«Waffen sind nun einmal gefährlich»
Von Simon Schmid. Aktualisiert am 19.10.2011 180 Kommentare
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Die Schweiz hat die Streubomben-Konvention am 3. Dezember 2008 in Oslo unterzeichnet. Das Abkommen untersagt ratifizierenden Staaten die Verwendung, Entwicklung, Produktion und den Handel mit Streumunition.
Die Ratifikation des Abkommens macht in der Schweiz eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes nötig. Der Bundesrat legte dem Parlament die entsprechende Botschaft im Juni vor, Mitte September stimmte der Ständerat dem Abkommen und dem abgeänderten Kriegsmaterialgesetz zu.
Auf Ablehnung stösst die Konvention in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats. Eine Mehrheit in der Kommission sprach sich am Montag gegen die Abschaffung von Streumunition aus. Der entsprechende Bericht löste bei den Lesern von Tagesanzeiger.ch/Newsnet grosse Diskussionen aus (siehe Artikel «Wir brauchen Streumunition»).
Seit 1988 hat das Schweizer Parlament der Armee rund 600 Millionen Franken für den Kauf von Streumunition bewilligt. Rund 200'000 Kanistergranaten befinden sich derzeit in den Lagern des Militärs. Die Schweizer Armee ist für die Abfeuerung von Streumunition vom Boden, nicht aber aus der Luft ausgerüstet.
Bei der in der Schweiz verwendeten Munition handelt es sich um den Typ «M85», der zuletzt 1999 angeschafft wurde. Generalunternehmerin war die israelische Firma IMI, als Unterlieferantin waren auch die Rüstungsbetriebe des Bundes als Vorgängerfirma der Ruag am Geschäft beteiligt. Seit 2007 stellt Ruag keine Streumunition mehr her.
Israel setzte Streubomben zuletzt beim Libanon-Feldzug 2008 ein. Aus Sicherheitsgründen kann diese Munition auf Schweizer Schiessplätzen nicht verschossen werden.
Artikel zum Thema
- «Wir brauchen Streumunition»
- Schweiz vernichtet ihre Streumunition – das kostet bis zu 35 Millionen
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Vorhandene Bestände sollen zerstört, Rückstände aus eingesetzter Clustermunition entfernt und Opfer von Streubomben unterstützt werden: Dies fordert das internationale Abkommen über Streumunition, das die Schweiz bislang vorbehaltlos unterstützt hat (siehe Box). Um so überraschender kam am Montag der Entscheid der nationalrätlichen Sicherheitskommission, nicht auf das Geschäft einzutreten: Die Schweizer Armee sei auf Streubomben angewiesen, hiess es. Man könne nicht auf dieses Verteidigungsmittel verzichten und lehne das internationale Abkommen deshalb ab.
Die Schweiz muss sich verteidigen können...
Bei der militärwissenschaftlichen Forschung kommt dieser Entscheid gut an: «Streumunition ist eine sehr effiziente Waffe für die Bekämpfung von weichen Zielen wie Transportfahrzeugen oder Infrastruktur, die über einen grösseren Gefechtsraum verteilt sind», sagt Mauro Mantovani. Selbst Panzer könnten wegen ihres schwachen Schutzes an der Oberseite mit Streubomben wirkungsvoll bekämpft werden, so der Dozent für Strategische Studien an der Militärakademie der ETH.
Auch die Arbeitsgemeinschaft für eine wirksame und friedenssichernde Milizarmee (AWM) stellt sich hinter den Einsatz von Streumunition im Kriegsfall. Dabei unterstützt sie die Argumentation der Mehrheit in der Sicherheitskommission: Kanistermunition käme nur im Fall eines militärischen Angriffs gegen die Schweiz zum Einsatz, so Reto Sidler, Geschäftsführer der AWM. Die völkerrechtlichen Bedenken gegen Streumunition teilt er nicht: Die Schweizer Armee würde Streumunition bloss zur eigenen Verteidigung einsetzen. Von der Zerstörung der Munition in den Beständen der Schweizer Armee hätte die Zivilbevölkerung in Krisengebieten keinen Nutzen.
...aber um welchen Preis?
Für diese Denklogik zeigt Amnesty International kein Verständnis. «Streumunition fällt unter die Kategorie der nicht diskriminierenden Waffen», sagt Patrick Walder, Leiter der Kampagne für das Verbot von Streubomben in der Schweiz. Der Einsatz von Streumunition widerspreche deshalb einem Grundsatz des humanitären Völkerrechts: Staatliche Kampfhandlungen müssen sich gegen Militärs und Kriegsbeteiligte beschränken und dürfen sich nicht gegen Zivilpersonen richten. Es sei wichtig, dass die Schweiz als Gastgeberland die Genfer Konventionen beispielhaft umsetzen würde.
«Streumunition in einem Verteidigungskrieg einzusetzen, bedeutet, einen Bombenteppich auf dicht besiedeltes Gebiet niederregnen zu lassen», sagt Walder. Trotz moderner Technologie könne man die Blindgängerrate bei Streubomben nicht auf null herunterschrauben. Nicht explodierende Streubomben hätten jedoch schwere Langzeitschäden zur Folge, landwirtschaftliche Nutzflächen würden über Jahre hinweg unzugänglich. Der Einschlagkreis einer einzelnen Streubombe kann mehrere Hundert Meter betragen.
Die AWM schreibt ihrerseits in einem Papier, dass die Schweizer Munition dem neuesten technischen Stand entspreche: «Die Blindgängerrate ist tief und nicht mit der veralteten ausländischen Streumunition vergleichbar.» Auch Dozent Mantovani relativiert: «Streumunition ist eine Waffe, und Waffen sind nun einmal gefährlich», sagt er. Nach einem Einsatz würde ein betroffenes Gebiet mit Sicherheit von allfälligen Blindgängern geräumt. Für Mantovani ist aber klar: «Unsere Armee würde auch in einem Verteidigungsszenario kaum ihre Waffen einsetzen, wenn das Risiko besteht, damit die eigene Bevölkerung zu treffen.»
Mittendrin, und doch im Offside
Eine Panzerschlacht im Schweizer Mittelland; ein Verteidigungskrieg mit Waffen, die man nicht einsetzen darf: Die für die Beibehaltung von Streumunition insinuierten Szenarien und Argumente wirken eher realitätsfremd. «Die Warnzeit vor einem Angriffskrieg beträgt rund 15 Jahre», sagt eine kritische Stimme aus dem Militärdepartement – denn bevor die Schweiz auf dem Landweg angegriffen würde, müssten sich zuerst Nato und EU auflösen, die USA müssten ihr Interesse an einer Verteidigung von Europa verlieren.
Dass die Schweiz mit der Ratifikation des Osloer Abkommens zögert, überrascht auch im Ausland. So sagt der wissenschaftliche Direktor des Hamburger Instituts für Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Michael Brzoska: «Die Schweiz würde sich mit einer Ablehnung in eine Reihe mit Staaten wie Russland oder China stellen – Staaten, die in humanitären Angelegenheiten als ‹Bremser› bekannt seien und sich aus oft aus machtpolitischem oder ökonomischem Interesse gegen Abrüstungsabkommen wenden würden.» Auch die habe sich bisher geweigert, das auf den Einsatz von Streubomben zu verzichten.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 19.10.2011, 15:51 Uhr
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180 Kommentare
Dass die Bürgerliche 5 Mia CHF am Volk vorbeischleusen wollen, um ein paar teure Flieger zu kaufen, hat schon beachtlich iel Kopfschütteln ausgelöst. Anscheinden kann man diese Arroganz noch übertreffen, und das Verbot der Streubomben anzweifeln. Wahltag ist Zahltag! Antworten
Ich verabscheue alle Mittglieder der SIK, die für den Erhalt der Streubomben gestimmt habe. Es ist doch nicht möglich, dass ein NR bereit ist diese grausame Bombe für unsere Armee zu behalten. Haben denn diese Leute überhaupt noch ein Gewisen?! Die Schweiz muss diese grausame Waffe eliminieren und der Welt zeigen, dass wir ein anständiges Volk sind mit Rotkreuz Gedanken.. Antworten
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