Urteil bringt Kantone in Bredouille
Von Mischa Aebi. Aktualisiert am 04.03.2010 7 Kommentare
Kluge Köpfe sollen bleiben
Ausländerinnen und Ausländer mit einem Schweizer Hochschulabschluss sollen leichter Zugang zum hiesigen Arbeitsmarkt haben. Der Nationalrat will das Ausländergesetz in diesem Sinne anpassen. Er hat gestern mit 104 gegen 36 Stimmen einer Revision zugestimmt. Konkret sollen Ausländer, die an einer Schweizer Uni einen Abschluss erlangten, eine Arbeitsbewilligung für Jobs erhalten, die von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse sind. Für eine Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung sollen sie eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten, um eine entsprechende Erwerbstätigkeit zu finden.
Der Nationalrat setzt mit der Vorlage eine parlamentarische Initiative von Jacques Neirynck (CVP, VD) um und nimmt ein Anliegen aus der Wissenschaft und der Wirtschaft auf.
Lehre für Sans-Papiers
Der Nationalrat nahm – unter Applaus der Linken – Motionen der Genfer Nationalräte Luc Barthassat (CVP) und Antonio Hodgers (Grüne) an. Beide fordern, dass jugendliche Sans-Papiers, die in der Schweiz zur Schule gegangen sind, eine Berufslehre absolvieren können. Hodgers möchte zusätzlich, dass Kinder von Sans-Papiers bei ihrer Geburt in der Schweiz formell anerkannt werden. Stimmt auch der Ständerat zu, wird der Bundesrat beauftragt, die Gesetze entsprechend zu ändern. Die Regierung hatte die Ablehnung der Motionen beantragt. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf sagte, die Kantone hätten die Möglichkeit, in Härtefällen den Status von Sans-Papiers zu regeln. Eine generelle Legalisierung von jugendlichen Sans-Papiers geht auch dem Nationalrat zu weit: Eine Motion mit diesem Anliegen lehnte er ab.
Die Kantone haben vom Bundesamt für Migration eine strikte Weisung erhalten: Sie dürfen Asylsuchende, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben, ab sofort nicht mehr direkt ins Erstantragsland zurück schicken. Das ergaben Recherchen dieser Zeitung.
Das Bundesamt für Migration (BFM) reagiert damit auf das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar (wir berichteten). Das BFM schreibt im Brief an die Kantonsbehörden, dass sogar bereits gebuchte Flüge für die Rückschaffung annulliert werden müssen.
Hohe Zahl Betroffener
Beim Schweizerischen Verband der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) ist man in Alarmstimmung: «Allein im Kanton Bern sind bis zu 250 Asylsuchende betroffen», sagt Hans-Jürg Käser, Polizeidirektor des Kantons Bern. Käser ist auch im siebenköpfigen KKJPD-Vorstand. Die Angelegenheit ist dort für die nächste Sitzung traktandiert. Laut Käser braucht es dringend eine Lösung.
Dass Käser und die vereinigten Schweizerischen Polizeidirektoren keineswegs übertreiben, zeigen neue Abklärungen des Bundesamtes für Migration. Amtsdirektor Alard du Bois-Reymond sagt auf Anfrage, gegenwärtig seien in der Schweiz rund 2000 Asylsuchende von dem Grundsatzurteil betroffen.
Das Problem im Detail: Die Kantone müssen den betroffenen Asylsuchenden ab sofort eine mindestens zehntägige Beschwerdefrist einräumen, bevor sie sie zurückschaffen. Bis zu jenem Grundsatzurteil im Februar war es möglich, dass Asylsuchende die bereits in einem anderen Land einen Asylantrag gestellt haben, unmittelbar zurückgeführt werden durften – so ist es auch im Abkommen von Dublin mit der EU geregelt.
Viel zu wenig Haftplätze
Während dieser vom Bundesverwaltungsgericht neu verordneten Zehntagefrist haben die Kantone nun noch genau zwei Möglichkeiten – beide bedeuten für sie ein Dilemma: Entweder setzen die Behörden die Asylsuchenden während dieser Frist auf freien Fuss. In diesem Fall ist aber die Gefahr gross, dass sie irgendwo in der Schweiz untertauchen, nicht mehr auffindbar sind und dann in illegal in der Schweiz bleiben.
Oder die Kantone setzen die Asylsuchenden während jener Frist grundsätzlich in Ausschaffungshaft. «Für eine so grosse Zahl von Asylsuchenden haben wir aber nicht einmal ansatzweise genug Haftplätze», sagt Käser. Nicht anders ist die Lage in anderen Kantonen.
EU-Regelung ausgehebelt
Nach Auffassung des Polizeidirektors widerspricht das Gerichtsurteil ganz klar dem Dubliner Abkommen. In Deutschland dürfen jene Asylsuchenden, die bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben, ohne Verzögerung ausgeschafft werden.
Migrationsamtsdirektor Du Bois-Reymond macht sich ähnliche Sorgen wie Käser: «Es besteht das Risiko, dass der Gerichtsentscheid einen wichtigen Effekt des Dublin-Abkommens aushebelt», sagt er. Es brauche nun ein Gesetz, das verhindere, dass Asylsuchende nach Eröffnung des Nichteintretensentscheides einfach abtauchen. Auch Du Bois-Reymond befürchtet, dass es schweizweit zu wenig Haftplätze gibt. Ein weiteres Problem: Laut dem Direktor darf man jene Asylsuchenden gar nicht ohne weiteres voraussetzungslos in Haft nehmen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 04.03.2010, 14:40 Uhr
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7 Kommentare
Wie schön muss es sein wenn man sich als Bundesrichter nicht um die Auswirkungen seiner eigenen Entscheidungen kümmern muss. Was bringt eine 10-tägige Warteschlaufe in Ausschaffungshaft einem Asylbewerber dessen Antrag abgelehnt wurde, ausser Aerger und Frustrationen? Antworten
Zuwanderung, nichts als noch mehr Zuwanderung - in die seit dem MIttelalter übervölkerte, kleine und enge Schweiz! Wirkungen: immer teurere Wohnungen, immer weniger Lebensqualität. Wir haben aber mehrheitlich bisher dieser Zuwanderung bei jeder Abstimmung mehrheitlich zugestimmt. Wie lange noch? Antworten
und wieder einmal fällt das Bundesverwaltungsgericht der Regierung in den Rücken,indem sie geltendes Recht aushebeln. Was bezwecken diese Damen und Herren eigentlich? Vielleicht sollten sie zuerst die Auswirkung solcher Urteile abschätzen bevor sie gefällt werden. Für mich ein Armutszeignis des BVG! Antworten
Warum das denn nun? Sind die Dubliner-Vertäge nicht mehr gültig? Wurden wir schon wieder bei einer Abstimmung angelogen? Langsam reicht mir das aber jetzt. Die SNB-Gewinne sollen nun direkt in den Bau eines Riesengefängnisses in der Wohngemeinde eies der Richter investiert werden. Oder 35 % der Schweizer sollen 2011 SVP wählen. Antworten
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Reto Barandun
Muss man jetzt nicht das Bundesverwaltungsgericht einklagen, weil es gegen die Schengen Verträge verstösst? Mich nimmt es wirklich Wunder, ob das Verwaltungsgericht gültige internationale Verträge einfach ausser Kraft setzen kann. In diesem Fall müsste man vor Abstimmungen zuerst das Verwaltungsgericht anfragen ob sie einverstanden sind oder nicht. Antworten