Schweiz

Walliser Tanz um die Wasserzinsen

Von Richard Diethelm, Lausanne. Aktualisiert am 15.01.2011 6 Kommentare

Das Wallis misst beim Finanzausgleich mit zweierlei Mass: Innerkantonal sollen Wasserzinse als Einnahmen zählen – gesamtschweizerisch aber nicht.

Grande Dixence bei Sitten: Im Wallis kassieren 94 der 143 Gemeinden Geld für Wasserkonzessionen.

Grande Dixence bei Sitten: Im Wallis kassieren 94 der 143 Gemeinden Geld für Wasserkonzessionen.
Bild: Keystone

Finanzpolitisch schiesse die Regierung «ein Eigentor», wirft der Präsident der Oberwalliser 840-Seelen-Gemeinde Bitsch, Anton Karlen, dem Staatsrat vor. Dieser möchte nämlich das Geld, das die Kraftwerke den Gemeinden für die Konzession zur Wassernutzung zahlen, künftig bei der Berechnung des innerkantonalen Finanzausgleichs vollständig berücksichtigen. Als der Bund seinerseits vor einigen Jahren den Ausgleich zwischen finanzstarken und -armen Kantonen neu gestaltete, bekämpfte das Wallis mit den anderen Wasserschloss-Kantonen jedoch die Anrechnung dieser Wasserzinsen als Einnahmen.

Aufgrund der geplanten Neuordnung im Wallis könnten reiche Kantone wie Zug, Zürich, Basel, Genf oder die Waadt künftig verlangen, «die Wasserzinseinnahmen auch im interkantonalen Finanzausgleich zu berücksichtigten», befürchtet Karlen. «Das würde für das Wallis massive Mindereinnahmen bedeuten», warnte der Bitscher Gemeindepräsident kürzlich im «Walliser Boten». Hinter Bern ist das Wallis mit jährlich 482 Millionen Franken der zweitgrösste Empfänger von Geld aus dem neuen Finanzausgleich des Bundes (NFA).

Basler Vorstoss im Ständerat

Im Ständerat warf Anita Fetz (SP, Basel-Stadt) die aus Sicht der Geberkantone wichtige Frage auf, weshalb der Bund nur die Einkommens- und Vermögenssteuern von Privatpersonen sowie die Gewinnsteuern der Unternehmen und nicht auch andere Einnahmen der Kantone heranziehe, um ihre finanziellen Ressourcen zu berechnen. Als der Rat in der Juni-Session 2010 zwei Vorstösse zu Anpassungen des seit 2008 geltenden NFA beriet, peilte Fetz prompt den «grossen Brocken» an, den Kantone aus Regalien und Konzessionen einnehmen. «Das ist immerhin fast 1 Milliarde Franken – die Hälfte davon Wasserzinsen», sagte die Baslerin.

Bitsch finanziert den Gemeindehaushalt zu mehr als 40 Prozent aus Wasserzinsen. Andere mit Wasserkraft gesegnete Walliser Gemeinden, die nach der neuen Formel deutlich mehr in den kantonalen Finanzausgleich zahlen müssten, teilen die Bedenken Karlens. «Mich stört, dass die Gebirgskantone sich beim Bund immer gegen den Einbezug der Wasserzinsen gewehrt haben, aber die eigene Regierung diese Einkünfte beim Ausgleich unter den Walliser Gemeinden nun voll berücksichtigen will», sagt etwa der Präsident von Gondo, Roland Squaratti. Das Grenzdorf am Simplonpass mit 100 Einwohnern deckt mit 800'000 Franken jährlichen Wasserzinsen mehr als die Hälfte ihres Budgets.

Wasserzinsen nur im Wallis und in Graubünden

Die Finanzdirektion, welche die Vorschläge für die Neuordnung bis Mitte Monat in die Vernehmlassung gab, rechtfertigt die unterschiedliche Behandlung der Wasserzinsen auf Bundes- und kantonaler Ebene: In der Schweiz seien die Wasserzinsen einzig in den Kantonen Wallis und Graubünden eine bedeutende Einnahmequelle – ihre Berücksichtigung durch den Bund wäre ungerecht gewesen, sagt Raphaël Bender, der die Statistik des Finanzausgleichs genau kennt. Im Wallis kassieren 94 der 143 Gemeinden Geld für Wasserkonzessionen – in Graubünden zwei Drittel der 178 Gemeinden. Innerhalb des Kantons erfordert die Solidarität mittels Finanzausgleich, dass man «das Geld bei den reichen Gemeinden holt» (Bender). Darunter befänden sich mehrere Wasserzins-Gemeinden.

Die Opposition, die sich vor allem im Oberwallis manifestiert, blendet aus, dass die Wasserzinsen bereits im geltenden System einen Einfluss auf die Einzahlungen der Gemeinden in den Ausgleichfonds wie auf dessen Auszahlungen haben. Der vom Staatsrat vorgeschlagene Wechsel hätte jedoch zur Folge, dass sie der Kanton bei der Berechnung des Ressourcenausgleichs künftig den Einnahmen der Gemeinden zu 100 Prozent anrechnen würde.

Bündner lehnten Reform ab

Im Nachbarkanton Bern, der pro Jahr 856 Millionen Franken aus dem NFA erhält, ist der innerkantonale Finanzausgleich seit 2002 ähnlich wie beim Bund geregelt. Im Ressourcenausgleich zwischen den Gemeinden spielen die Wasserzinsen keine Rolle. Denn in Bern bezahlen die Kraftwerkbetreiber die Konzessionsgebühren dem Staat, nicht den Gemeinden. In Graubünden berücksichtigte der 1958 eingeführte Finanzausgleich zwischen reichen und armen Kommunen die Wasserzinsen von Beginn weg. Er ist aber aus anderen Gründen «ein Auslaufmodell», wie Urs Brasser von der Finanzdirektion sagt. Im März 2009 lehnte das Bündner Volk den Wechsel zu einem ähnlichen System wie der Bund jedoch knapp ab. Die Wasserzinse spielten im Abstimmungskampf keine Rolle. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.01.2011, 08:18 Uhr

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6 Kommentare

Hans Meier

15.01.2011, 13:53 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Betrug! Da dürfen sich einige künstlich arm rechnen damit mehr Subventionen fliessen. Wir brauchen einen Zahlungsstreik der Geberkantone, bis diese Missbräuche abgeschafft sind. Antworten


Stefan Meier

15.01.2011, 09:17 Uhr
Melden

Einnahmen sind Einnahmen und Ausgaben sind Ausgaben. Was ist daran so schwierig? Aber ich sehe schon den Hintergedanken: Kosten sind zu sozialisieren, Gewinne zu privatisieren. Antworten



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