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Widmer-Schlumpf will mehr Freiheit bei Sterbehilfe zugestehen

Aktualisiert am 08.08.2010

Nach Kritik in der Vernehmlassung will die Justizministerin die bundesrätlichen Vorschläge zur strikten Regelung der Hilfe beim Freitod laut einem Zeitungsbericht überdenken.

Kontroverses Thema: Untensilien zur Sterbehilfe in einem Zimmer der Organisation Dignitas in Zürich-Wiedikon (Aufnahme vom 18. September 2002).

Kontroverses Thema: Untensilien zur Sterbehilfe in einem Zimmer der Organisation Dignitas in Zürich-Wiedikon (Aufnahme vom 18. September 2002).
Bild: Keystone

Sie wolle dem Wunsch einer Mehrheit in der Vernehmlassung Rechnung tragen, und «die Suizidhilfe nicht nur für unmittelbar vom Tod bedrohte schwerkranke Personen zulassen, sondern weiter fassen», sagte Widmer-Schlumpf in einem Interview mit der «SonntagsZeitung». In der Vernehmlassung waren die Vorschläge, nämlich eine strenge Reglementierung oder ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen, auf breite Ablehnung gestossen.

Kritisiert wurde unter anderem, dass der Bundesrat chronisch Kranke von der Freitodhilfe ausschliessen wollte. Dies ging auch der Nationalen Ethikkommission NEK zu weit, obwohl sie strengere Regeln für die Freitodhilfe wünscht. Auch ein Verbot der Sterbehilfeorganisationen lehnt die NEK ab. Als zu schwerfällig wurde ausserdem der Vorschlag kritisiert, dass ein Sterbewilliger gleich zwei Gutachten von Ärzten vorlegen müsse.

Anhörung von Fachleuten geplant

Bei der Neuformulierung der Bedingungen für eine legale Suizidhilfe will sich Widmer-Schlumpf nun von einem Expertengremium beraten lassen, zu dem Juristen und der Gerichtspsychiater René Raggenbass gehören sollen. Zudem prüft sie die Möglichkeit, ein eigentliches Gesetz zur Suizidhilfe zu erlassen.

Dass es ein solches Gesetz braucht, findet FDP-Ständerat Felix Gutzwiller zwar nicht, stimmt der Bundesrätin in anderen Punkten aber zu. «Eine liberale Regelung der Suizidhilfe muss kommen», zitiert ihn die «SonntagsZeitung», «der Vorschlag von Widmer-Schlumpf geht in die richtige Richtung.»

Mehrheit im Parlament für aktuelle Regelung

Die meisten Parteien, nämlich SVP, FDP, SP und Grüne, halten laut Medienberichten sogar die heutige Regelung im Strafgesetzbuch zur Sterbehilfe für ausreichend und wollen diese beibehalten. Sie verbietet die Hilfe oder Verleitung zum Suizid nur in solchen Fällen, wenn sie aus «selbstsüchtigen Beweggründen» geleistet wird.

Einzig die Kirchen, kirchennahe Kreise und die christlichen Parteien CVP und EVP hatten die bundesrätlichen Pläne unterstützt. Allerdings setzt sich neben den Kirchen nur die EVP für ein Verbot von Sterbehilfeorganisationen ein. Der CVP würden dagegen strengere Regeln genügen – vor allem, um den Sterbetourismus aus dem Ausland zu unterbinden. (raa/sda)

Erstellt: 08.08.2010, 09:33 Uhr

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