Ueli Maurer will mithorchen und hofft auf die Hilfe der SVP

Von Christina Leutwyler. Aktualisiert am 04.03.2009

Bundesrat Maurer will den Staatsschützern Lauschangriffe auf Terroristen ermöglichen. Er ist optimistisch, dass nach dem Ständerat auch der ablehnende Nationalrat mitzieht.

Präventives «Abhören» als Streitpunkt: Netzwerk-Kabel eines Computersystems.

Präventives «Abhören» als Streitpunkt: Netzwerk-Kabel eines Computersystems. (Bild: Keystone)

Telefone abhören, Gespräche in Privaträumen belauschen und Computer im Geheimen durchsuchen: Mit den sogenannten besonderen Mitteln der Informationsbeschaffung sollen Staatsschützer künftig potenziellen Terroristen, Spionen und Herstellern von Massenvernichtungswaffen auf die Spur kommen - und zwar noch bevor es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten gibt, zu denen auch die Vorbereitung von Terrorakten gehört.

Doch von solchen präventiven Lauschangriffen wollte der Nationalrat im Dezember nichts wissen. Er weigerte sich, überhaupt auf diese Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS II) einzutreten. Anders gestern der Ständerat: Dieser trat einstimmig auf die Vorlage ein, und er beauftragte den Bundesrat, die Vorschläge nochmals gründlich zu überdenken.

Er sei zuversichtlich, dass der Nationalrat das Gleiche tun werde, sagte Ueli Maurer. Er habe mit den Gegnern gesprochen, «zu denen ja auch meine Partei gehört». Im Ständerat machte sich jedenfalls schon mal der Thurgauer SVP-Vertreter Hermann Bürgi für die Vorlage stark. Er erinnerte daran, es sei ursprünglich das Parlament selber gewesen, das eine effizientere Bekämpfung des Terrorismus und des organisierten Verbrechens gefordert habe. Tritt der Nationalrat in der Sommersession auf die Revision ein, könnte der Bundesrat dem Parlament bis Ende Jahr eine Zusatzbotschaft vorlegen.

«Wahrscheinlich zurückstecken»

Maurer würde in diesem Fall die Mittel der präventiven Überwachung, einen Kernpunkt der Revision, nochmals genau unter die Lupe nehmen. «Wir werden hier wahrscheinlich zurückstecken müssen, weil der Nationalrat mit dem Umfang nicht einverstanden war», sagte Maurer dem TA. Wie gut die Vorlage mit den in der Verfassung garantierten Grundrechten vereinbar ist, prüft derzeit der Zürcher Staatsrechtsprofessor Giovanni Biaggini.

Neu anschauen muss Maurer auch, wer den Einsatz von besonderen Mitteln der Informationsbeschaffung bewilligen soll. Ursprünglich war geplant, dass zunächst das Bundesverwaltungsgericht eine richterliche Prüfung vornimmt. Danach hätten die Chefs der beiden Departemente EJPD und VBS, denen die Geheimdienste unterstellt waren, den Einsatz gemeinsam anordnen können. Doch inzwischen ist der Inlandnachrichtendienst vom EJPD ins VBS verschoben worden. Soll nun VBS-Chef Ueli Maurer allein entscheiden, ob eine präventive Überwachung staatspolitisch gerechtfertigt ist?

Der Ständerat verlangt schliesslich, die parlamentarische Aufsicht müsse wirksamer ausgestaltet werden. Die Geschäftsprüfungsdelegationen können zwar schon heute alles erfragen, was sie über Tun und Lassen der Nachrichtendienste wissen wollen. Noch aber ist nicht klar, in welcher Form sie am besten über die präventiven Überwachungen informiert werden sollen. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.03.2009, 06:41 Uhr

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