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Warum es doch neue Minarette in der Schweiz geben könnte

Der St. Galler Staatsrechtsprofessor Rainer Schweizer erklärt, welche Möglichkeiten die Muslime haben, um trotz Verbot Minarette zu bauen.

Neue Baugesuche werden nicht mehr bewilligt: Muslime vor einer Schweizer Moschee.

Neue Baugesuche werden nicht mehr bewilligt: Muslime vor einer Schweizer Moschee.
Bild: Keystone

Rainer Schweizer.

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Herr Schweizer, wird die Umsetzung des Minarettverbotes problematisch sein?
Rainer J.Schweizer: Probleme gäbe es höchstens, wenn irgendwo ein Minarett im Bau wäre. Die Behörde müsste entscheiden, ob es fertig gebaut werden darf, oder ob es abgerissen werden muss. Klar ist hingegen, dass fertig gebaute Minarette stehen bleiben dürfen.

Wie ist es dort, wo ein Minarett-Baugesuch hängig ist?
Auch dort ist der Fall klar. Die Behörde muss im Bewilligungsverfahren den neuen Artikel anwenden. Sie darf das Gesuch nicht bewilligen.

Welche Chancen haben muslimische Organisationen, wenn sie das Minarettverbot beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anfechten?
Das ist schwer abschätzbar. Man muss sich aber bewusst sein, dass es mindestens fünf bis sieben Jahre dauern würde, bis der Gerichtshof ein Urteil fällt.

Warum?
Eine islamische Gruppe, die trotz des Verbots ein Minarett bauen will, müsste sich zuerst beim kantonalen Verwaltungsgericht beschweren. Dieser Entscheid müsste ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das dauert. Erst dann können sich die Kläger an den Europäischen Gerichtshof wenden.

Mit welchen juristischen Argumenten können islamische Gemeinschaften beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte das Minarettverbot anfechten?
Mit dem Artikel der Glaubensfreiheit und dem Artikel des Diskriminierungsverbotes. Dieses verbietet im Zusammenhang mit Bauten von Religionsgemeinschaften eine Ungleichbehandlung.

Schliessen Sie aus, dass schon das Bundesgericht muslimischen Klägern Recht geben würde?
Ich glaube nicht, dass sich die Bundesrichter über den Verfassungsartikel des Minarettverbotes hinwegsetzen. Sie sind ja die obersten Verfassungshüter. Sie können einen Entscheid des Verfassungsgebers selbst kaum in Frage stellen.

Warum ist das so klar? Immerhin müssen die Richter den Verfassungsartikel der Glaubensfreiheit gegen jenen des Minarettverbotes abwägen?
Die Bundesrichter müssen versuchen, die Verfassungsbestimmungen miteinander in Einklang zu bringen. Daraus wird vielleicht eine Abschwächung des Minarettverbots resultieren.

Was, wenn nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einer islamischen Gesellschaft Recht gibt?
In diesem Fall würde die Schweiz den Verbotsartikel ziemlich sicher nicht mehr anwenden. Zwar müsste das Bundesgericht vorerst auf seinen Entscheid in der Baurechtsache zurückkommen. Ich gehe davon aus, dass es nach einem entsprechenden Urteil in Strassburg seinen Entscheid revidieren würde.

Rainer Schweizer ist Professor für Staats- und Verfassungsrecht an der Universität St.Gallen. (Berner Zeitung)

Erstellt: 30.11.2009, 11:15 Uhr

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