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Wie deutsche IV-Gutachter in der Schweiz das grosse Geld machen

Deutsche Fachärzte kommen tageweise in die Schweiz, um ohne Bewilligung IV-Patienten zu begutachten. Bund und Kantone machen sich nun daran, dem lukrativen Geschäftsmodell Grenzen zu setzen.

IV-Gutachten in der Schweiz als Millionengeschäft für ausländische Ärzte: Ärztliche Untersuchung in Deutschland. (Symbolbild) (Bild: Keystone )

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Vor zwei Wochen hat der «Tages-Anzeiger» den Fall des Psychiaters Rüdiger Brinkmann aufgedeckt. Der ursprünglich aus Deutschland stammende, mittlerweile eingebürgerte Arzt erstellt mit seiner Berner Firma ZVMB GmbH seit Jahren Gutachten für die Invalidenversicherung (IV), obwohl er nicht über die dafür nötige kantonale Berufsausübungsbewilligung verfügt. Für die Kontrolle wäre das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) zuständig gewesen, doch es vernachlässigte die Aufsicht. Brinkmann betreibt eine von insgesamt 18 medizinischen Abklärungsstellen (Medas) in der Schweiz. Diese erstellen pro Jahr in rund 4000 komplexen Fällen Gutachten für die IV, welche dann ihre Rentenentscheide darauf abstützt.

Recherchen belegen nun, dass der Fall Brinkmann nur die Spitze des Eisbergs ist. Im Kanton Bern ist es verbreitet, dass Ärzte ohne Berufsausübungsbewilligung (BAB) Gutachten für die Invalidenversicherung erstellen. Beliebt ist insbesondere das Modell, in Deutschland praktizierende Fachärzte tageweise zu verpflichten: Die fliegenden IV-Gutachter reisen an, treffen den Klienten, verfassen den Bericht für die IV, kassieren und reisen wieder ab. Marktkenner sprechen von einem «bedenklichen Geschäftsmodell». Und der stellvertretende Berner Kantonsarzt Arthur Marx bestätigt, «dass das Kantonsarztamt derzeit die erforderlichen aufsichtsrechtlichen Abklärungen durchführt». Offensichtlich beschränkt sich das Phänomen nicht nur auf den Kanton Bern, denn Marx sagt: «Bund und Kantone müssen zusammenarbeiten und sicherstellen, dass die fachlichen und formalen Anforderungen für die Erstellung medizinischer Gutachten erfüllt sind.»

Gutachter vor Gericht

Zu den fliegenden IV-Gutachtern gehörte etwa Dr. L. aus D. Der deutsche Neurologe besitzt laut Kantonsarztamt keine Berufsausübungsbewilligung. Dennoch hat er für die IV insgesamt 64 Gutachten verfasst. 2007 begann er an vier Tagen pro Monat auf Honorarbasis für das Swiss Medical Assessment-and Business-Center (SMAB) in Bern zu arbeiten. Diese Medas hat im vergangenen Jahr 453 Gutachten erstellt: 325 für die IV zum Preis von je 9000 Franken sowie 128 für Privatversicherer.

Im Frühling 2008 wurde L. von der SMAB entlassen, weil er als Obergutachter bei einer Schleudertrauma-Patientin den Intimbereich und die Brüste untersucht hatte. Ein Gerichtsexperte bezeichnete diese Handlungen als «fragwürdig», aber «medizinisch knapp gegeben» – L. wurde in erster Instanz freigesprochen. Am nächsten Donnerstag findet vor dem Berner Obergericht die Berufungsverhandlung statt.In seinem Gutachten attestierte L. der Patientin eine hundertprozentige Arbeitsfähigkeit. Die behandelnden Ärzte hatten sie hundertprozentig arbeitsunfähig geschrieben.

L. dagegen diagnostizierte, es bestehe «einzig aufgrund der Verschleisserscheinungen der Halswirbelsäule eine Leistungsminderung von 20 Prozent auf Dauer». Für die Patientin bedeutete dieses Verdikt: kein Anspruch auf IV-Rente.Fälle wie dieser nähren den Verdacht von Geschädigtenanwälten, fliegende IV-Gutachter seien leicht zu beeinflussen. Um sich neue Aufträge zu sichern, neigten sie zu besonderer Strenge. Die IV, die eine Milliarde Franken einsparen müsse, sehe das gern. Ebenso die Medas, welche bei Wohlverhalten ihrer Experten auf neue Gutachteraufträge der IV hofften.

Anzeige gegen Berner Medas

L. ist nicht der einzige fliegende IV-Gutachter der SMAB. Die Firma beschäftigt auch die Rheumatologin Marie-Luise Stadelmann, die eine Praxis in Rheinland-Pfalz führt. Oder den Orthopäden Gerd Blaumeiser, der in Koblenz praktiziert. Oder den Neurologen Gert Frühmark mit Praxis in Heilbronn. Alle drei verfügen laut Kantonsarztamt über keine Berufsausübungsbewilligung. SMAB-Geschäftsführer Peter Brechbühler vertritt den Standpunkt, dass laut Gesetz nur der ärztliche Leiter einer Medas über eine BAB verfügen müsse: «Ob ein einzelner Gutachter, welcher für eine Institution unter Aufsicht einer Fachperson mit BAB gutachterlich tätig wird, selbst auch noch über eine eigene BAB verfügt oder nicht, ist unerheblich.» Das Kantonsarztamt sieht das anders: Wer die Verantwortung für ein ärztliches Gutachten übernehme, benötige eine Berufsausübungsbewilligung.

Wenn Brechbühler betont, bei seiner Medas seien die fliegenden IV-Gutachter «unter der Aufsicht einer Fachperson» tätig, meint er die ärztliche Leiterin Kristiina Peter, die über eine BAB verfügt. Recherchen belegen indes, dass beim Kantonsarztamt die Anzeige eines Patientenvertreters anhängig ist, der diese «fachliche Aufsicht» infrage stellt: Die ärztliche Leiterin habe ein Gutachten unterschrieben, ohne die betreffende Klientin auch nur gesehen, geschweige denn untersucht zu haben. Geschäftsführer Brechbühler will dazu keine Stellung nehmen.

Das Bundesamt reagiert

In Basel wiederum greift die grösste Medas der Schweiz zu einem andern Kunstgriff: Das Ärztliche Begutachtungsinstitut ABI (mehr als 1000 IV-Gutachten pro Jahr zu 9000 Franken) beschäftigt den deutschen Neurologen Wolfgang Schmid-Burgk, der seine Praxis in Weil am Rhein betreibt. Wie zwei weitere fliegende deutsche Fachärzte, die vom ABI honoriert werden, verfügt er über keine BAB. Die drei Ärzte übten «deutlich weniger als 90 Tage ihrer Tätigkeit in Basel aus», lässt die ABI-Geschäftsleitung verlauten. Eine kantonale Berufsausübungsbewilligung sei unter diesen Umständen nicht notwendig. Der kantonsärztliche Dienst deckt diese Praxis.

Das BSV fordert derzeit laut seinem Sprecher Rolf Camenzind von den Schweizer Medas die Berufsausübungsbewilligungen der leitenden und selbstständig tätigen Ärzte ein. In Bern habe Rüdiger Brinkmann die Leitung der ZVMB GmbH seiner bisherigen Stellvertreterin übertragen, die über eine BAB verfüge. Neue Tarifverträge zwischen IV und Medas, die derzeit erarbeitet würden, sollen zudem sicherstellen, dass Medas-Ärzte «über die für die Erstellung von Gutachten für die IV notwendigen Qualifikationen und Bewilligungen verfügen».

«Senkrechte Mannen»

Wie Medas-Gutachter entscheiden, hat nicht nur für die Patienten weitreichende Folgen. Wenn die IV umstrittene Rentenansprüche ablehnt, profitieren auch die Unfall- und Haftpflichtversicherungen, weil sie keine Leistungen erbringen müssen. Sie sind deshalb am Massstab interessiert, den die Medas bei den Begutachtungen anlegen.

In einer E-Mail einer Versicherung vom 28. Oktober 2003, die dem TA vorliegt, schreibt ein Sachbearbeiter einem andern: «Der Neuropsychologe (. . .) hat beim Inselspital gekündigt und wird mit Dr. med. Rüdiger Brinkmann am 1. November 2003 die eingangs erwähnte Gutachtenstelle eröffnen. Sowohl bei (. . .) als auch beim Psychiater und Neurologen Dr. Brinkmann handelt es sich um zwei senkrechte Mannen, die Garanten für eine objektive Begutachtung sind, und zwar auf eine Weise, die nicht den Geschmack eines jeden Geschädigtenanwalts finden wird . . .» (Tages-Anzeiger)

Erstellt: 03.06.2011, 13:18 Uhr

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19 Kommentare

Assistenz Arzt Peter Bachmann

13.01.2012, 08:46 Uhr
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Ich persönlich finde es erschreckend wie deutsche IV-Gutachter in der Schweiz das grosse Geld machen.
Bekannt ist, dass Versicherungen sogenannte Schwarze Liste führen, welche Gutachter die Patienten umgehend wieder zu 100% arbeitsfähig schreiben. Diese Aerzte erhalten dann selbstverständlich wieder lukrative Aufträge.
Für kranke Patienten hat dieses unmenschliche Vorgehen unabdingbare Folgen.
Antworten


Rene Kuhlmann

09.06.2011, 16:38 Uhr
Melden

Nun, da alle Versicherungen ein reges Interesse daran haben keine Leistungen erbringen zu müssen, muss man die Zweckmässigkeit einer Versicherung in Frage stellen. Eine Versicherung lebt von der Angst eines zukünftigen Versicherten. Wenn die Angst aber weiterhin besteht, trotz Versicherung, benötigt man diese nicht. Die Versicherungen schaufeln sich Ihr eigens Grab. Antworten


Felix Novak

09.06.2011, 10:40 Uhr
Melden

Mir ist genau dies passiert. Wurde von Blaumeiser und Frühmark untersucht, je knapp eine Stunde. Das Gutachten hat Dr. Peter unterschrieben, habe diese Frau nie gesehen. Auf Grund dieses Gutachten wurden alle Zahlungen von der UVG Zürich eingestellt. Obwohl ein vollumfängliches Gutachten des Vertrauensarztes der Zürich Versicherung von der Sportclinic Zürich vorlag zu ungunsten der Versicherung. Antworten


Peter Koch

06.06.2011, 09:39 Uhr
Melden 1 Empfehlung

Jetzt versteht auch Jeder warum sich die IV weigert,dass die Patienten Akteneinsicht haben.Dann verstecken sie sich hinter dem ATSG Art.47/2. Sonst wuessten die geschaedigten Patienten zu frueh,welche Spielchen mit Ihnen getrieben werden.Alles nur um das geforderte Budget einzuhalten.
In den naechsten 3Jahren leben die Renten wieder auf von Denendie es ueberlebt haben.Dann gehts von Vorne los!
Antworten


Karin Müller

05.06.2011, 01:12 Uhr
Melden 5 Empfehlung

Überrascht? Es ist ja schon länger bekannt, dass die Medas meistens im Sinne der IV entscheiden (=keine Rente), und dabei Gutachten von behandelnden Ärzten und anderen Abklärungsstellen einfach ignoriert werden. Dass die IV sogar einzelne Medas unter Druck gesetzt hat, in ihrem Sinne zu entscheiden, ist auch bekannt. Wer mistet endlich in diesem Saustall auf? Die Behörden leider sicher nicht. Antworten


Paul Meier

04.06.2011, 20:28 Uhr
Melden

Medizinische Abklärungsstellen, kurz MEDAS gibt es schon seit jahrzehnten. Diese wurden bereits lange vor der "IV-Diskussion" eingeführt.
Die Frage ausländischer Ärzte welche wie im Bericht dargelegt für MEDAS tätig sind, ist eine andere, wohl rechtliche, hat aber mit der IV weniger als mit den Zulassungsbestimmungen zu tun.
Antworten


rudolf thoma

04.06.2011, 09:42 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Brinkmann eingebürgert ?...das höre ich nun zum ersten Mal...stimmt das wirklich ??? Antworten


Martin Cesna

03.06.2011, 21:50 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Die "für die Erstellung von Gutachten für die IV notwendigen Qualifikationen" für die IV würden mich einmal im Detail interessieren, wird die ganze IV-Sparerei doch v.a. medizinisch begründet. Der Gutachter müsste also in irgendeiner Form auch das pekuniäre Interesse der Versicherung teilen, wenn er noch weitere Aufträge haben will.
Willkür oder Recht? Das Gotthelf-Elend ist keine gute Zukunft!
Antworten


Urs Engler

03.06.2011, 16:33 Uhr
Melden 10 Empfehlung

Eine umfassende Begutachtung kostet in der Regel über Fr. 10'000.--
Keine Abhängigkeit der Begutachtungsstellen von den Versicherungen bestände m.E. nur, wenn auch die Versichertenseite in die Lage versetzt würde, Begutachtungsaufträge zu erteilen und die Begutachter im konkreten Falle nicht wüssten, von welcher Seite der Auftrag stammt.
Antworten


Andreas Keusch

03.06.2011, 14:52 Uhr
Melden 12 Empfehlung

Ein Gutachten ist nur objektiv, wenn der Begutachter völlig frei von fiinanz. Interessenskonflikten ist. Gefälligkeitsgutachten sind sonst an der Tagesordnung. Geld regiert leider die Welt. Ein chronisch Erkrankter/Verunfallter mit chron. Komplikationen ist gegenüber den Versicherern hilflos ausgeliefert, ausser er kann mit harten Fakten sein Leiden belegen. Facebook: Chronisch Kranke wehrt Euch Antworten


Hans Berger

03.06.2011, 14:27 Uhr
Melden 47 Empfehlung

Einfach gesagt: Schweinerei ist da. Antworten


Dieter Wundrig

03.06.2011, 14:25 Uhr
Melden 7 Empfehlung

Wieso nur D-Gutachter? Der Berufszweig der Gutachter, in welchem Bereich auch immer, agiert doch nicht erst jetzt in der "Dunkelkammer". Ob im Baubereich, Unfall, Krankheit u.s. weiter, da gibt es Gutachten / Gegengutachten und schon hängt das Opfer/ Geschädigter in der "Luft." Und diese Gutachten basieren oftmals auf einem Standbein, eine Hand wäscht die andere. Im Baubereich selbst schon erlebt Antworten


Hans Peter Heusser

03.06.2011, 13:28 Uhr
Melden 76 Empfehlung

Der sogenannte freie Arbeitsmarkt nimmt immer bizarrere Formen an. Dass sich staatliche Stellen dieser Form von Arbeitsvermittlung bedienen ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden ist der eigentliche Skandal.
IV-Bezüger gehören in einem Turnus kontrolliert. Dass man allerdings bis anhin davon Abstand hielt ist ein weiterer Indiz, dass die IV-Stelle noch immer ein Selbstbedienungsladen ist.
Antworten


Paul Meier

04.06.2011, 20:16 Uhr
Melden 3 Empfehlung

Renten-Entscheide der IV werden je nach Diagnose und Gesundheistzustand der betroffenen Personen im Durchschnitt alle 2 - 3 Jahre überprüft unabhängig davon, ob die Renten bvezüger in der CH oder im Ausland wohnen. Herr Heusser ist nicht informiert.


Dieter Müller

03.06.2011, 13:56 Uhr
Melden 68 Empfehlung

IV-Rentner werden in einem Turnus kontrolliert - meist nach 3 bis 4 Jahren. Bevor hier wieder SVP Parolen nachgeplappert werden sollte sich der Herr Heusser lieber mal informieren.


Heinz Butz

03.06.2011, 09:19 Uhr
Melden 66 Empfehlung

@R. Stäubli: Jeder Hausierer braucht eine staatliche Bewilligung. Warum können Leute einer ärztlichen Beschäftigung nachgehen ohne Bewilligung? Ist diese Bewilligung so teuer oder muss eine Prüfung abgelegt werden? Was wird gegen die Auftraggeber (SUVA) unternommen? Sind die Vorschriften national oder kantonal? Es darf weiter recherchiert werden. Antworten


Paul Meier

04.06.2011, 20:25 Uhr
Melden

Cerf: Sie sind falsch gewickelt. Holzbein oder Glasauge berechtigt nicht zur IV-Rente. Nicht einmal eine Querschnittlähmung führt automatisch zu einer IV-Rente. Die Frage ist nicht eine medizinische sondern eine wirtschaftliche. Was kann trotz Gesundheitsschaden noch verdient werden im Vergleich zum EK ohne Gesundheitsschaden. Holzauge und Glasbein (und Gelähmte) können nahezu normal verdienen!


Eric Cerf

03.06.2011, 13:45 Uhr
Melden 45 Empfehlung

Die MEDAS wurde vom Bundesrat absichtlich eingesetzt um IV-Gesuche abzuwimmeln, ob ein Arzt ein BAB hat oder nicht, ist Nebensache. Erst wenn einer mit einem Holzbein und Glasauge als Unfallfolge auftaucht, erhält er IV. Nun ist der Skandal aufgeflogen der BR macht einen auf Schadensbegrenzung und verspricht Besserung. Lügen haben kurze Beine, die Kacke ist schwer am dampfen der BAZ/TAGI sei Dank.


rolf setz

03.06.2011, 08:05 Uhr
Melden 54 Empfehlung

Römerhof in Zürich, MZR, ist auch so eine Abschussstation. Stets wechselnde Aerzte und lügen unter vier Augen dass sich der Betonboden verbiegt. Dem sagen die IV- Stellen - jetzt Achtung - neutrale Begutachtung. Die schaffen es einer Schleudertraumapatientin, mit einem morphiumhaltigen Medikamentenmix gegen die Schmerzen einen völlig reinen Blutattest zu erstellen. Arzt nicht mehr auffindbar. Antworten



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