Was der Uno an der Schweiz gar nicht gefällt
Hält die Fahne der Menschenrechte hoch: Flagge der Uno vor dem Genfer Gebäude.
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Das Uno-Komitee hatte geprüft, wie gut die Schweiz den Internationalen Pakt über Menschenrechte umsetzt. Grundlage der Prüfung war der dritte Staatenbericht, den die Schweiz dem Uno-Ausschuss im Jahr 2007 übermittelt hatte, sowie zusätzliche Antworten, die die Schweizer Bundesbehörden zu schriftlichen und mündlichen Fragen des Ausschusses lieferten. Am Freitag gab das Komitee nun in Genf rund 20 Kritikpunkte und Empfehlungen bekannt.
Ganz grundsätzlich wird bemängelt, dass in der Schweiz nach wie vor eine nationale Institution fehle, die für die Einhaltung der Menschenrechte sorge. Der Vorschlag der Schweiz, zunächst während fünf Jahren ein Zentrum für Menschenrechte an einer Universität einzurichten, wurde als ungenügend beurteilt.
Steinwürfe gegen Juden
Mehrere Kritikpunkte betrafen sodann den Bereich Diskriminierung. Sorgen bereite die Minarett-Initiative, schreibt das Uno-Komitee. Ein Bauverbot für Minarette würde demnach gegen mehrere im internationalen Pakt festgehaltene Rechte verstossen.
Beunruhigend sei weiter die starke Zunahme von offenbar antisemitischen Vorfällen, hiess es weiter. Dazu gehörten Steinwürfe gegen eine Versammlung im Kempinsky Hotel in Genf am vergangenen 2. März oder die Brandstiftung in der Genfer Synagoge im Jahr 2007. Die Genfer Polizei habe diese Vorfälle offenbar nicht umfassend untersucht, kritisierte das Komitee. Empfohlen wurde zudem, dass die Schweiz der Eidgenössischen Rassismuskommission die Kompetenz gebe, selbst Vorfälle zu untersuchen oder sonst einen Mechanismus für ein legales Vorgehen dagegen schaffe.
Gewalt gegen Frauen
Auch häusliche Gewalt gegen Frauen, die Schweizer Heiratsrechtsgebung, der Umgang mit Asylbewerbern, Selbstmorde mittels Armeewaffen oder die unkontrollierte Suizidbeihilfe wurden thematisiert. So zwinge das derzeitige Aufenthaltsrecht Ausländerinnen, bei gewalttätigen Schweizer Ehemännern zu bleiben. Problematisch sei auch die Gesetzesänderung vom 12. Juni 2009, die eine Heirat zwischen Schweizern und Ausländern ohne Aufenthaltsbewilligung verbiete. Kritisiert wurden weiter die Praxis der Ausschaffung von Ausländern und dass abgewiesene Asylbewerber ohne Krankenversicherung auskommen müssten. Bezüglich Armeewaffen hiess es, die Schweiz solle ganz auf deren Lagerung zu Hause verzichten. Punkto Suizidbeihilfe wurde empfohlen, dass ein Unabhängiger sicherstelle, dass die Selbsttötung wirklich freiwillig geschehe.
Auch Gewalt von Polizisten insbesondere gegen Asylbewerber und Migranten und die Zustände in einigen Schweizer Gefängnissen wurden vom Komitee als Probleme erwähnt. Noch immer sei etwa das Genfer Gefängnis Champ-Dollon überfüllt. Bezüglich Polizeigewalt solle der Staat sicherstellen, dass alle Kantone Mechanismen zur Untersuchung von Gewalt durch Polizisten schaffen. Weiter wurde empfohlen, eine Datenbank über solche Vorkommnisse zu führen. Eine Reaktion der Schweizer Behörden stand zunächst noch aus. (cpm/ap)
Erstellt: 30.10.2009, 13:37 Uhr
































