Wenn die Polizei Velos konfisziert

Von Maurice Thiriet. Aktualisiert am 15.09.2009 131 Kommentare

Fixies oder Starrlauf-Velos sind der Trend. Die Polizei büsst Fahrer und zieht die Räder auch schon mal aus dem Verkehr. Der Verband Pro Velo zweifelt an der Rechtmässigkeit.

Das Rad des Anstosses: Fixies stehen bei Velofahrern hoch im Kurs – bei der Polizei auch.

Das Rad des Anstosses: Fixies stehen bei Velofahrern hoch im Kurs – bei der Polizei auch.

Das Fixie ist der eigentliche urbane Trend des Sommers 2009. Die Fahrräder, die ursprünglich für Radrennbahnen konzipiert waren und nur einen Gang mit fix montiertem Ritzel am Hinterrad haben, erfreuen sich mittlerweile auch im Strassenverkehr grosser Beliebtheit. Der Fixie-Hype greift von den Velokurieren auf immer mehr Nachahmer in bürgerlichen Berufen, sogenannte «Hipsters», über.

Die breite mediale Berichterstattung heizte den Trend noch an. Auf 300 Personen schätzt der Zürcher Velohändler Christoph Vetter die Fixie-Population allein in Zürich, Tendenz steigend. Auch in Bern und Basel steigen viele aufs Fixie um. Bereits gibt es eigene Meisterschaften für Fixie-Fahrer, die schweizerischen finden nächstes Wochenende in Genf statt.

Polizei büsst rigoros

Doch die wachsende Fixie-Gemeinde stellt die Polizei vor eine neue Herausforderung. Denn die Fixie-Fahrer reduzieren ihr Tempo, indem sie das Hinterrad blockieren, also Gegendruck auf die Pedalen geben. Viele Fixies haben deshalb nur eine Bremse am Vorderrad, in seltenen Fällen auch gar keine. Laut «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» (VTS) müssen Fahrräder «mit zwei kräftigen Bremsen versehen sein, von denen eine auf das Vorder- und die andere auf das Hinterrad wirkt». Der Starrlauf gilt nach gängiger Rechtspraxis nicht als Bremse, obwohl sich durch Fixieren der Pedale auch das Hinterrad blockieren lässt.

Das «Führen eines Fahrzeugs mit mangelhafter oder fehlender Bremsanlage» hat eine Verzeigung an ein Stadt- oder Polizeirichteramt zur Folge. Und das ist deutlich teurer als herkömmliche Ordnungsbussen. In Zürich etwa muss laut dem stellvertretenden Stadtrichter Reto Steimer mindestens 258 Franken zahlen, wer ohne oder mit nur einer Bremse fährt. «Im Wiederholungsfall kann das auf bis zu 500 Franken steigen, wobei zur Busse noch Spruch- und Zustellgebühren von rund 300 Franken kommen», sagt Steimer. In Zürich hat es laut Stadtpolizei-Sprecher Michael Wirz in diesem Jahr «bereits einzelne Verzeigungen wegen Fahrens mit mangelhafter Bremsanlage gegeben».

Die Basler Kantonspolizei lässt es nicht mehr bei Verzeigungen bewenden. Anfang August chauffierte sie einen Fixie-Fahrer im Kastenwagen zum Probelokal seiner Band. Das gewohnte Fortbewegungsmittel des Mannes, ein Fixie ohne funktionierende Hinterbremse, beschlagnahmten die Beamten bei einer Kontrolle auf der Stelle, um eine «unerlaubte Weiterverwendung» im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes zu verhindern. «Wir stellen mittlerweile eine Handvoll solcher Fahrräder pro Woche sicher», sagt Klaus Mannhart, Sprecher der Kantonspolizei Basel-Stadt.

Pro Velo will Bundesgerichtsurteil

Auch in Zürich ist ein Fall bekannt, in dem ein Fixie aus einem Treppenhaus beschlagnahmt worden ist, nachdem der Fahrer mehrere Verkehrsregelübertretungen begangen hatte.

Der Verband Pro Velo hat an diesem Vorgehen keine Freude. «Offensichtlich will die Polizei mit diesem Vorgehen verhindern, dass sich eine Vielzahl von trendbewussten Velofahrern auf ein Fahrzeug setzt, ohne es wirklich zu beherrschen nach dem Motto: Vorbeugen ist besser als heilen», sagt Pro-Velo-Sprecherin Marianne Fässler. Doch das Vorgehen der Polizei sei rechtlich nicht wasserdicht. «Während eine Rücktrittbremse als dem Strassenverkehrsgesetz genügende Bremsanlage anerkannt wird, gilt dies nach Auslegung der Polizei für den Starrlauf nicht», sagt Fässler und stellt fest: «Hier besteht eine Rechtslücke, die dringend der Abklärung bedarf. Die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge definiert den Begriff ‹kräftige Bremse› nicht exakt.» Die Frage, ob ein Starrlauf nicht ebenso als Hinterbremse im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes gelten könne, müsse vor das oberste Schweizer Gericht. «Nur ein Bundesgerichtsurteil zur Starrlauffrage würde die Sachlage klären», sagt Fässler.

Doch bis anhin hat noch kein Fixie-Fahrer einen polizeirichterlichen Entscheid weitergezogen.

In Deutschland als Bremse anerkannt

Hoffnung schöpft die Fixie-Gemeinde nun aus einem Urteil aus Bonn. Dort hat das Amtsgericht Anfang August zum ersten Mal einen Starrlauf als Hinterbremse anerkannt und eine polizeiliche Busse aufgehoben. «Das ist interessant, wir werden diesen Fall verfolgen», sagt Fässler von Pro Velo. Einen vergleichbaren Fall gibt es in der Schweiz seines Wissens noch nicht, sagt der Zürcher Stadtrichter Steimer.

Bis ein Präzedenzurteil auch für die Schweiz vorliegt, wird die Polizei in Basel und Zürich weiter gegen Fixie-Fahrer ohne Hinterbremse vorgehen. Unbehelligter können sich diese in Bern und Luzern bewegen. Weder die Pressesprecher, noch sonst jemand von den entsprechenden Kantons- oder Stadtpolizeien konnte auf Anfrage sagen, was ein Fixie ist.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.09.2009, 08:32 Uhr

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131 Kommentare

Roland Moser

15.09.2009, 07:19 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Bergab hat man auf asphaltieren Strassen schnell mal 40 km/h oder mehr. Brems dann mal mit einem Fixie! Geht nicht! Nicht einmal wenn es eine Rücktrittbremse hat. Antworten


Marina Müller

15.09.2009, 09:17 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Ich staune! Wieso werden Velos verkauft, die nicht strassenverkehrstauglich sind? Werden die Verkäufer/Hersteller gebüsst? Wieso gibt es Vereine,die finden,es sei persönliche Freiheit,wenn man Gesetze übertritt? Leider ist es nämlich nicht so, dass es nur der Schaden des Velofahrers ist, wenn etwas passiert. Ist ein Autofahrer involviert,wird er z.B.auch bestraft. Und das wegen hippen Velofahrern! Antworten



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