Vorbestrafte Untersuchungsrichterin enttarnt

Aktualisiert am 10.03.2010

Eine Eidgenössische Untersuchungsrichterin ist von ihrer Vergangenheit eingeholt worden. Rund 100 Tage nach ihrem Amtsantritt gab sie ihre Demission bekannt.

Delphine Tuetey, Richterin im Eidgenössischen Untersuchungsamt, tritt nur drei Monate nach ihrem Amtsantritt zurück, nachdem eine verheimlichte Vorstrafe aufgeflogen ist. Laut Bundesstrafgericht wurde sie in Frankreich für ein Urkundendelikt verurteilt.

Tuetey wurde vom Bundesstrafgericht im vergangenen August als Eidg. Untersuchungsrichterin gewählt und trat ihr Amt am 1. Dezember 2009 an. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, wurde es gestern von der Bundeskriminalpolizei darüber informiert, dass Tuetey in Frankreich wegen einem Urkundendelikt vorbestraft ist.

Nur einen Fall betreut

Tuetey habe deshalb am Mittwoch mit sofortiger Wirkung demissioniert. Ihre Vorstrafe sei bei der Wahl nicht bekannt gewesen und habe sich auch nicht aus den Unterlagen ergeben, welche das Gericht vor der Wahl eingeholt habe. Dazu habe namentlich ein Schweizerischer Strafregisterauszug gehört.

Auch das ausführliche Assessment durch eine unabhängige Fachperson habe nichts ergeben. Dass die Vorstrafe von Tuetey nicht bekannt gewesen sei, liege auch daran, dass die Verurteilung im Ausland erfolgt sei. Tuetey war in der Zweigstelle Lausanne des Eidg. Untersuchungsrichteramtes (URA) tätig, dort im Team IV.

Wie das Bundesstrafgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA mitteilte, hat Tuetey beim URA einen einzigen Fall betreut, dabei allerdings erst wenige Untersuchungshandlungen durchgeführt. Das Gericht habe selber keine Informationen zum Sachverhalt, der zur Verurteilung von Tuetey geführt habe.

Falsche amtliche Dokumente

Der Tatbestand für die Verurteilung laute «betrügerischer Besitz und Gebrauch falscher amtlicher Dokumente». Nachdem Tuetey mit den Vorwürfen konfrontiert worden sei, habe sie von sich aus gekündigt. Auf Grund der Umstände wäre es aber auch für das Bundesstrafgericht ausgeschlossen gewesen, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Vor ihrer Wahl habe Tuetey Teilzeit beim Rechtsdienst des Kantons Neuenburg und daneben als Anwältin gearbeitet.

Vor zwei Monaten war der Fall von Tiziano Sudaro aufgeflogen, der als falscher Doktor beim Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) und bei der Bundeskriminalpolizei angestellt gewesen war. In Tat und Wahrheit hatte der Generalstabs-Oberst keinen akademischen Abschluss. Seine gefälschten Unterlagen wurden bei der Anstellung nicht entdeckt. Bei der Personensicherheitsüberprüfung wurde die Echtheit seiner Titel nicht geprüft. (vin/sda)

Erstellt: 10.03.2010, 17:41 Uhr

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