Schweiz
Wer sich scheiden lässt, soll wieder ledig werden
Von Fabian Renz. Aktualisiert am 20.01.2012 105 Kommentare
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«Unwohl oder gar in gewisser Weise in ihrer Privatsphäre verletzt»: Antonio Hodgers.
Immer mehr Geschiedene
Wie die meisten Länder der Welt kennt die Schweiz die Zivilstände ledig, verheiratet, geschieden und verwitwet. Die Verheirateten sind die zahlenmässig stärkste Gruppe (44 Prozent), gefolgt von den Ledigen (43 Prozent), den Geschiedenen (7,6 Prozent) und den Verwitweten (5,2 Prozent). Der Anteil der Geschiedenen ist in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen; 1980 lag er noch bei 3,1 Prozent. Für Homosexuelle gibt es die Zivilstände «eingetragene Partnerschaft» und «aufgelöste Partnerschaft» (mit einigen Unterkategorien). Ihr zahlenmässiger Anteil liegt im Promillebereich. Einen Spezialfall stellt der ebenfalls seltene Zivilstand «unverheiratet» dar. Er kann entstehen, wenn eine Ehe für ungültig oder ein Ehepartner für «verschollen» erklärt wird. (fre)
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Knapp 600'000 Personen fungieren derzeit in den Bundesstatistiken quasi offiziell als gescheiterte Eheleute. Nun stellt Nationalrat Antonio Hodgers (GE), Fraktionspräsident der Grünen, den Zivilstand «geschieden» infrage. In einem kürzlich eingereichten Vorstoss regt er an, jene 7,6 Prozent der Bevölkerung künftig unter die Ledigen zu rechnen.
Laut Hodgers fühlen sich heute viele Betroffene, wenn sie ihren Zivilstand angeben müssen, «unwohl oder gar in gewisser Weise in ihrer Privatsphäre verletzt». Und es sei fraglich, ob «geschieden» als administrative Angabe noch Sinn mache. Der Status «verheiratet» etwa sei zweckmässig, da Ehepaare steuer- und versicherungsrechtlich anders behandelt würden als Unverheiratete. «Geschieden» dagegen sage diesbezüglich wenig aus. Für die Rechte und Pflichten nach einer Scheidung falle viel mehr ins Gewicht, ob aus der Beziehung Kinder hervorgegangen seien. Den vielfältigen modernen Lebensformen werde man mit der jetzigen Nomenklatur ohnehin kaum gerecht. Hodgers möchte vom Bundesrat nun abgeklärt haben, welche Folgen die vorgeschlagene Fusion der Kategorien hätte.
Beim Bund nimmt man zu Hodgers’ Forderung noch keine Stellung. Unterstützung erhält der Grüne von seinem Fraktionskollegen, dem Berner Juristen Alec von Graffenried. Mit der Abschaffung des Status «geschieden» könnte seiner Ansicht nach einem Bedürfnis mancher Betroffener entsprochen werden. Von Graffenried glaubt, dass der gesetzgeberische Aufwand verhältnismässig gering wäre: «Das neue Namensrecht und die Reform der elterlichen Sorge stellen viel grössere Eingriffe dar.»
Reform mit Tücken
Kommt Hodgers mit seinem Anliegen durch, würde die Schweiz personenrechtlich einen eigenen Weg einschlagen: Die jetzige Gliederung ist internationaler Standard – jedenfalls die vier Hauptkategorien. Glaubt man allerdings dem Berner Familienrechtsexperten Heinz Hausheer, wären die rechtlichen Tücken der gewünschten terminologischen Angleichung nicht zu unterschätzen. Denn vor allem im Sozialversicherungsbereich mache es durchaus einen Unterschied, ob jemand eine Ehe hinter sich habe oder nicht. Wenn beispielsweise ein geschiedener Mann sterbe, dann könne die Ex-Frau (unter bestimmten weiteren Voraussetzungen) Anspruch auf Hinterlassenenrente erheben. «Sie kommen nicht umhin, die Unterscheidung zwischen ledig und geschieden juristisch aufrechtzuerhalten», sagt Heinz Hausheer.
Für Sylvia Locher von der Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Frauen und Männer ist daher klar: «Die Geschiedenen in der Statistik zu den Ledigen zu zählen, ist nur dann vertretbar, wenn die beiden Gruppen einander auch materiell gleichgestellt werden.» Heute leisteten die zeitlebens Unverheirateten die höheren Solidarbeiträge, betont Locher. Wenn jemand nach einem ehe- und kinderlosen Leben verscheide, könne er niemandem eine Rente verschaffen.
Bleibt die Frage, ob Geschiedene aufgrund ihres «Stempels» Nachteile zu erleiden haben – etwa bei Wohnungs- und Arbeitssuche, wenn es Personalformulare auszufüllen gilt. «Vor 40 Jahren war das wohl noch so, und da hätte ich Hodgers zu seinem Vorstoss gratuliert», sagt der frühere Schwyzer CVP-Nationalrat Reto Wehrli, der im Parlament für die Rechte geschiedener Väter kämpfte. Heute indes seien hohe Scheidungsraten selbst im konservativen Kanton Schwyz normal geworden. Wehrli hält aus diesem Grund den Aufwand einer Zivilstandsreform für zu gross im Vergleich zum potenziellen Nutzen. Immerhin: Selbst falls Hodgers scheitern sollte, müssen Geschiedene nicht zwangsläufig ihr Leben lang «geschieden» bleiben. Es gibt einen einfachen Ausweg: nochmals heiraten. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 20.01.2012, 10:19 Uhr
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105 Kommentare
Ja, ich würde einfach den Status "verheiratet" oder "unverheiratet" einführen! Das scheint mir die beste Lösung! Ob jemand mal verheiratet war oder nicht, schient mir im Zeitalter des Überwachungsstaates schnell überprüfbar r zu sein! Antworten
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Sonia Uhlmann ist keine typische Studentin. Dank Fernstudium hat sie den Master trotzdem geschafft.


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