Schweiz

USA vs. UBS: Alles zum Steuerkrimi

Von Alain Zucker, Judith Wittwer, Marc Badertscher und Walter Niederberger. Aktualisiert am 27.01.2010 88 Kommentare

Wieso überlassen wir die UBS nicht ihrem Schicksal? Was kann der Bundesrat tun, um den Deal mit den USA zu retten? Antworten auf die zehn brennendsten Fragen vor der heutigen Bundesratssitzung.

Die UBS gehört auch in den USA, wo sie 30 000 Mitarbeiter beschäftigt, zu den wichtigen Banken.

Die UBS gehört auch in den USA, wo sie 30 000 Mitarbeiter beschäftigt, zu den wichtigen Banken.
Bild: Keystone

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Was bisher geschah

Frühling 2006: Der UBS-Kundenberater Bradley Birkenfeld bringt die Steueraffäre ins Rollen: Er informiert das Management der Bank über interne Regelverstösse im Geschäft mit amerikanischen Offshore-Kunden. Darauf leitet der damalige Chefjurist Peter Kurer eine interne Untersuchung ein – und gibt später Entwarnung. Birkenfeld informiert die US-Behörden über die Methoden, mit deren Hilfe UBS-Kundenberater und reiche Amerikaner den US-Fiskus über Jahre ausgetrickst haben.

Frühling 2008: Die US-Behörden verdächtigen UBS-Kundenberater, reiche Amerikaner zu Steuervergehen animiert zu haben, und leiten ein Verfahren ein.
Martin Liechti, Chef der US-Vermögensverwaltung, wird im April beim Umsteigen in Miami verhaftet und über Monate als Zeuge festgehalten. Im Mai wird Birkenfeld angeklagt, dem Milliardär Igor Olenicoff Beihilfe zu Steuervergehen geleistet zu haben. Im Juni bekennt sich Birkenfeld der Beihilfe zu Steuerverstössen schuldig. Im August 2009 wird er zu 40 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Strafe sitzt er seit Anfang 2010 ab.

In den Sommermonaten 2008 bitten die USA die Schweiz im Fall UBS zur Zusammenarbeit. Bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung trifft ein Amtshilfegesuch ein. Dieses verlangt die Auslieferung von gegen 300 Namen von vermuteten Steuerbetrügern. Dem Amtshilfegesuch wird stattgegeben. Nachdem die betroffenen UBS-Kunden über die anstehende Auslieferung ihrer Daten an die US-Behörden informiert worden sind, reichen mehrere von ihnen Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Derweil wächst in den USA der Druck auf die UBS: Im November 2008 wird der Chef der weltweiten UBS-Vermögensverwaltung, Raoul Weil, in Abwesenheit wegen Beihilfe zu Steuervergehen angeklagt. Bei UBS und Schweizer Regierung steigt die Angst, die US-Behörden könnten der Grossbank in den USA die Lizenz entziehen.

Die Schweizer Finanzmarktaufsicht (Finma) und ihr Präsident Eugen Haltiner rechnen mit einer Strafklage gegen die UBS, sollte sich das Amtshilfeverfahren nicht beschleunigen lassen. Im Dezember 2008 verlangt die Finma vom Bundesrat daher explizit Rückendeckung: Die Regierung soll die Finma ermächtigen, die UBS-Kundendaten herauszugeben. Der Bundesrat lehnt dies auf Antrag von Finanzminister Hans-Rudolf Merz ab.

Im Februar 2009 verfügt die Finma an den Verfahren des Bundesverwaltungsgerichts vorbei die Herausgabe von 285 UBS-Kundendaten. Zugleich meldet die UBS einen Vergleich mit der US-Justiz: Das Finanzinstitut zahlt 780 Millionen Dollar und wendet so die drohende Strafklage ab. Zivilrechtliche Ansprüche sind nicht Thema des Deals. Die USA verklagen die UBS auf die Herausgabe von 52'000 Kundendaten. Bundespräsident Hans-Rudolf Merz schlägt US-Finanzminister Timothy Geithner im April 2009 ein neues Doppelbesteuerungsabkommen vor. Im Gegenzug sollen die Klagen der US-Behörden gegen die UBS zurückgezogen werden. Im Juni ist das neue Abkommen besiegelt – die US-Justiz hält aber die Klage gegen die UBS aufrecht.

Die Schweiz und die USA einigen sich im August 2009 im Streit zwischen der UBS und den US-Behörden auf eine Amtshilfevereinbarung, wonach die Schweiz Informationen von 4450 und nicht 52'000 Kundendaten an die USA übermitteln muss.

Mitte November 2009 werden die Details zu diesem Abkommen bekannt. Die Überraschung: Die Mehrheit der betroffenen UBS-Kunden sind nicht Steuerbetrüger, sondern Steuerhinterzieher.

Im Januar 2010 holt das Bundesverwaltungsgericht zum Doppelschlag aus: Im Urteil gegen die Finma bezeichnet es die Herausgabe der Kundendaten vom Februar 2009 als rechtswidrig. Das Bankengesetz biete dafür keine rechtliche Grundlage. Die Finma zieht das Urteil weiter. Die zweite juristische Niederlage des Bundesrats betrifft die Amtshilfevereinbarung vom August 2009. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in einem Pilotfall, dass die Auslieferung der UBS-Kundendaten an die US-Justiz nicht zulässig ist.jw

1. Wie kam es zu diesem Schlamassel?
Der UBS-Krimi beginnt mit ein paar Kundenberatern, die reichen Amerikanern halfen, den Fiskus zu umgehen, und sich dabei wie Filmagenten aufführten. Die Banker benutzten nicht registrierte Telefonkarten oder präparierte Handys, um sich mit ihren Klienten abzusprechen. Zur Täuschung der Behörden reisten die Kundenberater als Touristen in die USA und wechselten während ihres Aufenthalts das Hotel - oder sie gaben Kreditkarten auf andere Namen aus, um Schwarzgeld zu repatriieren. Die Liste der üblen Tricks ist lang. Lange ging das gut - und die UBS-Banker verdienten am Schwarzgeld aus den USA mehr als mit der Verwaltung versteuerter US-Vermögen. Dann aber begann Kundenberater Bradley Birkenfeld zu plaudern. Die Steueraffäre kam ins Rollen (siehe Chronologie).

2. Wieso wurde der Fall UBS (UBSN 11.15 -0.89%) zu einem Fall Schweiz?
Die UBS ist zu gross, um ohne destabilisierende Folgen für die Schweizer Wirtschaft pleitezugehen. Sie ist die grösste Kreditgeberin im Land. Als die USA den Druck in der Steueraffäre erhöhten und der UBS mit einer Strafklage in den USA drohten, ging es um ihre Existenz. Und weil die Regierung Obama ihre Begehren um Amtshilfe mit einem zeitlichen Ultimatum verknüpften, musste Bern schnell handeln.

3. Wieso hätte eine Strafklage in den USA die UBS existenziell bedroht?
Ein strafrechtliches Vorgehen der USA gegen die UBS hätte die Bank im Mark getroffen. Erstens wäre das Topmanagement angeklagt worden und damit per sofort unhaltbar geworden. Dies hätte die Bank vor noch grössere Imageprobleme gestellt und Verantwortlichkeitsklagen der Aktionäre ausgelöst. Zweitens hätte die UBS riskiert, die Bankenlizenz in den USA zu verlieren. Wenn nämlich die US-Justiz nachweisen kann, dass das oberste Management einer Bank vom illegalen Treiben von Angestellten wusste und nichts unternahm, muss die Börsenaufsicht der Bank das Geschäften in den USA untersagen. Bill Sharp, einer der Topanwälte für UBS-Kunden sagt, dass die Bank ohne das Abkommen von 2009 «aus den Angeln gehoben» worden wäre.

4. Was haben die 285 den US-Behörden im Februar 2009 ausgelieferten Kundendossiers mit den 4450 neuen Dossiers zu tun?
Die erste Tranche der UBS-Dossiers lieferte die Finanzmarktaufsicht (Finma) in Eigenregie an die USA aus, um ein drohendes Strafverfahren gegen die UBS abzuwenden. Es sind offensichtliche Fälle von Steuerbetrug, also Kunden, die aktiv Unterlagen fälschten. Sechs von ihnen sind inzwischen verurteilt worden. Die Amtshilfevereinbarung vom 19. August 2009 hingegen, die eine Beschleunigung der Verfahren bei 4450 weiteren Dossiers vorsieht, betrifft nach Ansicht von US-Anwälten mehrheitlich Fälle von Steuerhinterziehung - also Leute, die in erster Linie Konten verheimlicht haben. Die 4450 Dossiers reichen bis ins Jahr 2002 zurück, und die Schweiz verpflichtet sich, die Überstellung der Dokumente bis im August 2010 abzuschliessen. Exakte Angaben liegen nicht vor, da weder die Schweiz noch die USA eine transparente Informationspolitik betreiben. Mit dem Abkommen konnte die Schweiz eine Art Sammelklage gegen Unbekannt, welche die US-Regierung an einem Gericht in Miami deponiert hatte, abwenden. Sie hatte die Herausgabe von 52 000 Kundendaten gefordert.

5. Welche Rolle spielt das Bundesverwaltungsgericht im Fall UBS?
Die Vereinbarung vom 19. August 2009 ermöglicht Amtshilfe bei Steuerbetrug und qualifizierter Steuerhinterziehung. Dagegen reichte eine betroffene US-Bürgerin beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde ein. Die Beschwerde wurde gutgeheissen, weil die Amtshilfevereinbarung geltendes Recht breche (konkret: das Doppelbesteuerungsabkommen DBA von 1996). Amtshilfe sei auf aktiven Steuerbetrug beschränkt, was im Falle der Amerikanerin nicht gegeben sei, die einfach ihr Schweizer Konto dem US-Fiskus nicht angegeben respektive ein Formular nicht ausgefüllt hatte. Somit dürfe die Schweiz in ihrem Fall das Bankgeheimnis nicht aufheben. Erst im neuen DBA zwischen der USA und der Schweiz wird die Unterscheidung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug hinfällig.

6. Was kann das Parlament tun, um die Situation zu retten?
Damit das Abkommen vom 19. August rechtmässig wird, muss eine gesetzliche Grundlage her, die Amtshilfe bei Steuerbetrug und qualifizierter Steuerhinterziehung erlaubt. So könnte man das Abkommen vom Parlament absegnen lassen. Juristisch lautet die Argumentation: Der Staatsvertrag würde zur Lex specialis und - weil er jüngeren Datums ist als das alte, noch gültige Doppelbesteuerungsabkommen - auch zur Lex posterior, also zum massgebenden Gesetz in der Frage der Amtshilfe bei Steuerhinterziehung. Politisch hat der Vorschlag kaum Chancen. Zu viele Politiker wollen nicht Hand bieten zu diesem juristischen Trick. Die SVP dürfte das Referendum ergreifen - wobei unsicher ist, ob eine Referendumspflicht besteht. Auch Juristen haben Bedenken: Es sei unmöglich, das neue Gesetz rückwirkend anzuwenden und die fraglichen Kundendaten so auszuliefern.

7. Wieso überlässt man die UBS in den USA jetzt nicht ihrem Schicksal?
Die Idee, dass man die UBS in den USA opfern könnte, um die UBS in der Schweiz zu retten, ist unrealistisch. Sollte die Existenz der Bank in den USA auf dem Spiel stehen, weil ihr dort doch noch eine Strafuntersuchung droht, wird dies auch die UBS in der Schweiz gefährden. Daran ändert der Vorschlag von Christoph Blocher nichts, aus der UBS eine Holding mit unabhängigen Tochtergesellschaften zu machen. Bevor es bei einer Tochter zum Konkurs kommt, so sagt Peter V. Kunz, Berner Professor für Wirtschaftsrecht, besteht eine indirekte Unterstützungspflicht der anderen Töchter. Ausserdem würde der Konkurs einer so wichtigen Tochter dazu führen, dass andere Teile auch kippten, da sie eng über Darlehen miteinander verflochten sind. Das wäre wie damals bei der Swissair. Die US-Behörden werden aber kaum in Kauf nehmen, dass die UBS in den USA untergeht - selbst wenn sie theoretisch die Möglichkeit haben, das Strafverfahren wieder aufzunehmen, das sie im Rahmen der Vereinbarung mit der UBS auf Eis gelegt haben. Auch in den USA ist die UBS zentral für das Finanzsystem, unter anderem weil sie eine von wenigen Banken ist, die von der US-Regierung ermächtigt ist, mit Staatsobligationen zu handeln. Ausserdem haben die US-Behörden in dieser Krise kein Interesse, 30 000 UBS-Angestellte aufs Arbeitsamt zu schicken.

8. Wieso händigt die UBS die Kundendaten nicht auf eigene Faust aus?
Die UBS darf die Daten nicht herausgeben, wenn die Behörden sie nicht dazu verpflichten. Das wäre ein Offizialdelikt, für das die Führung der Bank mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden kann. Ausserdem würde die UBS gemäss Juristen dadurch ihre Banklizenz in der Schweiz gefährden. Die Finanzmarktaufsicht (Finma) wäre gezwungen, gegen die Bank vorzugehen, ansonsten würde sie sich selber der Begünstigung schuldig machen.

9. Kann der Bundesrat per Notrecht Kundendaten der UBS ausliefern?
Bei den Parteien hat sich eine breite Gegnerschaft gegen das Notrecht gebildet. Politisch ist es kaum mehr denkbar. Und da keine unmittelbare Notlage besteht, ist Notrecht auch juristisch nicht angezeigt.

10. Soll die Schweiz mit den USA neu verhandeln?
Die USA wollen nicht neu verhandeln, denn sie sind mit dem jetzigen Abkommen mehr als zufrieden. Trotz des Gerichtsentscheids werden sie jetzt keinen neuen Druck aufbauen, sagt Scott Michel von der Washingtoner Anwaltskanzlei Caplin & Drysdale: «Die US-Regierung hat der Schweiz mit dem Abkommen zugestanden, dass sie das Übergabeverfahren nach ihrem eigenen Recht voranbringen kann.» Die meisten US-Anwälte glauben, dass der diplomatisch-politische Weg am erfolgversprechendsten ist. Konkret: Der Bundesrat muss eine Lösung finden, die nicht das ganze Abkommen in Frage stellt. Zentral ist laut Kundenanwalt Bill Sharp, dass die Schweiz wie versprochen 4450 Dossiers aushändigt. Das ist möglicherweise weniger brisant, als es klingt. Mindestens 14 700 Amerikaner haben sich bereits selber bei der Steuerbehörde angezeigt. Wenn 70 bis 80 Prozent der Namen, die man von der UBS einfordert, darunter sind, dürften die US-Behörden laut den Anwälten zufrieden sein.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 27.01.2010, 10:35 Uhr

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88 Kommentare

Pius Tschirky

27.01.2010, 07:48 Uhr
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Nun haben wieder also viele das Gefühl, man müsste wohl der USA keine Daten vermitteln . Wieder einmal kann man -wie auch in den letzen Jahren schon - Zeit verstreichen lassen und dann einfach abwarten, wie wohl die USA dann reagiert. Man versucht mit allen Mitteln das Bankgeheimnis zu halten. Der Druck der USA und auch gewisser EU-Staaten wird jedoch enorm sein. Antworten


Reto Mayer

27.01.2010, 07:23 Uhr
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"Wir sorgen dafür, dass so etwas nicht mehr geschehen kann. Wir lassen uns aber auch nicht ständig die Fehler unserer Vorgänger vorhalten." Ersteres bleibt zu zeigen (und das Ergebnis glauben wir erst dann, wenn wir es in den nächsten 5 - 10 Jahren sehen!). Und zweiteres - naja, mir kommen gleich die Tränen! War Ihnen das nicht klar, als Sie den Job angenommen haben? Antworten



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