Schweiz

Untersuchung zum Fall Lucie: Kritik an «Geheimniskrämerei»

Aktualisiert am 21.10.2009

Im Fall Lucie wurden für die Fahndung nötige Daten zu spät übermittelt. Zu diesem Schluss kommt die PUK des Schwyzer Kantonsrats.

Es kam zu einer Panne, aber nicht zu einer fatalen: Fall Lucie Trezzini.

Es kam zu einer Panne, aber nicht zu einer fatalen: Fall Lucie Trezzini.
Bild: Keystone

Bei der Übermittlung von Handy-Daten, mit denen man das vermisste Au-Pair-Mädchen zu finden hoffte, kam es im vergangenen März zu Verzögerungen. Der Grund liegt bei Unstimmigkeiten bei den Justizbehörden und bei einem Fehler einer Bundesbehörde. Doch zum Zeitpunkt dieses Fehler war das Mädchen bereits tot.

Die vom Schwyzer Kantonsrat eingesetzte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) kam zum Schluss, dass die Schwyzer Justiz funktioniert habe. Allerdings ortete sie zwischenmenschliche Spannungen zwischen dem Kantonsgerichtspräsidenten und einer Untersuchungsrichterin. Diese Ressentiments belasteten die Zusammenarbeit.

Vor allem dieser Punkt gab zu reden. Fast zwei Stunden debattierte das Parlament über den Bericht. Umstritten war die Frage, ob die PUK mehr als nur ihre Zusammenfassung des Berichts veröffentlichen soll. FDP und SP waren der Meinung, dass auch der Detailbericht des beigezogenen Experten und die Stellungnahmen der Involvierten publiziert werden sollen. Sie beantragten die Rückweisung des Berichts.

«Geheimniskrämerei» löst Spekulationen aus

Alle Ergebnisse der PUK müssten im Dienste der Sache transparent offen gelegt werden, sagte die Sprecherin der FDP. Das Parlament müsse die Möglichkeit haben, Einsicht in alle Unterlagen der PUK zu nehmen. Der Sprecher der SP kritisierte die «Geheimniskrämerei» der PUK. Diese löse nur Spekulationen aus und verstärke das Misstrauen der Bevölkerung in die Schwyzer Justiz.

Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 51 zu 37 Stimmen. Die Gegner der vollständigen Veröffentlichung der PUK-Berichte argumentierten, dass diese keine neuen Erkenntnisse liefern würden. Auch bestehe die Gefahr, dass aus dem Zusammenhang gerissene Details zu eigenen politischen Zwecken instrumentalisiert werden könnten - zum Schaden der Justizbehörden.

Zwischenmenschliche Spannungen

Einig war man sich, dass die Zusammenarbeit zwischen Verhöramt und Kantonsgericht verbessert werden müsse. Die bestehenden Spannungen müssten rasch behoben werden. In diesem Punkt begnügte sich die PUK mit einem Appell an die Einsicht und den guten Willen der Betroffenen. Von Seiten der SVP wurden kritisiert, dass konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Gesprächskultur fehlten.

In der Schlussabstimmung machten sich die Kritiker der PUK nochmals bemerkbar. 23 Kantonsräte nahmen den Bericht ohne Zustimmung zur Kenntnis. Für die Kenntnisnahme mit Zustimmung votierten 55 Kantonsräte. (sam/sda)

Erstellt: 21.10.2009, 16:50 Uhr

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