Wer macht was bei der Polizei? Neues Gesetz zerzaust

Aktualisiert am 15.03.2010

Die vom EJPD vorgeschlagene neue Verteilung wird in der Vernehmlassung von A-Z auseinander genommen.

Ein Gesetz soll die Aufgaben der Polizei regeln: Noch ist die Lösung nicht gefunden.

Ein Gesetz soll die Aufgaben der Polizei regeln: Noch ist die Lösung nicht gefunden.
Bild: Keystone

Zwar wird die Idee begrüsst, geltendes Recht unter einem Dach zusammenzufassen. Grundtenor in den Antworten ist jedoch: Die Umsetzung wird der Idee nicht gerecht.

Das Gesetz, das die Polizeiaufgaben unter einem Dach bündeln und Lücken schliessen sollte, ist zu schwammig formuliert, gibt den Akteuren zu grossen Ermessensspielraum und gefährdet die Grundrechte massiv. Derart lautet der Grundtenor der Kritik am neuen Polizeiaufgabengesetz (PolAG).

Mit Grundrechten nicht vereinbar?

Explizit werden die Schweizerischen Datenschützer (Privatim) und Amnesty International in ihrer Vernehmlassungsantwort: Die wichtigsten Bestimmungen seien «generalklauselhaft formuliert».

Die demokratischen Juristinnen und Juristen Schweiz (DJS) und Grundrechte.ch haben zahlreiche Bestimmungen gefunden, «die mit den Grundrechten nicht vereinbar sind». Ausserdem kollidiere das vorgeschlagene Gesetz teilweise mit der Schweizerischen Verfassung.

Wo das Fedpol steht

Gemäss dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beinhaltet das neue Gesetz die Grundsätze der Polizeikooperation und der polizeilichen Informationshilfe. Umfassend geregelt sind ausserdem jene kriminalpolizeilichen Aufgaben, die das Fedpol mit den Zentralstellen gegen das organisierte Verbrechen wahrnimmt. (cpm/sda)

Erstellt: 15.03.2010, 14:29 Uhr

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