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Verbot steht für Parteien nicht zur Debatte

Das vom Bundesrat als Variante vorgeschlagene Verbot der organisierten Sterbehilfe kommt nicht gut an: Die Grünen, die SP und die Patientenorganisationen sprechen sich dagegen aus.

Als «inakzeptabel» taxiert etwa Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe auf Menschen, die an einer Krankheit leiden, die unheilbar ist oder innert kurzer Zeit zum Tode führt. Diese Bestimmung heble das Selbstbestimmungsrecht der Patienten praktisch aus, sagte Vorstandsmitglied und Sterbebegleiter Walter Fesenbeck auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Viele Menschen, die an einer chronischen Krankheit wie Multiple Sklerose leiden, würden dadurch einem «langen Siechtum» ausgesetzt. Genau überprüfen will Exit auch die Vorschrift, dass die verlangten Gutachten von zwei unabhängigen Ärzten erstellt werden sollen. «Wir wollen wissen, was 'unabhängig' genau heissen soll», sagte Fesenbeck. Ohnehin will die Organisation die Vernehmlassungsvorlage noch genau unter die Lupe nehmen.

Von einem «unerhörten Affront» für chronisch Kranke und urteilsfähige Psychischkranke, welche die Voraussetzungen des Bundesrates nicht erfüllten, aber dennoch sterben möchten, schreibt Dignitas. Mit dieser Bestimmung «leistet der Bundesrat einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken und anderen unzulänglichen sowie menschenunwürdigen Methoden Vorschub».

Die Forderung nach zwei ärztlichen Gutachten schränkt nach Ansicht von Dignitas die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger «in einem unannehmbaren Ausmasse» ein und verteuere zudem die Sterbehilfe «enorm». Dignitas kündigt deshalb an, «mit Sicherheit» das Referendum zu ergreifen, falls einer der bundesrätlichen Vorschläge im Parlament eine Mehrheit fände.

Grüne: Vorschläge gehen zu weit

Schützenhilfe erhalten die beiden Organisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates zur Regelung der Sterbehilfe gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen verunmöglichen, heisst es in einem Communiqué.

Namentlich die Forderung, dass die Krankheit innert kurzer Zeit zum Tod führe, verhindere letztliche jegliche Sterbehilfe. Weniger weitgehende Regelungen würden den Grünen reichen.

Richtig findet hingegen Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung SPO Patientenschutz, die Einschränkung auf unheilbar und unmittelbar tödlich erkrankte Personen. Das verhindere die Freitodbegleitung bei Menschen mit psychischen Leiden, die einfach «eine sehr heikle Sache» sei.

Selbstbestimmungsrecht muss bleiben

Von einem gänzlichen Verbot der Sterbehilfe hält Kessler allerdings nichts. «Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten muss erhalten bleiben.»

Dieser Meinung ist auch die SP. «Das Bedürfnis nach einer professionellen Freitodbegleitung für sterbenskranke Menschen ist klar ausgewiesen», teilte Sprecher Andreas Käsermann mit. Die Variante mit den Sorgfaltspflichten will die Partei noch genau prüfen und allenfalls mit neuen Vorschlägen ergänzen.

«Mit Befriedigung zur Kenntnis» nahm der Zürcher Regierungsrat Markus Notter den Gesetzesentwurf. Der Regierungsrat habe in den vergangenen Jahren wiederholt betont, dass eine solche Regelung nötig sei.

Exit und Dignitas sind beide in Zürich angesiedelt. Insbesondere Dignitas hielt die Zürcher Justiz bereits diverse Male mit ihrer Standortsuche in Atem.

Die Sterbehilfe ganz zu verbieten, hält aber auch Notter für den falschen Weg. Die Variante mit den Sorgfaltspflichten will der Regierungsrat nun prüfen. Im Wesentlichen folge dieser aber der durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich ausgearbeiteten und dieses Jahr geschlossenen Vereinbarung mit Exit.

Keinen Handlungsbedarf sieht die SVP. «Die heutige Regelung genügt vollkommen», sagte Silvia Bär, stellvertretende Generalsekretärin. Der Ball liege bei den Strafverfolgungsbehörden, die ihre Arbeit machen müssten. (bru/sda/)

Erstellt: 28.10.2009, 18:42 Uhr

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