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Werden Krankenkassen-Prämien korrekt berechnet?

Von Daniel Friedli. Aktualisiert am 29.07.2009 5 Kommentare

Im Bundeshaus geht die Finanzkontrolle der Frage nach der korrekten Berechnung nach. Im Fall der Groupe Mutuel erhält nun ein Richter Einblick.

Die Wirkung strenger kontrollieren

Wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich. Diese drei Kriterien müssen Medikamente und medizinische Leistungen erfüllen, damit sie von der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden. Was dies in der Praxis genau bedeutet, ist freilich nicht immer klar. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats etwa kritisierte unlängst, dass der Katalog der vergüteten Leistungen zu wenig konsequent und auch zu wenig systematisch überprüft werde.

Dies räumt in seiner Antwort an die GPK nun auch der Bundesrat ein. Die so genannten WZW-Kriterien seien zu konkretisieren, schreibt er. Für die Messung der Zweckmässigkeit etwa gebe es keine genauen Anhaltspunkte. Und es soll auch präziser definiert werden, wann ein Produkt als wirtschaftlich gilt und wann nicht. Dabei warnt der Bundesrat allerdings davor, bei der Vergütung einseitig auf dieses Kriterium abzustellen. Ohne politische Diskussion komme dies nicht in Frage.

Annehmen will der Bundesrat die Empfehlung, mehr Ressourcen in die Überprüfung der kassenpflichtigen Leistungen zu stecken. (fri)

Politisch wird die Frage bereits heiss diskutiert, nun bekommt sie auch einen juristischen Aspekt. Sind die Prämienberechnungen der Krankenkassen korrekt? Und ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überhaupt in der Lage, die Anträge der Kassen richtig zu prüfen?

Zumindest für den Genfer Anwalt Mauro Poggia ist die Antwort klar: Nein. Als Kunde der Mutuel Assurances, einer Krankenkasse der Groupe Mutuel, hat er 2006 gegen seine Prämienerhöhung geklagt. Sein Argument: Die Prämien entsprächen nicht den tatsächlichen Kosten der Krankenkasse. Poggia moniert, dass seine Kasse damals zu viele Reserven anhäufte und dass er mit seiner Grundversicherungsprämie die private Zusatzfinanzierung quersubventionieren musste. So würden etwa der Werbeaufwand und die Provisionen für Versicherungsmakler mit dem Geld der Grundversicherten bezahlt. «Das ist eine Veruntreuung von Prämiengeldern», sagt der Ehrenpräsident der Genfer Versichertenorganisation Assuas.

Groupe Mutuel muss Bücher öffnen

Es folgte ein langer Rechtsstreit, in dem Poggia nach Höhen und Tiefen nun vor Bundesgericht einen Etappensieg erzielten konnte. Wie Westschweizer Medien gestern berichteten, entschieden die höchsten Richter, dass die Mutuel Assurances eine externe Kontrolle ihrer Bücher akzeptieren muss. Für das Argument der Krankenkasse, damit werde ihr Geschäftsgeheimnis verletzt, hatte das Bundesgericht dabei kein Verständnis. Man könne die Prüfung durchaus so durchführen, dass gegen aussen nicht zu viel verraten werde.

Sowohl die Mutuel Assurances wie auch Kläger Poggia können nun einen Buchhaltungsexperten vorschlagen und Fragen formulieren, welche dieser abklären soll. Der Anwalt hofft, dass dabei letztlich alle Finanzflüsse im Groupe-Mutuel-Konzern überprüft werden. Gleichzeitig soll ans Licht kommen, dass das BAG als Aufsichtsbehörde seiner Aufgabe nicht nachkomme. «Das Amt hat weder die Mittel noch den Willen, die Prämien richtig zu kontrollieren», sagt Poggia.

Auftrag an die Finanzkontrolle

Ob dies stimmt oder nicht, möchte auch das Parlament wissen. Wie Präsident Bruno Zuppiger bestätigt, hat die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte diesen Frühling der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) den Auftrag erteilt, den Prozess der Prämiengenehmigung zu durchleuchten. Zur Aufgabe gehört dabei auch, dass die EFK die Finanzierung der Billigkassen anschaut. Hier sind nicht nur linke Politiker der Meinung, dass die Versicherungskonzerne unter ihren verschiedenen Krankenkassen unzulässige Quersubventionierung betreiben. Die Antwort der EFK soll in den nächsten Monaten vorliegen – wenn möglich noch, bevor im Herbst die Prämien für 2010 genehmigt werden.

Kein Gehör für diese Kritik hatte bisher Gesundheitsminister Pascal Couchepin. Er hat seine Prämienpolitik stets verteidigt. Dass in diesem Bereich allerdings nicht alles zum Besten bestellt ist, musste inzwischen selbst BAG-Vizedirektor Peter Indra einräumen. Die Situation sei in einzelnen Kantonen entglitten, sagte er. Indra meinte damit allerdings etwas anderes als sein Kritiker Mauro Poggia: Auf Grund der Entwicklung der Reserven und der Gesundheitskosten habe das BAG gewisse Prämien zu tief angesetzt, nicht zu hoch. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 29.07.2009, 06:43 Uhr

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5 Kommentare

gertrud stadelmann

29.07.2009, 09:23 Uhr
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Ich frage mich schon lange wie und was alles mit den Prämiengeldern geschieht. Krankenkassen sind gar keine ursprünglichen Krankenkassen mehr. Es sind Firmen geworden, welche hohe Managerlöhne bezahlen und unter anderem viel Geld für Werbung verschleudern und immer neue "Produkte" erfinden.... Warum am Schweizer Fernsehen METEO von der Helsana gesponsert werden muss ist mir ein Rätsel. Antworten


Dani Winter

29.07.2009, 08:16 Uhr
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Eine Krankenkasse arbeitet wie andere Versicherungen auch, gewinnorientiert und nicht kostendeckend. Dazu kommt noch der Verwaltungsaufwand für das jeweilige Unternehmen, ebenfalls bezahlt von jedem Grundversicherten. Warum also nicht eine zentrale Bundesstelle analog zur AHV/IV für die Grundversicherung schaffen um so den x-fachen Verwaltungsaufwand inkl .CO Gage zu minnimieren? Antworten



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