Wenn Thurgauer Polizisten plötzlich über Sex reden wollen
Glückliche Heirat auf den Philippinen: In der Schweiz aber durften Roland Oettli und seine Frau Marilyn nicht zusammenleben. (Bild: SF/«Reporter»)
Postautochauffeur Roland Oettli konnte seine Ehe mit der Filippina Marilyn anderthalb Jahre lang nicht leben, weil das Thurgauer Migrationsamt Marilyn nicht einreisen liess. Dem Paar mit 16 Jahren Altersunterschied wurde aufgrund von Indizien eine Scheinehe unterstellt.
Die SF-Sendung «Reporter» zeigt, dass das Thurgauer Migrationsamt binationalen Paaren mit hohem Altersunterschied Standardbriefe verschickt. In diesen werde der Paaren mit zum Teil nicht zutreffenden Behauptungen die Absicht zur Scheinehe unterstellt. So wurde Roland Oettli und zwei weiteren Schweizern mit Partnerinnen aus Asien und Afrika die «kurze Bekanntschaftszeit vor der Heirat» vorgehalten, obwohl sie ein bis vier Jahre lang mit ihren Partnerinnen liiert waren.
«Für einen Grenzfall von Beamtenwillkür»
Das Schweizer Fernsehen erklärt in seiner Ankündigung zur «Reporter»-Sendung von heute Abend, Kritiker hielten das Vorgehen der Thurgauer Behörden «für einen Grenzfall von Beamtenwillkür».
Zudem würden heiratswillige Paare unterschiedlicher Nationalität auch nach der Häufigkeit von Sex oder der Verhütungspraxis gefragt. Bei Verdacht auf Scheinehe können die Ehepartner getrennt einvernommen werden. Im Auftrag des Migrationsamtes stellte die Thurgauer Kantonspolizei einem kurdisch-schweizerischen Ehepaar 80 Fragen, darunter solche, die tief in die Privatsphäre dringen: «Verhüten Sie? Wann fand ihr letzter intimer Umgang statt? Wie oft sind sie miteinander intim?»
Der Zürcher Ausländerrechtsspezialist Marc Spescha kritisiert diese Fragen als unverhältnismässig und grenzüberschreitend. «Im Thurgau herrscht ein Zustand massiver Rechtsverwilderung», so Spescha.
Jeder dritte Rekurs hat Erfolg
Die Thurgauer Praxis hinsichtlich der Scheinehen erleide denn auch oft vor dem Bundesverwaltungsgericht Schiffbruch. Dieses habe in den letzten zehn Jahren neun von 28 Rekursbegehren, also 32 Prozent, gutgeheissen.
So zum Beispiel dieser Fall: Eine Thurgauerin heiratete im November 2004 in Gambia einen afrikanischen Staatsangehörigen, der zuvor im Mai 2004 aus der Schweiz ausgewiesen worden war. Die Frau beantragte im Jahr 2006 den Familiennachzug für ihren Partner. Das Migrationsamt des Kantons Thurgau wies das Gesuch im Januar 2007 ab mit der Begründung, es handle sich um eine Scheinehe.
Marc Spescha vertrat das genannte Paar bis vor Bundesgericht und gewann den Fall. Laut ihm geht das Thurgauer Justizdepartement fragwürdig vor beim Kampf gegen die Umgehung des Ausländerrechts mittels Scheinehen: «Nach meiner mehrfach bestätigten Erfahrung klingeln bei den Thurgauer Behörden bei allen binationalen Ehen die Alarmglocken.»
Beim Nachbarkanton St. Gallen seien vom Bundesgericht nur zwei von 26 Begehren, also 7,7 Prozent, gutgeheissen worden. Von 26 vor das Bundesverwaltungsgericht gezogenen Zürcher Scheinehe-Entscheiden wurde kein einziger aufgehoben.
Gegen Menschenhandel und Prostitution
Der Thurgauer Justizdirektor Claudius Graf-Schelling bestreitet den Generalverdacht und sagt auf Nachfrage, die Ostschweizer Kantone hätten in den letzten Jahren ihr Vorgehen harmonisiert. Der Thurgau pflege die gleiche Praxis wie die Nachbarkantone.
Hinsichtlich der Erfolge oder Misserfolge von Rekursen vergleiche er sich nicht mit den Nachbarn. Allerdings fühlten sich die Kantonsbehörden verpflichtet, «besonders genau hinzusehen», um zu verhindern, dass durch Scheinehen das Verbot für Tänzerinnen aus Nicht-EU-Ländern umgangen werde. St. Gallen kennt das gleiche Verbot. Er fügt an: «Oftmals ist unser Entscheid gut, aber es gibt Entscheide, die sich im Verlauf der Zeit möglicherweise überholt haben.»
Der Thurgau fühle sich auch verpflichtet, aufmerksam zu sein, um Menschenhandel und Prostitution zu verhindern. Im Gegensatz zu anderen Kantonen sei das im Thurgau auch möglich, weil der Kanton «ländlich und übersichtlich» sei.
«Wer sich nicht ausweisen kann, darf nicht heiraten»
Fragt man bei Franz Kronenberg, Leiter des Kreuzlinger Zivilstandsamtes, nach, wie er vorgehe, wenn sich der Verdacht auf eine Scheinehe erhärte, gibt er sich gelassen: «Binationale Eheschliessungen haben hier in der Grenzstadt Tradition. Wir sind sehr vorsichtig und erst, wenn sich Indizien zu Hinweisen verdichten, schreiten wir ein.»
Pro Jahr führe man etwa 4 bis 5 Befragungen durch, man habe aber noch nie einem Paar die Heirat verweigern müssen. Die Hürden seien ja sowieso schon hoch, sagt Kronenberg: «Wer sich nicht ausweisen kann, darf auch nicht heiraten.» Bisweilen frage er Heiratswillige aus verschiedenen Nationen «aufgrund eines Bauchgefühls», ob sie sich denn sicher seien in Bezug auf die Heirat. Es sei schon geschehen, dass solche Paare ihr Heiratsgesuch freiwillig zurückzogen. (bai/bru/sda/)
Erstellt: 03.06.2009, 22:48 Uhr
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