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Widerstand gegen Brunner aus den eigenen Reihen

Von Markus Brotschi, Bern. Aktualisiert am 15.12.2009 80 Kommentare

SVP-Präsident Toni Brunner denkt sehr laut über eine Initiative nach, die alle völkerrechtlichen Schranken aufheben soll. Das sollte er besser bleiben lassen, meinen selbst Parteikollegen.

In einer direkten Demokratie kann über alles abgestimmt werden, sogar über die Zulassung von Folter – findet SVP-Präsident Toni Brunner. «Denn in einer funktionierenden Demokratie würde nach einer offenen Diskussion eine solch abstruse Idee abgelehnt.» Heute müsste das Parlament allerdings eine Volksinitiative zur Einführung von Folter für ungültig erklären, weil sie gegen zwingendes Völkerrecht verstösst. So steht es in der Bundesverfassung. Diese Schutzbestimmung erwäge die SVP mit einer Volksinitiative zu streichen, sagte Brunner in der «SonntagsZeitung». Dies, weil Parlamentarier, einzelne Bundesräte und Rechtsgelehrte mit völkerrechtlichen Vorwänden die Minarett-Initiative oder die Ausschaffungsinitiative der SVP aushebeln wollten.

Brunners Idee stösst aber selbst in den eigenen Reihen auf Ablehnung, so beim Aargauer Ständerat Maximilian Reimann. Zwar teile er die Empörung Brunners über die Versuche, SVP-Initiativen mit Verweis auf zwingendes Völkerrecht ungültig zu erklären. «Deshalb gehe ich davon aus, dass die SVP mit einer Initiative reagiert.» Wie diese aussieht, ist für Reimann aber offen. Nach seiner Meinung müsste sie eine enge Definition des zwingenden Völkerrechts enthalten, an die sich die Schweiz hält.

Schutz vor abstrusen Initiativen

Entsprechende parlamentarische Vorstösse hat die SVP bereits deponiert. Einer davon verlangt, dass nur die Verbote von Folter, Sklaverei, Völkermord und Angriffskriegen die Annullierung einer Initiative legitimieren. Weiter verlangt die SVP die Rückkehr zur Praxis der alten Bundesverfassung vor 1999. Demnach setzt ein neues Bundesgesetz ältere völkerrechtliche Bestimmungen ausser Kraft, die dem Gesetz widersprechen.

Sollte das Parlament die SVP-Vorstösse ablehnen, werde die Partei einen Initiativtext diskutieren, sagte Brunner gestern. Er habe am Wochenende seine persönliche Meinung geäussert. Der Zürcher SVP-Präsident Alfred Heer gehört für einmal zu jenen, die zur Zurückhaltung mahnen. «Über Initiativen, die gegen zwingendes Völkerrecht verstossen, sollte nicht abgestimmt werden.» Im Gegensatz zu Brunner hält es Heer nicht für ausgeschlossen, dass «irgendwelche Spinner mal 100'000 Unterschriften sammeln für eine diskriminierende Initiative». «Wenn man dem Volk Initiativen zum Verbot von Homosexualität oder für das Einsperren bestimmter Bevölkerungsgruppen vorlegte, würde das grosse Ängste auslösen, auch wenn es die Initiativen ablehnt.»

Zwingendes Völkerrecht gilt

Heer hat dennoch Verständnis für Brunner. «Tatsächlich kann man immer Fälle konstruieren, in denen unsere Initiativen gegen zwingendes Völkerrecht verstossen.» Etwa wenn ein krimineller Iraner nach Annahme der Ausschaffungsinitiative in seine Heimat zurückmüsse, wo ihm die Todesstrafe drohe. Solche Fälle will Heer nach der Annahme der Initiative regeln. Auch die Verwahrungsinitiative sei menschenrechtskonform umgesetzt worden – vom damaligen Justizminister Blocher. Blocher wollte sich zu Brunners Idee nicht äussern. In Interviews sprach er sich letzte Woche für das zwingende Völkerrecht als Grenze für Initiativen aus.

Für den Berner Staatsrechtler Jörg Paul Müller ist der von Heer skizzierte Weg falsch. Falls eine Initiative gegen zwingendes Völkerrecht verstosse, müsse sie das Parlament für ungültig erklären. Die von Brunner angedrohte Radikal-Initiative hält er für undurchführbar. Selbst wenn der Vorbehalt des zwingenden Völkerrechts aus der Bundesverfassung gestrichen werde, müsse sich die Schweiz daran halten. Die Verbote von Sklaverei, Folter und Genozid gehörten zu den Rechtssätzen der Weltgemeinschaft und könnten nicht infrage gestellt werden. Mit gutem Grund: Folter könne auch in Demokratien zum Thema werden, wie das Beispiel der USA mit ihrem Kampf gegen den Terrorismus zeige. (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 15.12.2009, 10:57 Uhr

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80 Kommentare

Hans Ulrich Suter

15.12.2009, 11:58 Uhr
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Solange das "Völkerrecht" und die "Menschenrechte" nicht von demokratischen Institutionen (Völkerparlament und Völkergerichtshof) bestimmt werden sollten sie auch nicht berücksichtigt werden. Das ist eigentlich völlig klar. Peinlich nur, dass ein Bauer dies den "Herren Professoren" sagen muss, und diese sich dann mit undefiniertem Unfug wie einer "Weltgemeinschaft" rechtfertigen wollen. Antworten


Beni Schwarzenbach

15.12.2009, 11:10 Uhr
Melden

Ich wünschte mir, die SVP würde beginnen, konkrete Probleme zu lösen statt immer weiter nur neue Probleme zu schaffen. Noch mehr allerdings wünschte ich mir, dass die Bevölkerung Parteien wählt, welche antreten, um Probleme zu lösen und nicht um mit billigem, ausgrenzendem Populismus Bauernfängerei zu betreiben. Antworten



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