Schweiz
Wenn Kinder ihre Eltern misshandeln
Von Rebecca Wyss und Edgar Schuler. Aktualisiert am 11.08.2010 42 Kommentare
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Mehr als zweimal pro Woche melden sich beim Elternnotruf in Zürich Mütter und Väter, die von ihren Söhnen und Töchtern beschimpft, bedroht und geschlagen werden. Die Tendenz ist seit über zehn Jahren klar steigend.
Gewalt gegen Eltern ist auch bei der Polizei ein Thema: Pro Jahr verzeichnet die Stadtpolizei Zürich fünf Anzeigen, die Kantonspolizei «etwa zwanzig». Laut Jugendanwalt Silvio Stierli geht es bei den gemeldeten Fällen um Delikte wie Bedrohung und Körperverletzung. Es komme auch vor, dass die Kinder ihren Eltern mit dem Tod drohten.
Goldküste und Langstrasse
Rochelle Allebes vom Kindernotruf sagt, die steigenden Zahlen würden nicht unbedingt auf eine zunehmende Gewaltbereitschaft von Kindern gegen ihre Eltern hinweisen. Der Anstieg könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass die Eltern heute eher bereit sind, sich dem Tabuthema offen zu stellen und Hilfe von aussen zu suchen (vgl. Interview rechts).
Silvia Killias, Sprecherin der Kantonspolizei, geht von einer noch immer hohen Hemmschwelle aus: «Viele Eltern melden sich aus Scham nicht bei der Polizei.» Katrin Egloff, Sozialarbeiterin bei der Dargebotenen Hand, bestätigt: «Den betroffenen Eltern fällt es leichter, mit uns als mit der Polizei darüber zu sprechen, weil wir mit dem Telefonanruf einen anonymen Rahmen bieten.»
Elternmissbrauch ist in allen Schichten zu finden, sagt Rochelle Allebes vom Elternnotruf. Das bestätigt die Kantonspolizei: «Solche Fälle findet man nicht nur an der Langstrasse und nicht nur an der Goldküste», erklärt Polizeisprecherin Killias. Gewalt gegen Eltern komme in vielen verschiedenen Familienverhältnissen vor, unabhängig von der sozialen Schicht und der nationalen Herkunft.
Neuer Paragraf auf Eis gelegt
Die kantonale Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt hat auf die zunehmende Zahl von Elternmisshandlungen bereits reagiert. Co-Leiterin Franziska Gerber hat zusammen mit einer Arbeitsgruppe vor über zwei Jahren eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes formuliert. Diese soll es erlauben, Jugendliche, die gegen ihre Eltern gewalttätig werden, aus den Familien innert nützlicher Frist zu entfernen und für sie sinnvolle Massnahmen anzuordnen. Bisher mussten dafür mehrere staatliche Stellen ihre Arbeit abstimmen: die Polizei, die Staats- und Jugendanwaltschaft und die Vormundschaftsbehörden. Die Gesetzesänderung ging im Oktober 2008 in die Vernehmlassung. Das Echo war laut der Interventionsstelle positiv. Dennoch herrscht seither Funkstille.
Nach Auskunft von Michael Rüegg, dem Sprecher der Justizdirektion, ist die Anpassung zurückgestellt worden. Justizdirektor Markus Notter (SP) will zunächst eine Gesamtbeurteilung des ganzen Gesetzes abwarten. Die Gesetzesänderung sei trotz des Stopps nach der Vernehmlassung sinnvoll und nötig, betont Direktionssprecher Rüegg. Sie solle später in einer umfassenderen Revision des erst seit vier Jahren gültigen Gesetzes umgesetzt werden. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 12.08.2010, 10:38 Uhr
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42 Kommentare
In diesem Fall müsste wieder Altbewb. ran. Bei einem Vorfall mit Drohung oder sogar Tätlichkeit, muss Vater oder Mutter mit voller Gewalt zurück schlagen, um ein Zeichen zu setzen. Da massive Tätlichkeiten seitens Jugendlicher gegenüber ihren Eltern eine massive Überschreitung jeglicher Toler. ist, müssen die Eltern mit massiver Gegengewalt reagieren, nur so wird dem Nachwuchs die Grenzübers. klar Antworten
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