Schweiz
Wenn Frauen den kleinen Unterschied machen
Aktualisiert am 11.01.2011 20 Kommentare
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Die Initiative zum Schutz vor Waffengewalt ist nicht das erste Volksbegehren, zu dem Frauen in der Gesamtheit eine leicht andere Haltung haben als Männer. Im Jahr 1985 gaben die Stimmen der Frauen den Ausschlag zur Annahme des neuen Ehe- und Erbrechts. Mit der Vorlage hielt die rechtliche Gleichstellung zwischen Mann und Frau auch in der Ehe Einzug. Und auch die Antirassismus-Strafnorm, die 1995 zur Abstimmung gelangte, wurde nur dank der Frauenstimmen angenommen.
Generell sprechen sich Frauen stärker gegen Diskriminierung aus, wie Politologe Claude Longchamp sagt. Sein Forschungsinstitut gfs.bern analysierte bei allen 266 eidgenössischen Volksabstimmungen zwischen 1977 und 2010 das Abstimmungsverhalten der Frauen. Es kommt zum Schluss, dass seit der Einführung des Frauenstimmrechts im Jahr 1971 bei mindestens zehn eidgenössische Vorlagen die Stimmen der Frauen den entscheidenden Unterschied ausmachten. Umgekehrt gaben bei mindestens elf Vorlagen die Männer den Ausschlag.
Andere Schwerpunkte beim weiblichen Stimmvolk
Zum Durchbruch verhalfen die Frauen auch der Alpeninitiative (1993) und dem Moratorium für den Bau von Atomkraftwerken (1990). Die Männer lehnten diese Vorlagen ab. Zu Fall brachten die Frauen das neue Elektrizitätsmarktgesetz (2003). Dieses hätte in einem Schritt eine komplette Liberalisierung des Strommarktes gebracht. Neben der Sensibilität für Benachteiligte, so Longchamp, würden sich Frauen auch eher für den Service public einsetzen, wirtschaftspolitische Argumente weniger stark gewichten und die Umwelt stärker schützen als Männer.
In Fragen zu Abtreibung und Mutterschaft zeigten sich allerdings vor allem ältere Frauen konservativ. So legten die Frauen bei der ersten Abstimmung über einen straffreien Schwangerschaftsabbruch im Jahr 1978 mehrheitlich ein Nein in die Urne – und das Ja der Männer konnte die Vorlage nicht retten.
Bei der zweiten Abstimmung im Jahr 2002 sagten dann zwar auch die Frauen Ja (69 Prozent), allerdings weniger deutlich als die Männer (76 Prozent). Auch bei der Abstimmung über einen bezahlten Mutterschaftsurlaub (2004) zeigten sich die Frauen konservativer als die Männer: Der Vorlage stimmten 61 Prozent der Männer, aber lediglich 52 Prozent der Frauen zu.
Werden Frauen auch die Waffeninitiative entscheiden?
Longchamp weist darauf hin, dass mit der Beteiligung der Frauen am politischen Leben auch neue Themen aufgenommen wurden. Mit Blick auf die Volksbegehren nennt er die Verwahrungsinitiative (2004) und die Unverjährbarkeitsinitiative (2008). Beide Initiativen wurden angenommen, doch letztere gegen den Willen der Männer.
Möglich ist, dass die Frauen am 13. Februar auch der Waffeninitiative zum Durchbruch verhelfen könnten. Laut einer am Sonntag publizierten Isopublic-Umfrage wollen 52 Prozent der Frauen die Vorlage annehmen, nur 24 Prozent lehnen sie ab. Bei den Männern liegt die Zustimmung mit 39 Prozent deutlich tiefer (42 Prozent Nein).
Abgelehnt wurden wegen einer starken Frauenmehrheit in der Vergangenheit eine Revision der Arbeitslosenversicherung (1997) und eine Lockerung der Lex Friedrich (1995) und der erste Anlauf, das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre zu senken (1979).
Appellzell Innerrhoden unter Druck des Bundesgerichts
Im internationalen Vergleich wurde die politische Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in der Schweiz spät eingeführt. Erst in einer Abstimmung am 7. Februar 1971 hiessen die stimmberechtigten Männer (66Prozent Ja-Stimmen) und eine grosse Mehrheit der Kantone das Frauenstimmrecht auf eidgenössischer Ebene gut. Eine erste Vorlage im Jahr 1959 war noch klar gescheitert. (33 Prozent Ja-Stimmen).
In den Kantonen waren die Frauen zum Teil schon früher stimm- und wahlberechigt – so etwa in der Waadt und in Neuenburg (1959) oder in Genf (1960) und Basel-Stadt (1966). Die meisten Kantone führten das Frauenstimmrecht erst nach 1971 ein. Der Kanton Appenzell Innerrhoden musste 1990 vom Bundesgericht dazu gezwungen werden. (oku/sda)
Erstellt: 10.01.2011, 20:46 Uhr
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20 Kommentare
Die Frau kann sich mir der Waffeninitiative vor ihrem geliebten Mann schützen. Sie muss aber bedenken, dass der geliebte Mann, nimmt man im die Waffe zur Verteidigung, sie nicht mehr vor fremden schützen kann. Und nun entscheide dich, denn die absolute Sicherheit gibt es nicht. Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.




