Teuerungsausgleich für Renten? Nur mit Wenn und Aber
Aktualisiert am 02.03.2010 12 Kommentare
Umstrittene Sparziele: Schon im vergangenen Juni protestierten Senioren in Genf gegen schmalere Renten. (Bild: Keystone)
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Der Anpassungsrhythmus soll vom Teuerungsniveau und der finanziellen Lage der AHV abhängig gemacht werden. Alle zwei Jahre sollen die Renten nur noch an die Teuerung angepasst werden, wenn der AHV-Ausgleichsfonds noch bei mindestens 70 Prozent der Jahresausgaben liegt. Sinkt der Fonds unter dieses Niveau, sollen die Renten nur angepasst werden, wenn die Teuerung auf mindestens 4 Prozent angestiegen ist. In diesem Fall müsste der Bundesrat ausserdem sofort Sanierungsmassnahmen vorlegen.
Der Nationalrat sprach sich mit 125 gegen 60 Stimmen für diese Version aus und hielt damit an einer Differenz zum Ständerat fest, der weniger strenge Kriterien vorgeschlagen hatte. Eine linke Minderheit hatte vergeblich gefordert, bei der heutigen Lösung zu bleiben, die eine Teuerungsanpassung der Renten alle zwei Jahre vorsieht.
Warnung vor der Abstimmung
Die Frage der Teuerungsanpassung werde in einer eventuellen Referendumsabstimmung eine zentrale Rolle spielen, warnte der Präsident des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, Paul Rechsteiner (SP/SG). Er prophezeite den bürgerlichen Parteien, dass sie mit dieser Variante wie bereits 2004 beim Stimmvolk auflaufen würden.
Sozialminister Didier Burkhalter erinnerte allerdings daran, dass Handlungsbedarf bestehe. Ziel der Revision sei es, die AHV in eine gute Ausgangslage für die 12. AHV-Revision zu bringen, sagte er. Die AHV-Jahresausgaben würden in den nächsten Jahren von derzeit 36 Milliarden Franken auf 51 Milliarden im Jahr 2025 ansteigen. Das Niveau des Ausgleichsfonds werde dabei von heute 110 Prozent einer Jahresausgabe auf 70 Prozent der jährlichen Ausgaben sinken.
Deshalb, so Burkhalter, müsse man von der derzeitigen Lösung abrücken. Soweit wie der Nationalrat will der Bundesrat jedoch nicht. Vergeblich plädierte er dafür, dass die grosse Kammer auf die Version des Ständerats einschwenkt. (raa/sda)
Erstellt: 02.03.2010, 11:11 Uhr
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12 Kommentare
Es ist nicht neu, dass die finanzgesteuerten Nationalräte an das Ersparte der Rentner wollen. Das aktuelle Vorhaben bei der AHV entspricht durchaus dem beabsichtigten Rentenklau bei der Pensionskasse. Wahrscheinlich hat die Hochfinanz Angst, dass auf die aktuellen und überrissenen Bonis verzichten müssten. Auch die Gewinne bei den Banken würden sich reduzieren. "Wehret den Anfängen"!!! Antworten
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