Verstorbener Ausschaffungshäftling identifiziert

Aktualisiert am 01.04.2010

Den nigerianischen Behörden haben die wahre Identität des verstorbenen Mannes herausgefunden. Noch nicht geklärt ist die Todesursache.

Der Ausschaffungshäftling, der am 17. März kurz vor der Rückführung nach Nigeria auf dem Gelände des Flughafens Zürich starb, ist identifiziert. Das teilte das Bundesamt für Migration am Donnerstag mit. Noch nicht geklärt ist die Todesursache.

Die nigerianischen Behörden hätten Abklärungen vorgenommen und dem Bundesamt für Migration (BFM) Name und Familienangehörigkeit des Verstorbenen mitgeteilt, heisst es in der Mitteilung. Es handle sich um einen abgewiesenen Asylbewerber ohne gültige Reispapiere, der mit einem Sonderflug nach Lagos zurückgeführt werden sollte.

Der 29-jährige Nigerianer habe sich unter falschem Namen in der Schweiz aufgehalten, sagte BFM-Sprecher Urs von Arb auf Anfrage. Mit Hilfe von Fotos sei es den nigerianischen Behörden gelungen, die wahre Identität des Mannes abzuklären.

Tod vor der Rückführung

Laut BFM müssen Personen, die über keine Reisepapiere verfügen oder sich solcher wissentlich entledigen, vor einer Rückführung von den Behörden des Herkunftslandes als Staatsangehörige identifiziert werden. Anschliessend erhielten sie dann Ersatz-Reisepapiere.

Der Nigerianer, auf dessen Asylgesuch das BFM nicht eingetreten war, starb kurz vor dem Sonderflug auf dem Flughafengelände, nachdem er sich gegen seine Rückführung gewehrt hatte. Er sollte zusammen mit weiteren 15 Ausschaffungshäftlingen in sein Heimatland ausgeschafft werden. In den Tagen vor seinem Tod hatte er die Nahrungsaufnahme verweigert.

Untersuchungen laufen noch

Die Todesursache sei noch nicht geklärt, sagte von Arb. Die rechtsmedinischen Untersuchungen seien noch nicht abgeschlossen. Bis das Ergebnis vorliege, werde auf weitere Sonderflüge verzichtet.

Die Menschenrechtsorganisation «Augen auf» hat nach eigenen Angaben unabhängig vom BFM die Familie des Verstorbenen ausfindig gemacht. Man stehe schon seit mehreren Tagen mit dieser Familie in Kontakt, sagte ein Sprecher. Zusammen mit Amnesty International habe man ihr juristischen Beistand angeboten.

Das werde dann von Bedeutung sein, wenn sich herausstellen sollte, dass der Tod etwas mit Handlungen der Ausschaffungsbehörden zu tun habe. Sehr erstaunt zeigte sich «Augen auf» vom Umstand, dass offensichtlich Leute ausgeschafft würden, ohne deren Identität genau zu kennen. (jak/sda)

Erstellt: 01.04.2010, 18:09 Uhr

Schweiz

Populär auf Facebook – Privatsphäre

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

CONTROLLING-SPEZIALIST Medici & Sprecher AG, OW UR SZ ...

Head Human Resources Maschinenfabrik Rieter AG, Winterthur

stellvertretende Leiterin Qualitätsmanagement 80-100% (w/m) Midor AG, Meilen