Schweiz
Tessin und Jura setzen wie Tremonti auf eine Steueramnestie
Von René Lenzin. Aktualisiert am 14.12.2009 2 Kommentare
Vorbild für das Tessin und den Jura: Der italienische Wirtschaftsminister Giulio Tremonti. (Bild: Keystone)
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SVP forderte eine allgemeine Amnestie
Bei seiner Steueramnestie profitiert der Kanton Jura von einer Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes, die ab dem 1. Januar 2010 gilt. Danach gehen Erben straffrei aus, wenn sie hinterzogene Vermögen aus der Erbmasse selbst deklarieren und gleichzeitig Nachsteuern und Verzugszinse für die letzten drei Jahre vor dem Tod des Erblassers bezahlen. Erleichterungen gibt es auch für Personen, die sich selbst wegen Steuerhinterziehung anzeigen. Beim ersten Mal bezahlen sie keine Busse, sondern nur Nachsteuern und Verzugszinsen. Ab der zweiten Selbstanzeige wird die Busse auf ein Fünftel der hinterzogenen Beträge begrenzt.
Verschiedenen Politikern gehen diese Bestimmungen noch zu wenig weit. Mit einer Motion verlangte etwa die SVP im April dieses Jahres eine allgemeine Steueramnestie, um «im Ausland liegende Schweizer Gelder für unseren Finanzplatz zurückzuholen». Der Bundesrat lehnte das Anliegen ab, unter anderem weil im Parlament noch zwei gleich lautende Vorstösse hängig seien.
Er bezog sich dabei auf eine parlamentarische Initiative der ehemaligen Genfer liberalen Nationalrätin Barbara Polla aus dem Jahr 2003 und eine Standesinitiative des Kantons Tessin aus dem Jahr 2002. Der Nationalrat hat die beiden Initiativen 2004 angenommen, deren Behandlung aber immer wieder hinausgezögert. (len)
Was dem italienischen Wirtschafts- und Finanzminister Giulio Tremonti recht ist, ist Schweizer Kantonen billig: Sie wollen die ramponierten Staatskassen mit einer Steueramnestie aufbessern. Im Tessiner Grossen Rat reichen CVP, FDP, Lega und SVP heute Montag einen gemeinsamen Vorstoss ein, um genau das zu fordern. Sie rennen offene Türen ein. Die freisinnige Finanzdirektorin Laura Sadis hat im «Corriere del Ticino» erklärt, die Kantonsregierung arbeite bereits seit längerem an einer entsprechenden Vorlage.
Noch schweigt sich Sadis über die Details der Amnestie aus. Derweil spekulieren Medien und Politiker über eine mögliche Strafsteuer von zehn Prozent der nicht deklarierten Vermögenswerte. Das wäre etwas weniger als die Hälfte des Betrags, den Steuerpflichtige im Normalfall bei einer Selbstanzeige an Nachsteuern und Verzugszinsen zu entrichten haben. Eine Steueramnestie nur für Erbschaften, die im Jahr 2000 auslief, hat im Kanton Tessin unversteuerte Vermögen von einer Milliarde Franken zum Vorschein gebracht. Mit einem umfassenden Ablass könnte sich diese Summe verzehnfachen, hoffen die Befürworter der Amnestie – und dem Kanton dringend benötigte Einnahmen verschaffen. Eben erst hat der Staatsrat massive Defizite und ein Sparprogramm von 120 Millionen pro Jahr angekündigt.
Kein Geld für Berner Vögte
Bereits beschlossen ist eine Steueramnestie im Kanton Jura. Sie tritt Anfang 2010 in Kraft und dauert bis 2014. Aufgrund nicht zurückverlangter Verrechnungssteuern schätzt die Kantonsregierung die undeklarierten Vermögenswerte auf rund eine Milliarde Franken. Knapp ein Drittel, 300 Millionen, hofft sie mit der Amnestie in die Legalität überführen zu können. Die zu entrichtende Strafsteuer variiert je nach Art und Höhe der hinterzogenen Beträge. Im Durchschnitt dürfte sie sich nach Schätzungen der Regierung auf zehn Prozent belaufen. Unmittelbar ergäbe die Amnestie daher Mehreinnahmen für Bund, Kanton und Gemeinden von 30 Millionen. Das entspricht einem Zehntel der aktuellen kantonalen Steuererträge. Dank höherem Steuersubstrat rechnet der Kanton mittelfristig mit jährlichen Mehreinnahmen von sieben Millionen, wovon je zwei an Bund und Gemeinden flössen.
Für den Jura ist es die erste Steueramnestie überhaupt. Als 1969 letztmals eine gesamtschweizerische stattfand, gab es den Kanton noch gar nicht. Für Finanzdirektor Charles Juillard (CVP) ist das nebst der Krise der wichtigste Grund für die Amnestie. Vor 40 Jahren hätten viele Jurassier ihre Schwarzgelder nicht deklariert, weil sie den Berner Vögten nicht noch Geld hätten zustecken wollen. Umso grösser sei jetzt die Bereitschaft, alte Sünden zu begleichen, hofft Juillard.
Katholiken eher für Ablass
Seit 1969 gab es immer wieder Anläufe für eine nationale Steueramnestie, die aber im Bundesrat oder im Parlament versandeten. In diesen Debatten verlaufen die Trennlinien häufig zwischen «ablassgewohnten» Katholiken und «ablassunwilligen» Protestanten. Wohl nicht zufällig hat das erzkatholische Italien in acht Jahren gleich drei Amnestien durchgeführt. Mit dem Tessin und dem Jura sind es zwei katholische Kantone, welche nun im Alleingang Milde im Umgang mit Steuersündern üben.
Nicht in dieses Schema passt allerdings der reformierte Finanzminister Hans-Rudolf Merz. In der Fragestunde des Nationalrats hat er die jurassische Amnestie vor Wochenfrist ausdrücklich begrüsst. Diese sei problemlos vereinbar mit dem Bundesrecht, sagte Merz. Der Jura zeige «Kreativität und Initiative, wie sie im schweizerischen Steuersystem üblich und Ausdruck des Steuerwettbewerbs unter den Kantonen ist».
(Tages-Anzeiger)
Erstellt: 14.12.2009, 04:00 Uhr
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2 Kommentare
Steueramnestie für Schwargelder finde ich eine grosse Frechheit.Denn verheiratete Paare wo die Frau arbeiten musste, weil der Gatte zuwenig verdiente werden gegenüber Konkubinatspartner bestraft. Weil beide Einkommen zusammen gerechnet werden und somit eine höhere Steuerbelastung haben. Wie lange muessen wir noch warten,bis endlich in diesem Bereich eine Steuererleichterung stattfindet. Antworten





Umberto Marzo
Wie schön und ergiebig eine kantonale Steueramnestie auch sein mag. Was passiert aber bei der Eidg. Steuerverwaltung, wenn plötzlich Gelder auftauchen? Es geht ja nicht nur um Vermögen - das beim Bund nicht besteuert wird - sondern auch um entsprechende VermögensERTRÄGE !!! Antworten