Schweiz
Wer nicht Nein sagt, soll zum Organspender werden
Von Martin Sturzenegger. Aktualisiert am 13.06.2011 61 Kommentare
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Ethisch umstritten aber lebensnotwendig: Organentnahme in einem Spital in Washington. (Bild: Keystone )
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Die Stiftung Swisstransplant vermeldete diese Woche einen neuen Rekord: 1105 Menschen stehen zurzeit auf der Warteliste für eine Organspende. «Das sind so viele wie noch nie», sagt Franz Immer, Direktor von Swisstransplant, gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet.
Die Entwicklung ist rasant. Noch vor zehn Jahren befanden sich nur knapp 500 Personen auf der Warteliste, im Jahr 2006 waren es 790 und im letzten Jahr wurde erstmals die 1000er-Grenze geknackt (siehe Statistik). Der technische Fortschritt verhalf der Organverpflanzung in den letzten Jahren zu neuen Möglichkeiten, so dass heute auch Eingriffe möglich sind, die früher noch undenkbar erschienen. Was sich jedoch immer mehr zum tödlichen Problem entwickelt, ist der akute Mangel an spendewilligen Personen.
Alle drei Tage stirbt ein Mensch
Im letzten Jahr wurde an den Schweizer Spitälern 504 Transplantationen durchgeführt. Mindestens die Hälfte der Kranken wartet also weiter auf ein neues Organ. In den ersten fünf Monaten dieses Jahres verloren gemäss Swisstransplant bereits 19 Personen ihr Leben und im Schnitt sterbe fast alle drei Tage ein Mensch, weil das lebensrettende Organ zu spät komme.
Die hohe Sterberate müsste nicht sein, wie der Vergleich mit dem Ausland zeigt. Hier schneidet die Schweiz nicht gut ab: In den Nachbarländern Frankreich, Österreich oder Italien finden sich auf eine Millionen Einwohner rund doppelt so viele Spender wie hierzulande. Der Unterschied ist auf das Transplantationsgesetz zurückzuführen. In sämtlichen Nachbarsstaaten ausser Deutschland gilt die rechtliche Grundlage der Widerspruchslösung. Das heisst, jeder, der sich nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hat, wird nach seinem Tod automatisch zum potenziellen Organspender. In der Schweiz gilt jedoch die rechtliche Lösung der erweiterten Zustimmung. Organe werden nur entnommen, wenn der potenzielle Spender zuvor einen Spendeausweis ausgefüllt hat, oder wenn die nächsten Angehörigen nach dem Tod eine Einwilligung erteilen.
Für Franz Immer wäre die Widerspruchsregelung auch in der Schweiz denkbar. Obwohl sie ihm auch ambivalent erscheine und zumindest «kritische Fragen hinterlasse.» Die Zahl der Organspenden liesse sich wahrscheinlich steigern, doch wie könne man sicher sein, dass die Spende auch wirklich «dem Wunsch des Patienten» entspreche? Zudem wäre ein entsprechendes Register sehr aufwändig, sagt Immer. Dennoch hofft er, dass sich ein entsprechendes Postulat des Zürcher FDP-Politikers Felix Gutzwiller in der diesjährigen Sommersession des Nationalrats durchsetzen kann. Der Bundesrat hat seine Empfehlung bereits im letzten Herbst erteilt. Er rechne aber damit, dass die Entscheidung sehr knapp ausfallen werde, so Immer.
Ethische Bedenken
Auch aus ethischer Sicht ist die Widerspruchsregelung umstritten. So äussert sich Ruth Baumann-Hölzle, Leiterin des interdisziplinären Instituts für Ethik im Gesundheitswesen, kritisch: Viele Menschen hätten eine «gewisse Scheu, den eigenen Körper zur Verfügung zu stellen». Eine Spende müsse immer «freiwillig» sein. Für Franz Immer gäbe es auch andere Möglichkeiten, wie die Zahl der Organspenden gesteigert werden könne. Die Strukuren in den Schweizer Spitälern seien zurzeit ungenügend. In der Romandie oder im Tessin gäbe es jedoch bereits Pflegepersonal, das sich eigens nur um die Prozesse der Organspende kümmere. Mit Erfolg: Die Spenderate ist in diesem Landesteilen überdurchschnittlich hoch. Für eine flächendeckende Massnahme fehlten zurzeit aber schlicht die Ressourcen. «In der Deutschschweiz besteht noch viel Aufholbedarf.»
Zudem möchte Immer ein Missverständnis aus der Welt schaffen: Die meisten älteren Menschen hätten das Gefühl, dass ihre Organe nicht mehr zur Spende geeignet seien. Das stimme aber nicht. Denn Leber und Nieren würden bei den meisten Menschen ab 60 Jahren noch «tip top» funktionieren, so Immer. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 12.06.2011, 10:22 Uhr
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61 Kommentare
Absolut untragbar, würde die Widerspruchsregelung eingeführt. Das ist ein ganz persönlicher Bereich jedes Menschen, und der muss geschützt werden.
Wer spenden will, der kann das heute kundtun, es darf aber nicht sein, dass man aktiv werden muss, um eine Organentnahme zu verhindern.
Eine solche Regelung könnte auf Tür und Tor für Missbräuche öffnen.
Antworten
Wo müsste ich mein NEIN deponieren? Mittels einer Karte im Portemonnaie? Was macht Arzt wenn kein Portemonnaie gefunden, mitgeliefert wird? Dann wird er wohl rasch, schnipp, schnapp die kostbaren Ersatzteile aus dem nicht deklarierten Körper schneiden. E voilà , die Widerspruchsregelung ist absolut Menschenverachtend. Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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