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Wer bleiben will, muss eine Landessprache büffeln

Von Pascal Schwendener. Aktualisiert am 04.03.2010

Der Nationalrat will, dass Kenntnisse einer Landessprache zur Voraussetzung für eine Niederlassungsbewilligung werden.

Integration fängt mit dem Lernen der Landessprache an.

Integration fängt mit dem Lernen der Landessprache an.
Bild: Keystone

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«Nur wer einer Landessprache mächtig ist, kann sich auch integrieren und zu einem friedlichen Zusammenleben der Kulturen etwas beitragen», sagt Nationalrat Lukas Reimann. Daraus folgert der SVP-Mann: «Wer keine ausreichenden Sprachkenntnisse hat, darf in der Schweiz auch keine Niederlassungsbewilligung erhalten.»

Reimann brachte gestern eine Motion mit diesem Anliegen in die zweieinhalbstündige Sonderdebatte zum Thema Zuwanderung. Der Aargauer argumentierte, dass das neue Ausländergesetz den Kantonen zwar die Möglichkeit gebe, die Niederlassungsbewilligung an die Sprachkenntnisse zu knüpfen. Doch in der Praxis werde dies offensichtlich zu wenig angewandt. Fazit: «Es braucht eine griffige Bundeslösung.» Durch die verbindliche Verpflichtung zum Erlernen einer Landessprache würde die Integration der Ausländer verbessert und häufig auftretende Probleme – von der Kriminalität über die Frauendiskriminierung bis hin zu Schulproblemen – entschärft. Nur bei einer Gruppe Ausländer möchte Reimann eine Ausnahme machen: «Für Fachkräfte und Manager mit Englischkenntnissen können Ausnahmeregelungen mit begrenztem Aufenthalt vorgesehen werden», sagt er.

«Sehr grosser Aufwand»

Der Bundesrat begrüsste die allgemeine Stossrichtung der Motion. Der Integration müsse ein hoher Stellenwert beigemessen werden. Wer sich auf Deutsch, Französisch oder Italienisch gut ausdrücken könne, habe darum schon heute die Möglichkeit, nach fünf statt erst nach zehn Jahren eine Niederlassungsbewilligung zu beantragen. Damit sei ein Anreiz zum raschen Spracherwerb gegeben.

Aber zum Zuckerbrot nun auch noch die Peitsche im Recht zu verankern, dafür bestehe kein Anlass. «Die Erfahrungen der neuen Bestimmungen sind zu prüfen, bevor rechtliche Neuerungen getroffen werden», argumentierte die Landesregierung in ihrer Motionsantwort und empfahl den Vorstoss zur Ablehnung. Der Nationalrat indes folgte dem Motionär und überwies den Vorstoss mit 100 zu 80 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Stellen müssen aufgestockt werden

Skeptisch gegenüber dem Entscheid zeigt man sich bei den Vollzugsbehörden in den Kantonen. «Bisher prüfen wir bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung, ob ein Gesuchsteller Sozialhilfe bezieht oder strafrechtlich auffällig ist», erklärt Florian Düblin vom Berner Migrationsdienst. Würde man als drittes Kriterium auch noch die Sprachkompetenz heranziehen, «wäre das sehr aufwändig». Wer organisiert die Kurse, wer testet das Wissen, wer legt die Standards fest? Das sind Fragen, die sich Düblin stellt. «In jedem Fall bräuchten wir zusätzliche Stellen beim Kanton Bern, um die Zusatzaufgabe bewältigen zu können», sagt er. Gesamtschweizerisch müssten auf Grund des SVP-Vorstosses der Stellenetat in den Kantonen «mindestens im zweistelligen Bereich» aufgestockt werden.

Die Personalkosten sind das eine, die Kosten für Sprachkurse und Sprachstandanalysen das andere. «Wer das zahlen muss – Gesuchsteller oder Staat – bleibt unklar», sagt der Berner Fremdenpolizeichef Alexander Ott. Ein einziger Test werde mit 250 Franken zu Buche schlagen, das zeigten die Erfahrungen aus der Einbürgerungspraxis.

(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 04.03.2010, 08:58 Uhr

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