Schweiz

Verbotenes Minarett-Plakatt: Komitee weicht auf Privatbesitz aus

Aktualisiert am 14.10.2009 5 Kommentare

In Städten, in denen das Anti-Minarett-Plakat auf öffentlichem Grund verboten ist, wird das Initiativkomitee ab nächster Woche die Plakate auf Privatgrund aufhängen.

Hat einen Ausweg gefunden: Walter Wobman, SVP-Nationalrat aus Solothurn und Präsident des Initiativ-Komitees.

Hat einen Ausweg gefunden: Walter Wobman, SVP-Nationalrat aus Solothurn und Präsident des Initiativ-Komitees.
Bild: Keystone

Das gab der Präsident des Komitees, Walter Wobmann (SVP/SO), am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur SDA bekannt. Verboten ist der Aushang bisher in Basel, Freiburg, Lausanne, Morges, Neuenburg, Nyon und Yverdon.

Erlaubt haben die Behörden das Plakat dagegen in Bellinzona, Biel, Chur, Genf, Luzern, Olten, St. Gallen, Schaffhausen, Winterthur und Zürich. Zulässig ist es ebenfalls im Kanton Jura, wie die Kantonsregierung mitteilte.

Die Entscheide von weiteren Städten, darunter Thun und Bern, werden demnächst erwartet.

In Städten, in denen sich die Exekutive noch nicht festgelegt habe, wartet auch die SBB ab. «Wir werden nicht autonom entscheiden, sondern die Beschlüsse der Stadtregierungen respektieren», präzisierte SBB-Sprecher Roman Marti. In Städten, in denen das Anti-Minarett-Plakat auf öffentlichem Grund verboten ist, wird auch die SBB keinen Aushang erlauben.

Couchepin gegen ein Verbot

Zum umstrittenen Plakat äusserte sich am Mittwochmorgen Pascal Couchepin. Das Sujet mit der Schweizer Fahne, den Minaretten und der verschleierten Frau sei unnötig aggressiv, sagte der Bundesrat gegenüber Schweizer Radio DRS.

Doch die Menschen in der Schweiz seien «gesund genug, um zu merken, dass es so nicht geht», sagte Couchepin. An die Adresse der Gegner sagte er, dass er die Initiative stärker bekämpft hätte, «denn sie ist ganz gefährlich für unsere Gesellschaft».

Für Aufregung sorgte am Mittwoch auch die Berner Gemeinschaft der Muslime. Sie erstattete Anzeige gegen den israelischen Autor Avi Liplin wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm.

Liplin hielt an einer von Pro Israel Schweiz organisierten Veranstaltung einen Vortrag. Darin habe er rassistische und volksverhetzende Äusserungen gemacht, begründete die Gemeinschaft den Schritt. So habe der Autor Allah etwa mit Satan gleichgesetzt oder den Islam als Psychose bezeichnet. (sam/sda)

Erstellt: 14.10.2009, 16:43 Uhr

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5 Kommentare

michèle meyer

14.10.2009, 17:31 Uhr
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"Für Aufregung sorgte am Mittwoch auch die Berner Gemeinschaft der Muslime. Sie erstattete Anzeige gegen den israelischen Autor Avi Liplin wegen Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm." interessante wortwahl, nicht avi liplin hat mit seinen äusserungen für aufregeung gesorgt...obwohl er anscheinend allah mt satan gleichegesetzt hat und den islam mit einer psychose verglich? Antworten


Edy Gerber

15.10.2009, 08:58 Uhr
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Diese uneinheitliche Zensur zeigt doch mit aller Deutlichkeit, wie willkürlich gewisse Behörden vorgehen und vor allem wie willkürlich das Antirassismusgesetz gehandhabt wird, dessen eigentlicher Sinn ja nicht der Schutz von Minderheiten ist, sondern die Gängelung der öffentlichen Meinung, damit die Behörden bequemer nach eigenem Gutdünken schalten und walten können. Antworten



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