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Wie die Schweiz die Ghadhafi-Million zurückholen will
Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 09.03.2011 45 Kommentare
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Hannibal Ghadhafi steht wieder auf der Agenda von Micheline Calmy-Rey. Die Schweizer Aussenministerin muss sich heftige Kritik gefallen lassen, nachdem die «Tribune de Genève» letzte Woche enthüllte, dass das EDA im letzten Sommer 1,5 Millionen Franken an den libyschen Diktatorensohn überwiesen hatte. Gemäss einem Bericht der Westschweizer Zeitung «Le Temps», die sich auf mehrere Quellen in Bern beruft, unternimmt nun die Schweiz Anstrengungen, das an Ghadhafi gezahlte Geld zurückzuholen. Das EDA wollte am Mittwoch auf Anfrage von Tagesanzeiger.ch/Newsnet den «Le Temps»-Artikel nicht kommentieren.
Die Zahlung der Schweiz war eine Art Wiedergutmachung für die widerrechtliche Veröffentlichung von Polizeifotos, die Hannibal Ghadhafi nach dessen Festnahme im Juli 2008 in Genf zeigen. Gemäss dem EDA verpflichtete sich die Schweiz im Rahmen des im Mai 2010 unterzeichneten Aktionsplans mit Libyen «zu einer Kompensationszahlung für Verfahrens- und Anwaltskosten für den Fall, dass der Schuldige nicht gefunden werden kann». Diese Regelung sei eine Bedingung für die Freilassung von Max Göldi im Juni 2010 gewesen.
«Das war eine politisch motivierte Zahlung»
Hat die Schweiz überhaupt eine rechtliche Handhabe, den Ghadhafi-Sohn zur Rückzahlung des Millionenbetrags zu zwingen? Mit normaler Juristerei habe dieser Fall nichts zu tun, sagt ein Experte, der nicht mit Namen genannt werden will, im Gespräch mit Tagesanzeiger.ch/Newsnet. «Das war eine politisch motivierte Zahlung, die hoffentlich vertraglich geregelt worden ist.»
Ein rechtlich sauberer Vertrag müsse zum Beispiel die Frage regeln, in welchem Fall Ghadhafi das Geld zurückgeben müsste. Oder auch die Bedingungen nennen, um den Vertrag als nicht erfüllt oder gar als nichtig erklären zu können. Schliesslich müsse auch die Frage geregelt sein, welches Landesrecht im Streitfall zur Anwendung komme und ob ein Schiedsgericht eingesetzt werden müsse. Möglich sei auch eine aussergerichtliche Einigung. «Das sind entscheidende Punkte», sagt der Experte, «aber wir wissen nicht, was die Schweiz und Libyen abgemacht haben.»
Geld liegt möglicherweise auf deutschem Konto
Das EDA begnügt sich mit allgemeinen Informationen zur umstrittenen Zahlung an Hannibal Ghadhafi. Mit den Libyern sei abgemacht worden, dass der Diktatoren-Sohn die 1,5 Millionen Franken für humanitäre Zwecke ausgeben müsse. Gemäss Informationen des EDA lag das Geld wenige Tage nach dem Beginn des Konflikts in Libyen nach wie vor auf einem libyschen Konto von Hannibal Ghadhafi. Und in den Sonntagsmedien erklärte Bundesrätin Calmy-Rey, dass Ghadhafi noch keinen Zugriff auf das Geld habe.
Gemäss Recherchen von «Le Temps» befinden sich die 1,5 Millionen auf einem Konto, das nicht direkt auf den Namen von Hannibal Ghadhafi lautet. Das Geld ist angeblich auf einem Sperrkonto bei einer deutschen Bank deponiert. Deutschland gehörte nebst Spanien zu den entscheidenden Mediatoren, als sich die Schweiz und Libyen auf den Aktionsplan einigten, der unter anderem zur Freilassung von Max Göldi führte. «Die Überweisung geschah nach der Freilassung von Göldi», lässt das EDA verlauten.
Kein Zugriff auf das Geld wegen Sanktionen?
Dass Ghadhafi-Sohn Hannibal keinen Zugriff auf die 1,5 Millionen Franken hat, könnte auch eine Folge der bereits getroffenen Sanktionen gegen das Regime in Tripolis sein. So haben neben der Schweiz auch die EU-Länder beschlossen, die Konten des Ghadhafi-Clans zu sperren. So figuriert auch Hannibal auf der schwarzen Liste.
Laut einer Person, die das Dossier gut kennt, liefern solche Kontensperren eine Handhabe, an das Geld von Hannibal Ghadhafi zu kommen. Gegenüber «Le Temps» sagte diese Person: «Aber es kommt darauf an, wie solid die Sanktionen sind. Und welche Anstrengungen Betroffene unternehmen, um die Sanktionen zu umgehen.»
Annullierung des Aktionsplans mit Libyen möglich
Eine letzte Variante, das Ghadhafi-Geld zurückzubekommen, ist, dass die Schweiz versucht, den Aktionsplan vom Mai 2010 annullieren zu lassen. Mit diesem Abkommen hatten Bern und Tripolis unter anderem beschlossen, dass Hannibal Ghadhafi 1,5 Millionen Franken erhalten soll, falls die Genfer Justiz die Verantwortlichen für die Veröffentlichung der Polizeifotos nicht findet.
Immerhin stoppte der Bundesrat bereits die Vorbereitungsarbeiten zur Einsetzung des internationalen Schiedsgerichts, das die Festnahme Ghadhafis in Genf untersuchen soll. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 09.03.2011, 14:13 Uhr
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45 Kommentare
Mir kommen demnächst die Tränen. Herzergreiffend wie der kleine Gadhaffi die Kohlen für "humanitäre Zwecke" spenden will. Noch herzergreiffender ist nur noch die Tatsache dass unsere Bundesräte solche Geschichten (könnte glatt von Trudi Gerster sein) auch noch glauben.... Antworten
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