Schweiz
Wie die Schweizer über Sterbehilfe denken
Von Olivia Kühni. Aktualisiert am 02.09.2010
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Eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung ist dafür, die heute verbotene aktive Sterbehilfe gesetzlich zu erlauben. Das zeigt eine vom Nationalfonds unterstützte repräsentative Studie der Universität Zürich. Das kriminologische Institut hat im Mai und Juni dieses Jahres in Telefoninterviews knapp 1500 Schweizer befragt.
Die Forscher schilderten den Befragten dabei Fallbeispiele kranker Menschen und erkundigten sich nach der moralischen Bewertung von Sterbehilfe in dem betreffenden Fall. Besonders gross war die Zustimmung zur Sterbehilfe dabei im Falle von Komapatienten, deren Angehörige sich einig für ein Einstellen der künstlichen Ernährung aussprachen: In einer solchen Situation finden es 86 Prozent der Befragten richtig, dass man den betroffenen Patienten sterben lässt. Auch dass bei Menschen mit einer tödlichen Muskelkrankheit das Beatmungsgerät abgestellt wird, beurteilen 82 Prozent aus ihrem Rechtsverständnis als legitim.
Offenbar gilt für die Befragten die Einstellung der Angehörigen viel: Sind sich die Familienmitglieder eines Komapatienten über das Einstellen der Ernährung nicht einig, finden es nur noch 46 Prozent richtig, dass der Patient sterben soll.
Ärzte sollen in den Tod begleiten
Eine klare Meinung haben die Befragten auch zur Frage, wer den Kranken in den Tod begleiten soll. 86 Prozent finden, dass Ärzte diese Aufgabe übernehmen sollen. 61 Prozent finden, dass speziell ausgebildetes Pflegepersonal Suizidbeihilfe leisten sollte. Eine Minderheit, nämlich 43 Prozent der Befragten, spricht sich für den Einsatz von ausgebildeten Sterbebegleitern aus.
Ob ein Mensch Sterbehilfe befürwortet oder nicht, hängt gemäss den Ergebnissen der Studie vor allem von einem Faktor ab: Ob er sich als gläubigen Menschen bezeichnet oder nicht. «Je wichtiger Gott im Leben eines Menschen ist, desto eher beurteilt er Sterbehilfe- und Suizidbeihilfehandlungen als moralisch falsch.» Geschlecht oder Bildung der Befragten hingegen begründeten keine deutlichen Unterschiede in der Einstellung. Menschen unter 30 Jahren sind der Suizidbeihilfe gegenüber leicht ablehnender eingestellt als ältere, halten die Forscher fest.
Bislang ist die direkte aktive Sterbehilfe in der Schweiz verboten. Wer also einen Menschen gezielt tötet, um dessen Leiden zu verkürzen, macht sich strafbar. Anders sieht es aus, wenn etwa Mittel verabreicht werden, welche die Lebensdauer verkürzen, oder wenn darauf verzichtet wird, lebenserhaltende Massnahmen zu ergreifen. Solche Handlungen können unter gewissen Voraussetzungen straflos sein. (Tagesanzeiger.ch/Newsnet)
Erstellt: 02.09.2010, 11:03 Uhr
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