«Väter sollen ebenso viel Fürsorge wie Geld investieren»
Von Claudia Blumer. Aktualisiert am 17.11.2011 112 Kommentare
Artikel zum Thema
- Sorgerecht auch für unverheiratete Väter
- Gemeinsames Sorgerecht als Regel
- Warum Sommaruga recht hat
- Das Jammern der Männer
Bildstrecke
Unterhalt
In Bezug auf den Unterhalt ist das geltende Recht lückenhaft und veraltet. So die Tatsache, dass ledige Mütter, anders als geschiedene Frauen, nicht unterhaltsberechtigt sind. Zudem trägt heute der alimentenberechtigte Elternteil einseitig das Risiko des finanziellen Mankos. Das heisst, wenn das Einkommen nicht für zwei Haushalte ausreicht, muss in der Regel die betreuende Mutter Sozialhilfe beanspruchen. Diese muss zurückerstattet werden, wenn die Person später zu Vermögen kommt. Das Bundesgericht hat diese Regelung als unbefriedigend bezeichnet und eine Korrektur gefordert. Der Bundesrat hat heute seinen Willen bekundet, die Unterhaltsrevision rasch anzugehen. In der ersten Jahreshälfte 2012 sollen Vorschläge präsentiert werden.
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Sind Sie zufrieden?
Zufrieden ja, aber nicht euphorisch. Der Bundesrat präsentiert eine ausgewogene, zukunftsfähige Lösung. Eltern bleiben Eltern und Kinder brauchen beide: Das ist die Kernaussage. Der offensichtliche Missstand, die gesetzliche Begünstigung von elterlichen Machtkämpfen um das Kind, wird behoben. Die Spiesse sind heute ungleich lang, künftig sind sie gleich lang. Das erhöht die Chance, dass die Spiesse ganz weggelegt werden.
Sie sind nicht euphorisch – wie hätte man die Revision noch optimieren können?
Trennung und Scheidung sind emotional extrem aufreibend. Zwei Menschen trennen sich als Liebespaar und müssen sich gleichzeitig als Elternpaar neu finden. Das würde erleichtert, wenn die Eltern Anspruch auf Mediation hätten. Das bleibt eine Lücke. Eine andere ist der Verzicht des Bundesrates, die Verweigerung des Besuchsrechts stärker zu ahnden.
Machtkämpfe wird es weiterhin geben – das Gericht oder die Kindsschutzbehörde entscheiden über einen allfälligen Entzug des Sorgerechts.
Wenn das gemeinsame Sorgerecht für das Kindswohl nicht gut ist, soll das Gericht diese Möglichkeit haben, ja. Es müssten aber gravierende Umstände vorliegen, damit dies geschieht. Weil die gemeinsame Sorge der neue Normalfall wird, wird es viel weniger Machtspiele geben.
Reto Wehrli, der Initiant des gemeinsamen Sorgerechts, sagte, sorgeberechtigte Väter würden auch ihre Vaterpflichten besser wahrnehmen. Glauben Sie das?
Gemeinsame elterliche Sorge heisst gemeinsame elterliche Verantwortung. Dazu gehören Fürsorge und materielle Sicherheit. Für beides müssen beide Elternteile ihre Hälfte der Verantwortung wahrnehmen. Das ist das Ziel. Heute gibt es Väter, die sich für die Kinder engagieren wollen und dies nicht können. Was geschieht in Zukunft mit jenen, die sich nicht engagieren wollen? Ich hoffe, dass das Gesetz eine normative Wirkung hat, indem es die Erwartungen formuliert, dass Väter ebenso viel Fürsorge wie Geld in die Familie investieren, dass nicht die Frau für das Gefühl zuständig ist und der Mann für das Geld. Die gesellschaftliche Entwicklung geht ganz klar in diese Richtung: Die Zeit, welche Väter mit ihren Kindern zwischen 0 und 4 Jahren verbringen, hat in den vergangenen 10 Jahren um 9 Stunden pro Woche zugenommen. Das ist sehr viel. Der Tatbeweis ist von den Vätern erbracht worden. Die Gesetzesrevision vollzieht eine Entwicklung nach, die längst im Gang ist und spurt weiter in Richtung elterlicher Kooperation vor.
Haben diejenigen Unrecht, die das Privileg des Sorgerechts nicht kampflos aus der Hand geben und mit der Unterhaltsrevision verknüpfen wollten?
Diese Rechnung finde ich schräg: Geld gegen Zugang zum Kind? Diesen Handel darf es so nicht geben. Die Frage ist, wie man das familiäre System so organisieren kann, dass allen wohl ist. Dazu gehört auch die materielle Sicherheit, die jetzt neu geregelt werden muss.
Simonetta Sommaruga strebt bei der Unterhalts-Revision (siehe Box) eine einvernehmliche Lösung an. Kann es die überhaupt geben?
Angesichts der Ernsthaftigkeit und Cleverness von Frau Sommaruga bei der Sorgerechtsrevision bin ich optimistisch, dass auch bei der Unterhaltsfrage ein geschickter, ausgewogener Entwurf gelingen wird.
Wie ist Ihre Haltung dazu?
Wir sagen: Hände weg vom letzten Hemd. Ja, die heutige einseitige Mankoübertragung auf den unterhaltsberechtigten Elternteil ist ungerecht. Deshalb den Männern auch noch das Existenzminimum wegzunehmen, ist trotzdem keine Lösung. Wir haben auch kein Patentrezept, bieten aber Hand zur Lösungssuche.
Sie halten das künftige Sorgerecht für ausgewogen. Frauenorganisationen sehen das anders.
In der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen nimmt man die Botschaft nicht erfreut auf. Wir hatten eben eine Sitzung. Doch es gibt keinen Aufschrei mehr deswegen. Meiner Ansicht nach ist die Sache gegessen: Es ist auch auf Frauenseite klar geworden, dass das heutige Gesetz korrigiert werden muss, wenn auch andere Varianten bevorzugt würden. Auf das Verlesen der Medienmitteilung hat jedenfalls niemand reagiert. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 17.11.2011, 14:50 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:



Bitte warten




