«Was wir jetzt sehen, ist eine moderne Form von Banküberfall»
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Herr Bischof, nach dem vermutlich neuerlichen Vorfall mit entwendeten Bankdaten. Kann die Schweiz das Bankgeheimnis noch retten?
Ja, beim Aushandeln von Doppelsteuerabkommen mit anderen Ländern muss darauf geachtet werden, dass entsprechende Klauseln eingebaut werden. Das heisst ganz klar, widerrechtlich erlangte Daten dürfen nicht verwendet werden.
Was muss die Schweiz gegenüber Deutschland nun tun?
Ich erwarte vom Bundesrat, dass er in Berlin interveniert. Das versteht sich von selbst. Und der Bundesrat muss mit aller Deutlichkeit einfordern, dass die entsprechende Daten nicht verwendet werden.
Es sieht so aus, als würden diese Fälle von Datenklau zunehmen. Können sich die Banken überhaupt wehren?
Ja, ich glaube schon. Früher gab es 'klassische' Banküberfälle. Was wir jetzt sehen, ist eine moderne Form von Banküberfall. Wir müssen hier das Strafrecht überprüfen, ob allenfalls eine Ausweitung bei Vermögensdelikten auf Datendiebstahl und Hehlerei nötig ist.
Was glauben sie, sind die Beweggründe für Leute, bei Schweizer Banken Kundendaten zu entwenden?
Im diesem neuen Fall scheint es ja klar zu sein. Es geht rein darum, Geld zu machen indem das Datenmaterial verkauft wird. Das ist der niedrigst denkbare Beweggrund für eine solche Tat; ein ethisches Motiv ist nicht zu erkennen.
Muss man befürchten, dass andere Länder bewusst Leute für diesen Zweck in Schweizer Banken einschleusen?
Ja, das halte ich für möglich. Derzeit haben wir aber keine Indizien, dass solches bisher geschah. Auch nicht im jüngsten Fall mit Frankreich.
Was, wenn Deutschlands Finanzminister Wolfgang Schäuble die Daten tatsächlich kauft?
Das würde das Verhältnis zwischen den beiden Staaten nicht gerade verbessern. Und die Chancen auf ein Doppelbesteuerungsabkommen würden sinken. Ein DBA kann nur zustande kommen, wenn Leistung und Gegenleistung stimmen.
Was tut ihre Partei, die CVP, gegen das Problem des Bankdatenklaus?
Die CVP hat schon im letzten Jahr eine Überprüfung des Strafrechts für genau solche Fälle verlangt. Der Tatbestand der Bankgeheimnisverletzung muss allenfalls schärfer geahndet werden.
(Tagesanzeiger.ch/Newsnetz)
Erstellt: 01.02.2010, 11:30 Uhr
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