Tagesmütter brauchen in Zukunft eine Bewilligung

Aktualisiert am 05.06.2009

Die Betreuerinnen müssen für ihre Arbeit künftig den Segen einer kantonalen Fachstelle haben. Das hat der Bundesrat heute beschlossen.

Künftig kantonal geprüft: Tagesmütter.

Künftig kantonal geprüft: Tagesmütter.
Bild: Keystone

Damit will die Regierung durchsetzen, dass in der regelmässigen ausserfamiliären Kinderbetreuung Qualitätsstandards eingehalten werden. Wie der Bundesrat am Freitag mitteilte, hat er die Pflegekinderverordnung umfassend revidiert. Er schickt sie bis am 15. September 2009 unter dem neuen Namen Kinderbetreuungsverordnung in die Vernehmlassung.

Im Zentrum steht für den Bundesrat das Wohl und der Schutz des Kindes. Wer sein Kind ausserhalb des engsten Familienkreises betreuen lasse, müsse sich auf Qualitätsstandards verlassen können, begründete der Bundesrat die neuen Vorschriften.

Weiterbildung und Beratung für die Tagesmütter

Jeder Kanton muss künftig eine Fachbehörde schaffen. Diese soll die Weiterbildung und Beratung von Betreuungspersonen sicherstellen. Vor allem aber erteilt oder verwehrt sie den Betreuungspersonen, den Institutionen für die Tagesbetreuung sowie den Platzierungsorganisationen die Bewilligung.

Während Krippen und Kindertagesstätten schon bewilligungspflichtig waren, sind es nun auch Tagesmütter und Pflegefamilien. Letztere brauchten bislang nur eine Bewilligung, wenn das Betreuungsverhältnis mehr als drei Monate dauerte.

Keine Bewilligung brauchen aber nach wie vor Freunde einer Familie oder Nachbarn, die ein Kind zwar regelmässig aber weniger als 20 Stunden pro Woche hüten. «Es braucht erst eine Bewilligung, sobald das Betreuungsverhältnis eine gewisse Intensität annimmt», sagte Judith Wyder vom Bundesamt für Justiz.

Einführungskurse und Ausbildungsvorgaben

Wollen Tagesmütter oder Pflegefamilien eine Bewilligung, müssen sie fortan einen Einführungskurs absolvieren. Brauchen die Kinder eine spezielle Betreuung, etwa wegen einer Behinderung, müssen sie dafür Fachwissen ausweisen. Tagesmütter dürfen nicht mehr als vier fremde Kinder unter 15 Jahren regelmässig annehmen, Pflegefamilien nicht mehr als drei.

Alle Betreuungspersonen einer Pflegefamilie müssen zudem einen Strafregisterauszug präsentieren. Vorgeschrieben ist auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Auslandplatzierungen werden geprüft

In der Verordnung sind auch die Vorschriften für Krippen und Kindertagesstätten aufgelistet. Neben Vorgaben hinsichtlich der Räumlichkeiten und der Hygiene macht der Bund Vorgaben zur Ausbildung der Direktion und des Personals.

Von Organisationen, die Kinder im Ausland platzieren, wollen die Behörden wissen, nach welchen pädagogischen Richtlinien dort gearbeitet wird. 2006 war ein Fall von Zürcher Jugendlichen bekannt geworden, die in Spanien nach zweifelhaften Methoden erzogen wurden. Die Branche verschärfte darauf die Richtlinien. (oku/sda)

Erstellt: 05.06.2009, 16:32 Uhr

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