Schweiz
Was, wenn das Volk keine biometrischen Pässe will?
Von Simon Thönen, Brüssel. Aktualisiert am 11.04.2009 84 Kommentare
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Neuauflage im Turbo
Der Schlüssel für eine schnelle neue Vorlage ohne Speicherung der Fingerabdrücke ist ein Parlamentsentscheid spätestens in der Herbstsession. National- und Ständerat müssten dazu die Vorlage parallel beraten. Formal sind zwei Lösungen denkbar:
Dringliches Bundesgesetz: Dieses könnte sofort in Kraft treten. Kommt ein Referendum zu Stande, entscheidet das Volk innerhalb eines Jahres nachträglich. Nachteil: Weil ein dringliches Gesetz befristet ist, müsste man ein ordentliches Gesetz nachschieben.
Ordentliches Gesetz: Die Referendumsfrist würde bis Januar 2010 laufen, eine allfällige zweite Volksabstimmung wäre wohl erst im Juni 2010 möglich. Die Schweiz müsste also die EU bitten, die Einführung der biometrischen Pässe vom 1.März auf Herbst 2010 zu verschieben. (st)
Nicht jedes Volksnein zu einer Europavorlage lässt ein Guillotine-Beil heruntersausen. Die Vorlage zur Einführung biometrischer Pässe, über die das Schweizervolk am 17. Mai abstimmt, ist ein interessanter Fall, weil hier inhaltlicher Spielraum besteht. Klar ist zwar: Die Schweiz muss Pässe mit Fingerabdrücken einführen, wenn sie Schengen-Mitglied bleiben will.
Umstrittene Datenbank
Für Schengen nicht zwingend ist hingegen die umstrittene Bestimmung, dass die Fingerabdrücke aller Passinhaber in der zentralen Ausweisdatenbank gespeichert werden. Auch die Ermächtigung für den Bundesrat, biometrische Identitätskarten (ID) einzuführen, ist vom Schengen-Recht her überflüssig.
Während ein Teil der Gegner die biometrischen Pässe fundamental bekämpft, streben andere nach einem Nein am 17.Mai eine neue Vorlage ohne die umstrittene zentrale Speicherung der Fingerabdrücke der Bürger und Bürgerinnen an. Letztere Position vertreten etwa die SP, der eidgenössische Datenschützer Hanspeter Thür und, besonders bemerkenswert, auch die bürgerlich-liberale «Neue Zürcher Zeitung».
Zeit knapp für neue Vorlage
Der Bundesrat bestreitet den inhaltlichen Spielraum nicht. Er bezweifelt jedoch, dass ein zweiter Anlauf rechtzeitig möglich wäre. Auf Grund der Fristen des bilateralen Schengen-Vertrags muss die Schweiz die biometrischen Pässe bis 1. März 2010 einführen. «Es ist nicht realistisch, den Gesetzgebungsprozess bis zu diesem Datum nochmals durchzuspielen», sagt EJPD-Sprecher Guido Balmer.
Dass dies zeitlich eng würde, bestreiten auch viele der Gegner nicht, die eine neue Vorlage fordern. Damit stellt sich die Frage, ob die EU allenfalls eine Fristverlängerung gewähren würde. Die Antwort fällt in Brüssel nicht eindeutig aus – was im Vorfeld eines Volksentscheids auch nicht anders zu erwarten ist.
In 90 Tagen Lösung suchen
Auf schriftliche Anfrage dieser Zeitung schildert die Presseabteilung von EU-Justizkommissar Jacques Barrot die Rechtslage gleich wie der Bundesrat: Falls die Schweiz nicht in der Lage ist, die biometrischen Pässe bis 1. März 2010 einzuführen, können beide Seiten im Gemischten Schengen-Ausschuss 90 Tage lang eine Lösung suchen. Kommt keine Lösung zu Stande, wird der Schengen-Vertrag drei Monate später ausser Kraft gesetzt. «Es ist zu früh, um sich über die Resultate einer eventuellen Diskussion im Gemischten Ausschuss zu äussern», hält die Presseabteilung des Justizkommissars fest. Im Falle eines Neins liege es «in erster Linie an der Schweiz, ihren europäischen Partnern aufzuzeigen, wie sie den Kalender und mögliche Lösungen sieht».
Neue Gegenforderungen?
Angefügt wird dann aber doch: «Die Dauer einer eventuell verlangten zusätzlichen Frist würde sicherlich eine wichtige Rolle in den Überlegungen spielen.» Eine Ausnahme «über lange Zeit» wäre «schwer vorstellbar». Ausdeutschen könnte man dies so: Eine Fristverlängerung wäre nicht ausgeschlossen, aber Brüssel hätte wenig Verständnis, falls Bern die Sache im üblichen helvetischen Schneckentempo angehen will.
Schnelle Entscheide sind im politischen System der Schweiz zwar nicht üblich, aber doch möglich (siehe Kasten). Der Turbogang würde sich auch aufdrängen, weil die EU-Staaten eine Fristverlängerung einstimmig genehmigen müssten. Einen kurzen Aufschub könnten sie wohl kaum verweigern, denn auch in der EU sind Verzögerungen gang und gäbe. Lange Eiertänze wären hingegen eine Einladung an einzelne EU-Staaten, Gegenforderungen an die Schweiz zu stellen. (Berner Zeitung)
Erstellt: 11.04.2009, 12:17 Uhr
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84 Kommentare
Wahrscheinlich wird es so kommen wie bei der letzten Abstimmung der Personenfreizügigkeit! Danach ist eingetroffen,was wir mit dem JA doch verhindern wollten, z..B. höher Druck aufs Bankgeheimnis.Zur jetztigen Abstimmung zum biometrischen Pass das gleiche.Mit viel Lügen hält man uns wieder vor,was passieren würde bei einem NEIN.Fazit: Wir werden wieder bewusst belogen und vorgeführt vom Bundesrat! Antworten
Ich habe nichts gegen eine Pflicht für biometrische Pässe und bin auch Schengen-Befürworter. Aber eine zentrale Datenbank kommt nicht in Frage - zumal das ja von der EU gar nicht gefordert wird! An alle, die denken, man hätte nur als Verbrecher etwas zu fürchten: Schon mal von der Fichen-Affäre gehört (oder ähnlichen Skandalen im Ausland)? Die Missbrauchsgefahr ist einfach zu gross. Antworten
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