Wer dem Bund das Telefon auflegt, zahlt eine Busse
Auflegen kostet: Wer vom Bund angerufen wird, muss antworten. (Bild: Keystone)
Alain Vuille vom Bundesamt für Statistik (BFS) bestätigte am Mittwoch einen Bericht des «K-Tipp»-Magazins. Der Bundesrat habe diese Änderung in der Bundesverordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen im August beschlossen; in Kraft sei die neue Regelung seit dem 1. September. Bisher waren Umfragen nur für Firmen zwingend.
Das Obligatorium gilt erstmals für die Schweizerische Arbeitskräfte-Erhebung. Ab Oktober bis Ende Jahr werden 35'000 zufällig ausgewählte Schweizer und Ausländer über ihre persönlichen Situation befragt.
Der Bund interessiert sich unter anderem für den Arbeitsort, das Arbeitspensum, die Arbeitsbedingungen, die Entlöhnung und die familiären Verhältnisse. Zusätzliche Fragen betreffen Aus- und Weiterbildung, aber auch Arbeiten, die im Haushalt unentgeltlich erledigt werden.
Zuerst eine Aufforderung, doch noch mitzumachen
Das Ziel sei, genaue Quartalsindikatoren zum Arbeitsmarkt zu erhalten und dabei Geld zu sparen, führte Vuille aus. Wer bei der Telefonumfrage - sie wird durch das Meinungsforschungsinstitut Link durchgeführt - nicht mitmache, erhalte eine schriftliche Mahnung. Wer sich danach immer noch weigere, könne gebüsst werden.
Die Verordnung lege die Höhe der Busse nicht fest. Diese sollte aber die Mehrkosten decken, sagte der BFS-Mitarbeiter. Ein Telefoninterview koste ungefähr 70 Franken - die Busse dürfte sich demnach etwa in dieser Grössenordnung bewegen. Bisher war für Privatpersonen nur die Beteiligung an Volkszählungen obligatorisch. (oku/sda/)
Erstellt: 02.09.2009, 17:26 Uhr
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