Schweiz
Wie lange schaut Bundesrat Merz noch zu?
Das «Schweizerischen Handelsamtsblatt» hat in der Ausgabe vom 1. Mai 2009 bekanntgegeben, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) an Microsoft einen Auftrag in der Höhe von 42 Millionen Franken vergeben hat.
Der Auftrag sei zuvor nicht öffentlich ausgeschrieben, sondern im freihändigen Verfahren abgewickelt worden, schreibt die NZZ. Der Zuschlag sei bereits am 23. Februar dieses Jahres erfolgt.
BBL wollte Deal geheim halten
Offenbar wollte die Bundesverwaltung die Vergabe geheim halten und erwog darum, auf die Publikation des Zuschlags im «Handelsamtsblatt» zu verzichten, was laut NZZ rechtlich mehr als fragwürdig gewesen wäre.
Das BBL habe sogar ein Gutachten anfertigen lassen, ob man diese Vergabe tatsächlich bekannt machen müsse. Ein solches Gutachten hätte sich das BBL aber sparen können, versichern Verwaltungsjuristen gegenüber Tagesanzeiger.ch/Newsnet. Die entsprechende Verordnung verlange eine Publikation der Vergabe zwingend. Das Amt muss jetzt mit einer Beschwerde von Konkurrenten rechnen.
Keinen Monat ohne negativen Schlagzeilen
Damit ist die Skandal-Geschichte des BBL um ein weiteres Kapitel reicher. Das Amt, in dem das Immobilienvermögen des Bundes (4 bis 5 Milliarden) verwaltet wird, kommt nicht mehr aus den Schlagzeilen. So hat die Eidgenössische Finanzkontrolle in ihrem Jahresbericht 2008 Geschäfte mit Auslandimmobilien kritisiert.
Die Kommission für öffentliche Bauten, die Finanzkommission des Ständerates und die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates wollen aufgrund dieses Berichtes und anderer Vorfälle im Amt nach dem Rechten sehen. Direktor Gustave Marchand musste schon vor zwei Kommissionen antraben.
Auch wegen Personalpolitik am Pranger
Aber auch wegen seiner Personalpolitik hat das BBL einen schlechten Ruf. So wollte Marchand die Putzdienste dezentralisieren. Nachdem die Putzfrauen mit einem Warnstreik gedroht hatten, beerdigt das Amt das umstrittene Projekt.
BBL-Direktor Marchand provozierte ausserdem mit einer neuen Regelung einen Aufstand unter seinen Projektleitern und Einkäufern. Diese sollen sich in einer Erklärung verpflichten, die Interessen des Bundes zu vertreten. Die Auflagen in dieser Erklärung sind so streng, dass sie kein Beschaffungsverantwortlicher erfüllen kann.
Auch die Gewerkschaft VPOD kritisiert die Erklärung: «Bevor von den Mitarbeitenden die Unterzeichnung einer solchen Verpflichtungserklärung verlangt wird, müssten zumindest die Personalverbände informiert und konsultiert werden», kritisiert Präsidentin Christine Goll. Das BBL müsse nachvollziehbar darlegen, weshalb eine solche schriftliche Erklärung notwendig sei. (hmo)
Erstellt: 05.05.2009, 17:57 Uhr
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