Teuerungsausgleich für Renten? Nur mit Wenn und Aber

Aktualisiert am 02.03.2010 12 Kommentare

Der Nationalrat hält in einem zentralen Punkt der 11. AHV-Revision an seinem Sanierungskurs fest. Er will die Renten nicht mehr automatisch alle zwei Jahre an die Teuerung anpassen.

Umstrittene Sparziele: Schon im vergangenen Juni protestierten Senioren in Genf gegen schmalere Renten.

Umstrittene Sparziele: Schon im vergangenen Juni protestierten Senioren in Genf gegen schmalere Renten. (Bild: Keystone)

Artikel zum Thema

Stichworte

Der Anpassungsrhythmus soll vom Teuerungsniveau und der finanziellen Lage der AHV abhängig gemacht werden. Alle zwei Jahre sollen die Renten nur noch an die Teuerung angepasst werden, wenn der AHV-Ausgleichsfonds noch bei mindestens 70 Prozent der Jahresausgaben liegt. Sinkt der Fonds unter dieses Niveau, sollen die Renten nur angepasst werden, wenn die Teuerung auf mindestens 4 Prozent angestiegen ist. In diesem Fall müsste der Bundesrat ausserdem sofort Sanierungsmassnahmen vorlegen.

Der Nationalrat sprach sich mit 125 gegen 60 Stimmen für diese Version aus und hielt damit an einer Differenz zum Ständerat fest, der weniger strenge Kriterien vorgeschlagen hatte. Eine linke Minderheit hatte vergeblich gefordert, bei der heutigen Lösung zu bleiben, die eine Teuerungsanpassung der Renten alle zwei Jahre vorsieht.

Warnung vor der Abstimmung

Die Frage der Teuerungsanpassung werde in einer eventuellen Referendumsabstimmung eine zentrale Rolle spielen, warnte der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner (SP/SG). Er prophezeite den bürgerlichen Parteien, dass sie mit dieser Variante wie bereits 2004 beim Stimmvolk auflaufen würden.

Sozialminister Didier Burkhalter erinnerte allerdings daran, dass Handlungsbedarf bestehe. Ziel der Revision sei es, die AHV in eine gute Ausgangslage für die 12. AHV-Revision zu bringen, sagte er. Die AHV-Jahresausgaben würden in den nächsten Jahren von derzeit 36 Milliarden Franken auf 51 Milliarden im Jahr 2025 ansteigen. Das Niveau des Ausgleichsfonds werde dabei von heute 110 Prozent einer Jahresausgabe auf 70 Prozent der jährlichen Ausgaben sinken.

Deshalb, so Burkhalter, müsse man von der derzeitigen Lösung abrücken. Soweit wie der Nationalrat will der Bundesrat jedoch nicht. Vergeblich plädierte er dafür, dass die grosse Kammer auf die Version des Ständerats einschwenkt. (raa/sda)

Erstellt: 02.03.2010, 11:11 Uhr

12

Kommentar schreiben







 Ausland



Verbleibende Anzahl Zeichen:

Mit dem Absenden des Kommentars erklärt sich der Leser mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden: Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt. Telefonische Auskünfte werden keine erteilt. Ihr Kommentar kann auch auf Google und anderen Suchseiten gefunden werden.

12 Kommentare

Carlo Schnydrig

02.03.2010, 12:12 Uhr
Melden

Es ist nicht neu, dass die finanzgesteuerten Nationalräte an das Ersparte der Rentner wollen. Das aktuelle Vorhaben bei der AHV entspricht durchaus dem beabsichtigten Rentenklau bei der Pensionskasse. Wahrscheinlich hat die Hochfinanz Angst, dass auf die aktuellen und überrissenen Bonis verzichten müssten. Auch die Gewinne bei den Banken würden sich reduzieren. "Wehret den Anfängen"!!! Antworten


Werner Matti

02.03.2010, 12:34 Uhr
Melden

Wichtig für diese Damen und Herren ist doch lediglich, dass ihre Pfründe, Löhne und Entschädigungen etc massiv angepasst werden. Politsumpf pur! Antworten



Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz