Schweiz
Verurteilter Pädophiler muss nicht ins Gefängnis
Von Timo Kollbrunner. Aktualisiert am 22.02.2012 16 Kommentare
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1,5 Millionen kinderpornografische Dateien wurden bei dem Mann gefunden – es sei der «zumindest im Kanton Bern bisher grösste Fall von Kinderpornografie», teilten die Ermittler mit. Gestern ist der 40-Jährige vom Regionalgericht in Bern zu 32 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden – unbedingt. Der Vollzug der Strafe wird allerdings zugunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme aufgeschoben.
Eine halbe Million Bilder und Videos hat der pädophile Mann zwischen 2004 und 2009 zusammengetragen – und von jeder Datei machte er zwei Sicherheitskopien («Bund» von gestern). Weil rechtlich jede Reproduktion eine Herstellung von Pornografie darstellt, sei er somit der Herstellung von 1,5 Millionen Dateien schuldig, befand das Gericht. Und indem er kinderpornografisches Material auf Tauschbörsen herunterlud, stellte er es gleichzeitig anderen zum Upload zur Verfügung – er hat also auch Kinderpornografie in Verkehr gebracht.
«Ganz schlimme Sachen»
Noch nie habe ein Gericht eine solche Menge an kinderpornografischem Material zu beurteilen gehabt, sagte der Gerichtspräsident Martin Müller bei der Urteilseröffnung und rechnete vor: Würde man alle Bilder, die der Verurteilte gespeichert hat, auf Papier drucken – je zehn auf die Vorder- und zehn auf die Rückseite jedes Blattes –, dann benötigte man 150 Bundesordner. Doch für das Strafmass sei die Menge «nicht per se entscheidend». Man müsse die Dateien auch qualitativ beurteilen. Und unter den Bildern und Videos gebe es «ganz schlimme Sachen».
Der Mann sei auch «nicht ein ahnungsloser Konsument» gewesen, sondern habe die «ungeheuren Datenmengen akribisch verschlüsselt» und zwei pädophile Foren eröffnet und unterhalten. Deshalb sei das Gericht im Gegensatz zur Verteidigung entschieden nicht der Meinung, dass sein Vergehen lediglich mit einer Geldstrafe zu sanktionieren sei. Der Verteidiger hatte am Montag eine bedingte Geldstrafe gefordert, der Staatsanwalt hatte auf 38 Monate unbedingt plädiert. Auch eine bedingte Strafe könne nicht verhängt werden, sagte Martin Müller. Denn aus dem psychiatrischen Gutachten gehe hervor, dass die Rückfallgefahr erhöht sei und ohne Behandlung keine günstige Prognose gestellt werden könne. Eine Frage habe dem Gericht allerdings «Kopfzerbrechen» bereitet, sagte der Gerichtspräsident: «Kann man den Vollzug zugunsten einer ambulanten Massnahme aufschieben, oder muss man sagen: ‹Der muss sitzen und im Gefängnis therapiert werden?›»
Kein Internet, keine Geräte oder Software
Das Gericht kam zum Schluss: Ja, man kann den Vollzug aufschieben. Der Psychiater des Mannes spreche von einem «guten Verlauf», sagte der Richter, um gleich anzufügen, es sei «noch ein langer Weg», den der Verurteilte gehen müsse. Und von nun an schwebe das Damoklesschwert der Gefängnisstrafe über ihm. Neben der Einzeltherapie muss der Mann auch eine Gruppentherapie in Angriff nehmen. Ausserdem ordnete das Gericht eine Bewährungshilfe an. In erster Linie in der Hoffnung, den langjährigen Sozialhilfebezüger damit «auf irgendeinem Niveau im Arbeitsmarkt platzieren» zu können, wie Martin Müller sagte.
Dem Mann bleibt untersagt, einen Internetanschluss zu installieren oder Geräte oder Software anzuschaffen. Sämtliche beschlagnahmten Datenträger werden eingezogen – also auch die Fotos mit Familienbildern, die der zweifache Vater gerne zurückerhalten hätte. Es sei ein «Ding der Unmöglichkeit», im Datenberg diese Bilder ausfindig zu machen, sagte Martin Müller.
Der Verteidiger des 40-Jährigen sagte nach der Urteilsverkündung, er werde mit seinem Mandanten besprechen, ob er das Urteil weiterziehen wolle. (Der Bund)
Erstellt: 22.02.2012, 15:17 Uhr
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16 Kommentare
habe ich das richtig gesehen? nein das muss ein irrtum sein. ich kann mir nicht vorstellen dass man einer, der aktiv 500'000 bilder und filme von missbrauchten kindern gesammelt hat das gefängnis ersparen und "auf irgendeinem Niveau im Arbeitsmarkt platzieren" will. Antworten
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