Schweiz

Iwan Städler
Reporter Tages-Anzeiger


Was wirkt gegen Vasella-Trick: Initiative oder Gegenvorschlag?

Aktualisiert am 16.02.2013 177 Kommentare

Befürworter und Gegner der Abzockerinitiative streiten darüber, wie sich Hintertür-Bezüge à la Vasella am besten verhindern lassen.

Wird die Abzockerinitiative angenommen, muss sie das Parlament ausarbeiten: Ein Plakat der Gegner (l.) und der Initiant Thomas Minder (r.).

Wird die Abzockerinitiative angenommen, muss sie das Parlament ausarbeiten: Ein Plakat der Gegner (l.) und der Initiant Thomas Minder (r.).
Bild: Keystone

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Das Entsetzen über Daniel Vasellas 72 Millionen Franken fürs Nichtstun ist gross. Manch einer stellt sich jetzt die Frage: Wie kann man solche Fälle verhindern? Am 3. März stimmt das Volk über die Abzockerinitiative von Thomas Minder ab. Sagt es Nein, tritt stattdessen der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments in Kraft. Inwiefern lassen sich mit den beiden Optionen Hintertür-Bezüge à la Vasella verhindern? Oder hat der scheidende Verwaltungsratspräsident von Novartis (NOVN 71.75 -0.62%) seinen Managerkollegen aufgezeigt, wie man auch in Zukunft ungeniert abkassieren kann?

Sicher ist: Weder in der Initiative noch im Gegenvorschlag ist dieser Fall explizit geregelt. Denn Vasella bezieht offiziell keine Abgangsentschädigung, sondern ein – nicht ganz bescheidenes – Entgelt für ein sechsjähriges Konkurrenzverbot. Thomas Minder und seine Mitstreiter sind aber überzeugt, dass ihr Volksbegehren auch derartige Bezüge verhindert. «Wir haben an solche Fälle gedacht und den Initiativtext bewusst sehr offen formuliert», sagt Mitinitiant Claudio Kuster. Der entscheidende Satz lautet: «Die Organmitglieder erhalten keine Abgangs- oder andere Entschädigung.» Dies umfasse auch das Abgelten von Konkurrenzverboten, finden die Initianten.

Umsetzung nach Sinn und Geist

Das Obligationenrecht (OR) sieht allerdings explizit solche Entschädigungen vor. Für Economiesuisse-Geschäftsleitungsmitglied Thomas Pletscher sind daher die Aussagen der Initianten «reine Spekulation» – zumal Vasella künftig ja nicht mehr Organmitglied sei. Auch Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule St. Gallen, zweifelt an der Wirkung der Initiative bei solchen Verträgen. Wahrscheinlich sei das Abkommen mit Vasella aber ohnehin rechtswidrig, da die Entschädigung in keinem Verhältnis zur Leistung stehe.

Wie auch immer: Letztlich ist es am Parlament, die Initiative umzusetzen, sofern sie am 3. März angenommen wird. Wie es das tut, ist offen. Für Initiant Kuster ist jedoch klar, dass das Parlament das Volksbegehren nach dessen Sinn und Geist umsetzen muss. Dies beinhalte auch das Schliessen des Schlupflochs mit dem Konkurrenzverbot. Und wenn das Parlament dem Wunsch nicht folgt? Starten die Initianten dann eine Umsetzungsinitiative wie die SVP bei den Ausschaffungen? Nein, sagt Kuster. Mit der 1:12-Initiative liege ja bereits ein Druckmittel vor. Das Parlament könne sich nicht alles erlauben.

«Leider nicht rückwirkend»

Laut Thomas Pletscher von Economiesuisse dürften aber die entsprechenden Debatten «wohl erst nach der Volksabstimmung über die 1:12-Initiative» abgeschlossen sein. Seiner Ansicht nach wirkt der indirekte Gegenvorschlag ohnehin besser gegen Hintertür-Bezüge. Zum einen könnten die Aktionäre auf Rückerstattung von Leistungen klagen, die «in einem Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung» stehen. Zum anderen müsste der Verwaltungsrat den Aktionären ein Vergütungsreglement präsentieren. Darin könnten die Abgeltungen bei einem Konkurrenzverbot geregelt sein, müssten aber nicht. Auf jeden Fall hätten es die Aktionäre in der Hand, dies zu verlangen. So könnten sie übertriebene Entschädigungen für Konkurrenzverbote und nachträgliche Beratungen unterbinden.

Das sei Theorie, entgegnet Initiant Kuster. Vergütungsreglemente gebe es ja schon heute, ohne dass «derlei dekadente Abfindungen» dort geregelt oder verboten seien: «Die Verwaltungsräte machen dies nicht, und die Aktionäre regeln solche Details auch nicht von sich aus.» Mit der Initiative liessen sich die Hintertür-Bezüge daher besser bekämpfen. Einen Mangel, twitterten gestern die Initianten, habe der Verfassungsartikel aber: «Er ist leider nicht rückwirkend für die letzten 10 Jahre – lucky SuperDan!» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 16.02.2013, 08:48 Uhr

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177 Kommentare

Willi Boeser

16.02.2013, 09:07 Uhr
Melden 574 Empfehlung 75

1. Das Abstimmungsbüchlein habe ich sorgfältig durchgelesen. Die Pro-Argumente zur Initiative sind für mich überzeugender.
2. Der Auftritt der Initiativgegner in der Arena gestern konnte mich überhaupt nicht umstimmen.
3. In meinem persönlichen Umfeld (inkl. HSGler, Anwälte, Juristen, Ökonomen) geniesst die Minder-Initiative sehr grosse Zustimmung.
FAZIT: Heute stimme ich brieflich ab: JA !
Antworten


Walter Pinot

16.02.2013, 09:29 Uhr
Melden 483 Empfehlung 42

Was eher wirken wird? Da lohnt sich ein Blick wer die Initiative ablehnt: z.B. Economiesuisse, FDP, wirtschaftsfreundliche bzw. neoliberale Kreise etc. Da diese und weitere Kreise für den scheinbar effizienteren Gegenvorschlag sind ist dieser auch "weicher". Da sollte es klar sein: die Initiative hat mehr Biss. Antworten



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