir legen schon Wert darauf, dass wir die gesetzlichen Anforderungen und die Rechnungsregeln nach Swiss GAAP FER beim KKW Gösgen jederzeit einhalten», sagte Alpiq-Sprecher Martin Stutz auf Anfrage. Dies würden auch externe Revisionsstellen jeweils bestätigen. Die Geschäftsberichte des AKW Gösgen seien öffentlich zugänglich.
Frage der Zuständigkeit
Die Bundesanwaltschaft hat auf Anfrage den Eingang der Strafanzeige bestätigt. Derzeit liege das Dossier beim Operativen Ausschuss des Bundesanwalts. Dieser werde zunächst grundsätzlich beurteilen, ob überhaupt Bundeszuständigkeit beziehungsweise eine Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft gegeben sei. «Diesbezüglich ist alles noch offen.»
Für Tras und Greenpeace sowie deren Rechtsvertreterin, Professorin Monika Roth, ist eine solche Zuständigkeit gegeben. Dies weil die Unternehmen von nationalem Interesse seien und die gesamte Volkswirtschaft von ihrem Geschäftsgebaren betroffen sei. (mrs/sda)
Erstellt: 04.01.2013, 12:39 Uhr
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201 Kommentare
Aha, bei Axpo und Alpiq ist wohl grad das Rundmail raus, dass man doch bitte fleissig kommentieren soll. Anders ist kaum erklärbar, wieso der Ton der Kommentare plötzlich so umschlägt und jetzt auf den Mann, also auf Ruedi Rechsteiner und seine Vorstandskollegen gespielt wird. Antworten



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