Schweiz

Trügerische Zahlen zur Erbschaftssteuer

Von Thomas Lüthi. Aktualisiert am 23.11.2011 401 Kommentare

Nur zwei Prozent der Steuerpflichtigen wären von der Erbschaftssteuer betroffen, so die Initianten. Möglicherweise sind es deutlich mehr.

Ein Vermögen von zwei Millionen ist schneller erreicht, als vermutet: Eigenheim an besserer Wohnlage.

Ein Vermögen von zwei Millionen ist schneller erreicht, als vermutet: Eigenheim an besserer Wohnlage.
Bild: Keystone

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Auf zwei Millionen Franken setzten die Initianten die Grenze für der Freibetrag bei der von ihnen anvisierten Erbschaftssteuer. Und das würde dann nur noch zwei Prozent der Steuerpflichtigen treffen, sagen sie. Somit seien 98 Prozent der Nachlässe von der Erbschaftssteuer nicht betroffen. Der gegenwärtige Ansturm auf Anwaltskanzleien, Notariate und Erbschaftsämter «überrascht» deshalb Niklaus Hari, Kommunikationschef der Evangelischen Volkspartei (EVP). Denn der Freibetrag von zwei Millionen Franken sei hoch, der Mittelstand von der Steuer gar nicht betroffen.

Die Initianten von der EVP könnten sich täuschen. Denn von der Steuer, die Erbschaften und Schenkungen ab zwei Millionen Franken mit 20 Prozent belastet, sind keineswegs nur Multimillionäre mit ihren Villen, Ferienhäusern und teuren Sportautos betroffen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung weist für 2007 zwar nur 86'127 Steuerpflichtige mit einem Reinvermögen von zwei Millionen und mehr aus (Aktiven minus Schulden). Das sind zwei Prozent Millionäre mit einem steuerbaren Vermögen von total 647 Milliarden Franken.

Vermögenssteuer irreführend

Für die Erbschaftssteuer massgeblich ist aber das effektive Vermögen des Erblassers. Hinzu kommen also die Guthaben der privaten Vorsorge (Säule 3a), die in der Vermögenssteuer nicht erfasst werden. Und die Liegenschaften werden zum Verkehrswert bewertet, der viel höher ist als der Vermögenssteuerwert. Diese Zahlen gehen teilweise weit auseinander. Gerade im derzeitigen Immobilienboom kann das bis zum doppelten Wert gehen.

Das effektive Vermögen der privaten Haushalte lag 2007 weit höher als das steuerbare Reinvermögen. Das hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Monitoring zur Situation des Mittelstandes in der Schweiz vom Juli 2011 berechnet. Damit erhöht sich die Zahl jener schlagartig, deren Vermögen von der neuen Erbschaftssteuer betroffen wäre.

Ein Mehrfamilienhaus sei schnell mehr wert als eine Million Franken, sagt Pavlo Stathakis vom schweizerischen Hauseigentümerverband. Zusammen mit den Vorsorgegeldern sei die Zwei-Millionen-Grenze bald erreicht. Mehr als 70 Prozent der vermieteten Liegenschaften gehörten privaten Eigentümern, sagt Stathakis; nicht etwa institutionellen Anlegern. Auch stattliche Einfamilienhäuser an guten Wohnlagen überschreiten die Freigrenze rasch, zumal die abzugsfähigen Schulden mit zunehmendem Alter der Erblasser sinken.

Dass nur zwei Prozent von der neuen Erbschaftssteuer betroffen wären sei wohl zu tief bemessen, sagt ein weiterer Experte in Vermögensfragen. Hier muss allerdings auch erwähnt werden, dass bei Paaren im Erbfall jeweils nur die Hälfte des Vermögens unter die neue Regel fallen würde, was wiederum die Anzahl Betroffener vermindert.

Unternehmer beunruhigt

Sorgen bereitet die Volksinitiative aber auch den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). «Viele Unternehmer haben ihre Vorsorgegelder in der Firma und verzichten auf einen Gewinn», sagt Hans-Ulrich Bigler, Direktor des schweizerischen Gewerbeverbandes. Dass die Erbschaftssteuer für Firmen einen Freibetrag vorsieht, beruhigt Bigler nicht. Kommt hinzu: Die Initiative schreibt vor, dass Schenkungen an die Nachkommen rückwirkend ab 1. Januar 2012 besteuert werden – auch wenn die neue Steuer erst in vier, fünf oder sechs Jahren eingeführt würde.

Darum der aktuelle Run auf die Anwaltskanzleien und Behörden, denn der Initiativtext ist erst seit Mitte August bekannt. Viele Erblasser können ihre Vermögen vor der Steuer retten, wenn sie bis Ende Jahr den Nachkommen überschrieben worden sind. Ein Unternehmen aber, so Bigler, hat dazu keine Zeit mehr. Die Nachfolgeplanung sei so schnell unmöglich.

Bis jetzt sind laut Niklaus Hari 45'000 Unterschriften zusammen. Das in nur gut drei Monaten ist beachtlich. Andrea Tarnutzer von der Advokatenkammer Basel bringt es jedoch auf den Punkt: «Es ist ein Irrtum, wenn viele Leute meinen, diese Erbschaftssteuer betreffe sie nicht.» (Basler Zeitung)

Erstellt: 23.11.2011, 15:09 Uhr

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401 Kommentare

Mario Di Piero

23.11.2011, 15:42 Uhr
Melden 139 Empfehlung

Am Ende müssen die Erben Immobilien verkaufen um die Erbschaftsteuer zu bezahlen. Pervers. Ich rate deshalb allen: nichts sparen, alles ausgeben und dann machen wir es wie die Initianten und lassen uns vom Staat aushalten. Alle anderen die ein Vermögen aufbauen (ja das gibt es, Leute die arbeiten und sparen !!!!) sind die Dummen. Ich stimmt auf jedenfall dagegen. Erbschaftsteuer ist absolut unfair Antworten


Toni Stadelmann

23.11.2011, 15:33 Uhr
Melden 122 Empfehlung

Die Erbschaftssteuer ist unsozial!!! Das erworbene Geld wurde ja schon einmal versteuert. Es ist eine reine Neidsteuer!!! Antworten



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