Schweiz

Tierschützer zeigen Schafzüchter an

Von Christian Liechti. Aktualisiert am 03.08.2011 51 Kommentare

Die Wolfsangriffe auf die Schafherde im Berner Oberland werden wohl ein rechtliches Nachspiel haben. Tierschützer werfen den Züchtern Vernachlässigung der Tiere vor und reichten Anzeige ein.

Die Schafzüchter aus Rüschegg trieben ihre Tiere nach den Wolfsangriffen frühzeitig talwärts: Ihr Kampf gegen den Wolf könnte nun zum juristischen Bumerang werden.

Die Schafzüchter aus Rüschegg trieben ihre Tiere nach den Wolfsangriffen frühzeitig talwärts: Ihr Kampf gegen den Wolf könnte nun zum juristischen Bumerang werden.
Bild: Erwin Munter

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Bestimmen jetzt die Richter darüber, wie der Schutz vor dem Wolf in Zukunft aussehen wird? Das ist gut möglich, denn der Verein Wildtierschutz Schweiz hat bei der Kantonspolizei Bern Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Auslöser der Strafanzeige waren die Angriffe des Wolfs auf die Herde der Schafzuchtgenossenschaft Rüschegg von Juni und Juli. Dabei soll der Wolf auf den Alpweiden am Stierengrat laut Anzeige 31 Schafe gerissen haben. Die Schafzuchtgenossenschaft sömmerte zwischen dem Schwarzsee und der Gemeinde Boltigen über 400 Schafe. Ungeschützt. Nach den Wolfsrissen haben die Züchter ihre Tiere frühzeitig zu Tal getrieben (wir berichteten).

Züchter sollen ihre Schafe vernachlässigt haben

Der Wildtierschutz Schweiz begründet seine Strafanzeige mit dem Tierschutzgesetz. Dieses sieht eine Strafe für jene Halter vor, die ihre Tiere vorsätzlich vernachlässigen oder ihre Würde in anderer Weise missachten. Die Gefahr, dass Wölfe Teile der Schafherde reissen würden, sei aufgrund der Erfahrungen aus den Vorjahren sowie der ausdrücklichen Empfehlung des Herdenschutzbeauftragten vorhersehbar gewesen, begründet der Wildtierschutz Schweiz seine Anzeige. Die Schafzüchter hätten im Hinblick auf das Wissen um die Gefahr die Pflicht gehabt, auf die Herde achtzugeben und sie nach ihren Möglichkeiten so gut wie möglich zu schützen.

Die Schafzüchter aus Rüschegg waren tatsächlich vorgewarnt. Bereits in den beiden letzten Jahren riss ein Wolf am Stierengrat Schafe. Im Sommer 2009 wurde deshalb mit der Genossenschaft vor Ort über erste Sofortmassnahmen diskutiert. 2010 und 2011 nahm der Herdenschutzverantwortliche für die Kantone Bern und Freiburg mit den Schafzüchtern erneut Kontakt auf. Die Schafzüchter haben die vorgeschlagenen Massnahmen jedoch abgelehnt, auch wenn für den Schutz ihrer Tiere Geld vom Bund geflossen wäre. Im Fall der Rüschegger Schafzüchter ging es darum, einen Hirten mit Herdenschutzhund auf die Alp zu schicken.

Das Schreiben selbst ist bis gestern bei der Kantonspolizei noch nicht eingetroffen. Die Vertreter der Schafzuchtgenossenschaft Rüschegg konnten nicht erreicht werden.

Oberster Wildhüter lehnt den juristischen Weg ab

Die Strafanzeige wird nicht nur den betroffenen Schafzüchtern aus Rüschegg, sondern auch dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) Sorge bereiten. Das Bafu hat das Konzept Wolf Schweiz erarbeitet und regelt damit das Zusammenleben von Mensch und Wolf. Das Herdenschutzprogramm des Bafu macht auch Vorschläge, wie Schafherden vor dem Raubtier in der Schweiz geschützt werden können. «Durch die juristischen Schritte der Tierschutzorganisation wird die Kontroverse um den Herdenschutz auf eine neue Ebene gehoben», sagt Reinhard Schnidrig, Leiter der Sektion Jagd, Wildtiere und Waldbiodiversität im Bundesamt für Umwelt. «Aber Fakt bleibt: Erfolgreicher Herdenschutz beginnt mit der Bereitschaft der Betroffenen.

Gemäss dem obersten Schweizer Wildhüter sollen die Schafzüchter von sich aus entscheiden können, ob sie Herdenschutz betreiben wollen oder nicht. «Die Schafzüchter sollen zur Einsicht gelangen, dass Herdenschutz sinnvoll ist», sagt Schnidrig, «Gerichtsentscheide dürften unsere Diskussionen erschweren.»

Im Kanton Bern leben rund 55'000 Schafe. Davon werden jährlich 23'000 auf die Alp getrieben. (Berner Zeitung)

Erstellt: 03.08.2011, 07:54 Uhr

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51 Kommentare

Ernst Winkler

03.08.2011, 10:55 Uhr
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Ich hoffe, dass die Anzeige Erfolg hat, und die Schafzüchter zu harten Strafen verurteilt werden, und nie mehr ein Schaf halten dürfen. Die Herden müssen geschützt werden, das weiss man nun seit langem. Vielleicht bestand ja eine Absicht, dies nicht zu tun, um die Wölfe dann einfach abknallen zu dürfen. Antworten


Gaby Müller

03.08.2011, 10:54 Uhr
Melden 54 Empfehlung

«Durch die juristischen Schritte der Tierschutzorganisation wird die Kontroverse um den Herdenschutz auf eine neue Ebene gehoben» und das ist auch gut so. Es kann nicht angehen, dass Nutzvieh immer noch ohne Schutzmassnahmen auf die Alpweiden getrieben wird und bei Verlusten durch Wolf oder Bär lieber sofort die Flinte gezückt wird. Wölfe und Bären gab es lange vor uns, den Schafen/Kühen usw. Antworten



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