Tierschutzanwalt-Initiative laut Leuthard unnötig und überholt

Aktualisiert am 14.12.2009

Bundesrätin Doris Leuthard hat sich am Montag gegen die zwingende Einsetzung von Tierschutzanwälten in den Kantonen gestellt.

«Oft werden Tiere im Privaten falsch gehalten oder gar gequält»: Bundesrätin Doris Leuthard.

«Oft werden Tiere im Privaten falsch gehalten oder gar gequält»: Bundesrätin Doris Leuthard.
Bild: Keystone

Die Initiative des Schweizer Tierschutzes bezeichnete sie als «unnötig und überholt». Die neue Gesetzgebung bringe bereits die nötigen Verbesserungen. Der Bundesrat sei nicht gegen die Einsetzung von Tierschutzanwälten, sagte Leuthard vor den Medien in Bern. Es gebe aber keinen Grund, den Kantonen eine solche Institution aufzuzwingen. So steht es den Kantonen schon heute frei, einen Tierschutzanwalt einzusetzen. Bisher hat jedoch lediglich der Kanton Zürich von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Zwei wesentliche Aufgaben eines Tierschutzanwalts sieht Leuthard mit der neuen Tierschutzgesetzgebung, die seit etwas mehr als einem Jahr in Kraft ist, bereits erfüllt. So sind die Kantone neu verpflichtet, eine Fachstelle für Tierschutz einzurichten und bei allen vorsätzlichen Verstössen eine Strafanzeige einzureichen. Dass die neuen Bestimmungen griffiger sind, zeigt sich laut Leuthard auch an der Zahl der gemeldeten Straffälle, die 2009 höher sei als 2008. Die Volkswirtschaftsministerin räumte allerdings ein, dass die Unterschiede in den Kantonen in dieser Hinsicht gross seien. Es brauche nun «eine Bewusstseinsveränderung».

«Falsch gehalten oder gar gequält»

Leuthard unterstrich zudem die Bedeutung der Prävention, die mit Ausbildung und Information der Tierhalterinnen und -halter verstärkt werden soll, und sagte: «Oft werden Tiere im Privaten falsch gehalten oder gar gequält.» In dieser Hinsicht ziele die Initiative am Hauptproblem vorbei, könne ein Tierschutzanwalt doch erst aktiv werden, nachdem ein Vergehen gemeldet worden sei.

Über die Volksinitiative «Gegen Tierquälerei und für einen besseren Rechtsschutz der Tiere» wird am kommenden 7. März abgestimmt. Der Schweizer Tierschutz hatte die Initiative im Sommer 2007 mit über 144'000 gültigen Unterschriften eingereicht. Er kritisiert insbesondere die Praxis bei Delikten gegen das Tierschutzgesetz als zu mild und will mit dem Volksbegehren ein härteres Vorgehen gegen Tierquäler erreichen. (sam/ap)

Erstellt: 14.12.2009, 12:32 Uhr

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