Schweiz

Tierschutz ist oft zufällig

Von Andreas Weidmann. Aktualisiert am 08.06.2009 7 Kommentare

Nur wenige Kantone vollziehen das Gesetz wirklich konsequent. Tierschutzanwälte könnten dies ändern. Darüber diskutiert nun der Nationalrat.

Nicht konsequent: Der Tierschutz wird in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt.

Nicht konsequent: Der Tierschutz wird in den Kantonen unterschiedlich gehandhabt.
Bild: Keystone

Der Fall sorgte im Kanton Uri für Schlagzeilen: Ein 44-jähriger Asylbewerber war frühmorgens halbnackt in einem Stall in Altdorf aufgegriffen worden. Seine Kleider lagen neben einer Kuh, ein Tierarzt stellte bei dem Tier wenig später Verletzungen im Genitalbereich fest, die auf Gewalteinwirkung zurückzuführen seien. Aus Mangel an Beweisen sprach das Landgericht Uri den Mann im vergangenen Februar vom Vorwurf der Tierquälerei frei – und beliess es bei einem Schuldspruch wegen Hausfriedensbruch. Für dieses Delikt erhielt der Mann eine bedingte Geldstrafe von 5 Tagessätzen à 30 Franken.

Das Urteil empört Lukas Berger, den Leiter des Rechtsdienstes beim Schweizer Tierschutz (STS). Die Untersuchung und Beweiswürdigung in diesem Fall «schlägt alles, was ich bisher erlebt habe», sagt Berger: Aus unerfindlichen Gründen sei in dem Fall keine DNA-Analyse angeordnet worden sei, mit welcher der Mann leicht hätte überführt werden können. Und obwohl alle übrigen Indizien auf einen Fall von sodomitischer Tierquälerei hingewiesen hätten, sei der Angeklagte in diesem Punkt freigesprochen worden.

«Vollzugsnotstand» in Kantonen

Für den STS steht der Fall stellvertretend für einen Vollzugsnotstand beim Tierschutz in einzelnen Kantonen. Hinweisen auf Tierquälerei werde oft zu wenig konsequent nachgegangen, Untersuchungen nur schlampig durchgeführt und zu milde Urteile gefällt, sagt Berger. Tatsächlich sieht das Gesetz bei schweren Fällen von Tierquälerei Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren und Bussen von bis zu 20'000 Franken vor. Die durchschnittlich ausgesprochene Busse liegt laut STS aber bei rund 460 Franken. Mit der Einführung der bedingten Geldstrafen im neuen Strafrecht habe sich die Situation aus Sicht des Tierschutzes noch verschlimmert.

Schon seit Jahren weisen Tierschützer zudem darauf hin, dass die Kantone beim Vollzug des Tierschutzes mit unterschiedlichen Ellen messen. Damit sei es quasi eine Frage des Zufalls, ob Strafverfolgungsbehörden «bei Gesetzesverstössen überhaupt aktiv werden», sagt Berger.

Massive Unterschiede

Tatsächlich zeigt die Statistik auffällige Unterschiede: Der Kanton Zürich meldete dem Bundesamt für Veterinärwesen zwischen 2005 und 2007 total 413 Tierschutzstraffälle. Dies entspricht pro Jahr im Schnitt 1,05 Fällen pro 10000 Einwohner. Im Kanton Bern wurden im gleichen Zeitraum 195 Fälle registriert, 0,67 pro 10'000 Einwohner, im Baselbiet waren es 34 Fälle oder 0,42 pro 10'000 Einwohner. Genf, Nidwalden und das Wallis meldeten in dieser Zeit keinen einzigen Fall nach Bern.

Dass die Tiere in Zürich grundsätzlich schlechter behandelt werden als im Baselbiet oder im Wallis, glauben Experten jedoch nicht. Die Unterschiede führen sie vor allem darauf zurück, dass nicht alle Kantone ihrer Meldepflicht gegenüber dem Bund vorschriftsgemäss nachkommen, aber auch auf die unterschiedliche Intensität bei der Strafverfolgung in den Kantonen.

Bern unter den Musterschülern

Die Stiftung «Für das Tier im Recht» wertet seit Jahren die Strafverfolgungsstatistiken der Kantone aus. Sie kritisierte in ihrem letzten Jahresbericht, dass die Behörden vieler Kantone bezüglich Untersuchung, gerichtlicher Beurteilung und Meldepflicht bei Tierschutzstraftatbeständen weiterhin «ungenügend motiviert» seien. Einzig den Behörden in den Kantonen Zürich, Bern, St. Gallen und Aargau billigt die Stiftung eine «pflichtbewusste Amtsführung» zu, die zu einer relativ hohen Zahl von Strafverfahren geführt habe.

Zufall ist dies aus Sicht der Tierschützer nicht: Zürich, Bern und St.Gallen sind nämlich jene Kantone, die in ihrer Gesetzgebung bereits Elemente eingebaut haben, um die Stellung des Tieres respektive des Tierschutzes in Strafverfahren zu verbessern .

Nach dem Vorbild von Zürich möchte der STS deshalb mit seiner Volksinitiative die Kantone zur Einsetzung von Tierschutzanwälten verpflichten, die in einem Strafverfahren die Parteirechte des Tiers einnehmen. Neben den Initianten verweist auch der aktuelle Zürcher Tierschutzanwalt Antoine Goetschel auf die guten Erfahrungen seit der Einführung des Amtes: Nicht nur die hohe Zahl der Verfahren und Urteile sprächen dafür, das Zürcher Modell auf die anderen Kantone auszuweiten, sondern auch die präventive Wirkung des Tierschutzanwalts. Der Bekanntheitsgrad des allgemeinen Tierschutzes habe dank dem Tierschutzanwalt verbessert werden können. Zudem kämen die Untersuchungs- und Gerichtsbehörden heute weniger in Versuchung, Delikte im Bereich des Tierschutzes zu bagatellisieren.

Kein Gegenvorschlag

Dass das Parlament auf die Initiative einsteigen wird, scheint trotzdem unwahrscheinlich. Die schweizweite Einführung von Tierschutzanwälten war im Nationalrat bereits bei der eidgenössischen Strafprozessordnung gescheitert, wenn auch nur mit dem Zufallsmehr von einer Stimme. Inzwischen hat sich nicht nur der Bundesrat gegen die Initiative ausgesprochen. Auch der Nationalrat hat es bereits deutlich abgelehnt, dem Volksbegehren einen indirekten Gegenvorschlag entgegenzustellen. Die Mehrheit will es den Kantonen überlassen, Tierschutzanwälte einzusetzen oder nicht.

Wahrscheinlich wird das Volk deshalb ohne Gegenvorschlag über die Initiative abstimmen. Angesichts der finanziellen Mittel der Tierschutzverbände und den Sympathien, welche Teile der Bevölkerung dem Anliegen entgegenbringen dürften, ist sie nicht von vornherein chancenlos. (Der Bund)

Erstellt: 08.06.2009, 11:25 Uhr

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7 Kommentare

Peter Zurbrügg

08.06.2009, 10:41 Uhr
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Wie fast überall werden wegen extremen Fällen die Gesetze verschärft. Weil jeder Mensch Tiere gern hat, fühlt sich auch fast jeder als Tierschützer. Das schwierige ist dabei, dass viele Menschen die Bedürfnisse der Tiere gar nicht mehr kennen. Was die Landwirte brauchen, sind nicht mehr Gesetze und Überwachung, sondern mehr Unternehmerische Freiheit. Dann gehts auch den Tieren gut. Antworten


Sarah Schädeli

08.06.2009, 11:14 Uhr
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Ja, und wenn 2 Mio. Tiere willkürlich mit ungeprüftem Impfstoff zwangsgeimpft werden, schaut der Tierschutz gerne weg....schon 25 Fälle von Blauzungenkrankheit seit Anfangs Jahr - und dies mit grösster Wahrscheinlichkeit bei geimpften Beständen....das gibt mir schon zu denken. Antworten



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