VgT-Kessler erringt Sieg in Strassburg
Streitbarer und umstrittener Tierschützer: Erwin Kessler. (Bild: Keystone)
Der Verein gegen Tierfabriken (VgT) hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMRG) in Strassburg einen Sieg gegen das Bundesgericht davongetragen. Die Schweizer Richter hatten der Tierschutzorganisation die Ausstrahlung eines Werbespots verboten. Der Streit um den TV-Spot beschäftigt die Justiz schon seit 15 Jahren. Mit teils schockierenden Bildern kritisiert der Film die industrielle Haltung von Tieren, insbesondere von Schweinen. Weil die SRG dessen Ausstrahlung verweigerte, gelangte der VgT bereits 1997 ans Bundesgericht. Hinter dem VgT steht Erwin Kessler, der den Verein auch präsidiert.
In einem ersten Urteil befanden die Richter in Lausanne, dass das Verbot weder die Meinungsäusserungsfreiheit noch das Gleichbehandlungsgebot verletze. Der EMRG kam 2001 allerdings zu einem anderen Schluss und stellte eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) fest. Einem daraufhin vom VgT eingereichtes Revisionsgesuch lehnte das Bundesgericht jedoch ab, weil die Organisation kein aktuelles Interesse an der Ausstrahlung des Spots nachweisen konnte.
Wieder unterliegen die Schweizer Richter damit jedoch in Strassburg: In seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil kommt der EMRG zum Schluss, dass die Meinungsäusserungsfreiheit eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Funktionieren einer Demokratie sei. Die Schweiz sei darum gehalten, den Entscheid des EMRG von 2001 in guten Treuen umzusetzen. (vin/sda)
Erstellt: 30.06.2009, 19:17 Uhr
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