Schweiz
Wie sich gut verdienende Akademiker die Prämien verbilligen lassen
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 14.06.2011 189 Kommentare
«Sozialismus in Reinkultur»
Politikerinnen und Politiker von links bis rechts sind sich einig: Es geht nicht an, dass der Staat Guverdienenden die Krankenkassenprämien vergünstigt und dafür Millionen ausgibt. «Die Prämienverbilligungen sind für Menschen mit niedrigen Einkommen vorgesehen», betont SP-Nationalrätin Jacqueline Fehr. Dass auch gut verdienende Ex-Studenten wegen Fehlern im System davon Gebrauch machen können, findet FDP-Nationalrätin Christine Egerszegi «sehr störend». Das sei vor allem gegenüber jenen ungerecht, die knapp keinen Anspruch auf Prämienverbilligung hätten.
SVP-Nationalrat Toni Bortoluzzi spricht gar von «Sozialismus in Reinkultur» und von «bürokratischem Umverteilungswahnsinn». Für ihn – wie auch für alle anderen vom TA befragten Politiker – ist klar, dass die Kantone dieses Problem selbst lösen müssen. Den Bund brauche es dafür nicht.
Konkret sollten die Kantone laut CVPFraktionschef Urs Schwaller «darauf achten, dass sie die Prämienverbilligungen aufgrund von möglichst aktuellen Steuerdaten ausrichten». Wo dies nicht möglich sei, müssten sie dafür sorgen, dass Gutverdienende auf die Prämienvergünstigungen verzichteten. Ungerechtfertigt erfolgte Bezüge sollen rückerstattungspflichtig werden.
«Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren müsste sich dem annehmen», findet Egerszegi. In den aktuellen Empfehlungen der GDK zur Prämienverbilligung – sie stammen aus dem Jahr 1998 – sucht man vergeblich nach einer Aufforderung an die Kantone, solch ungerechtfertigte Auszahlungen zu vermeiden. Das sei bislang nie ein Thema gewesen, sagt GDK-Zentralsekretär Michael Jordi: «Ich war mir des Problems nicht bewusst und werde es nun in die Diskussion einbringen.»
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Eigentlich wäre die Verbilligung der Krankenkassenprämien für Menschen «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» gedacht. So steht es im Gesetz. Doch von den vier Milliarden Franken, die Bund und Kantone jährlich für Prämienvergünstigungen ausgeben, profitieren auch andere. Zum Beispiel ehemalige Studentinnen und Studenten, die unterdessen gut verdienen, deren letzte Steuerveranlagung aber noch aus der Studienzeit stammt.
Je länger die Steuererklärung zurückliegt, die für die Berechnung der Prämienverbilligung herangezogen wird, desto mehr Personen kommen ungerechtfertigt in den Genuss der staatlichen Unterstützung. Besonders langsam mahlen die Mühlen im Kanton Zürich. «Wir hinken in der Regel drei Jahre hintennach», sagt Lorenz Ineichen, der bei der Zürcher Gesundheitsdirektion für die Prämienverbilligung zuständig ist. So wird derzeit ermittelt, wer 2012 Anspruch auf eine Vergünstigung der Krankenkasse hat. Dabei stützt sich der Kanton auf die letzte definitive Steuerveranlagung, die am 1. Januar 2011 vorlag. «Das ist in der Regel die Steuerrechnung für das Jahr 2009 oder 2008», steht im Merkblatt der Stadt Zürich. Will heissen: Die Zürcher Prämienverbilliger hinken zum Teil gar vier Jahre hintennach. Das freut die ehemaligen Studenten. Um von einer Prämienverbilligung zu profitieren, müssen sie lediglich das Antragsformular zurückschicken, das ihnen automatisch zugestellt worden ist.
Eine Hausrenovation reicht auch
Der eine oder die andere hat dabei vielleicht ein etwas schlechtes Gewissen. Doch das Vorgehen ist völlig legal. Es braucht auch niemand zu lügen. Schickt man das Formular ein, gibts übers Jahr verteilt 2052 Franken, wenn man ledig ist und in der Stadt Zürich wohnt. Auf dem Land zahlt der Kanton etwas weniger, Verheirateten etwas mehr. Bei jährlich rund 4000 Studienabgängern versickern so allein im Kanton Zürich jedes Jahr Millionen. Millionen, die für andere fehlen, die sie nötiger hätten. Einige Ex-Studenten verzichten denn auch auf das Einsenden des Antragsformulars. Wie viele, weiss niemand, da Studienabgänger nicht separat erhoben werden. Bekannt ist nur, wie viele Formularempfänger insgesamt den Antrag nicht einschicken: In der Stadt Zürich sind es 13 Prozent, im restlichen Kanton durchschnittlich 5 Prozent. Alle anderen machen von ihrem Recht auf vergünstigte Krankenkassenprämien Gebrauch.
Darunter dürfte auch der eine oder andere Hauseigentümer sein. Denn man braucht nicht unbedingt Ex-Student zu sein, um als Vielverdiener profitieren zu können. Unter Umständen reicht auch eine Hausrenovation oder ein Sabbatical. Dadurch sinkt das steuerbare Einkommen, was zu einer Prämienverbilligung berechtigen kann. Wer den Sozialstaat besonders effektiv ausnehmen will, kann im Jahr des Sabbaticals oder der Renovation eine Neubeurteilung verlangen. Dann profitiert man doppelt: das erste Mal ausserordentlich und später nochmals im ordentlichen Verfahren.
Bern richtet Geld ungefragt aus
Zürich ist kein Einzelfall. Auch anderswo kommen ehemalige Wenigverdiener in den Genuss von Krankenkassen-Vergünstigungen. In den meisten Kantonen funktioniert der Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden und den Prämienverbilligern allerdings schneller, was die Zahl der ungerechtfertigten Auszahlungen verringert. Der Kanton Bern zum Beispiel zieht für die diesjährige Prämienverbilligung die Steuerveranlagung von 2010 bei – oder, falls diese noch nicht definitiv ist, jene von 2009. Dafür richten die Berner die Gelder gleich ungefragt aus – ohne erst auf ein Antragsformular zu warten.
Warum aber fragen die Kantone die (vermeintlichen) Null- oder Wenigverdiener nicht erst, ob sich deren wirtschaftliche Situation allenfalls verbessert hat, bevor sie ihnen unter die Arme greifen? So könnten die Antragsformulare um eine Passage erweitert werden, wonach Einkommenserhöhungen von mehr als 20 Prozent deklarationspflichtig wären. Wer eine solche Information unterschlagen würde, müsste das Geld zurückzahlen und würde gebüsst. Lorenz Ineichen winkt allerdings ab. Im Kanton Zürich fehle eine gesetzliche Grundlage für eine solche Busse. Stattdessen setze man «auf Eigenverantwortung». Überdies mache die vorgeschlagene Zusatzerklärung nur Sinn, wenn man sie auch kontrolliere. Und dies sei aufwendig. So sieht es auch die Zürcher Sozialversicherungsanstalt, welche die Prämienverbilligung ausserhalb der Stadt Zürich abwickelt: «Die Individualbearbeitung muss möglichst gering gehalten werden, damit das Prämienverbilligungsgeschäft günstig durchgeführt werden kann.»
Basel macht es vor
Im Kanton Basel-Stadt scheut man den Aufwand dagegen nicht. Dort müssen Bezüger von Prämienverbilligungen schon heute melden, wenn ihr Einkommen um 20 Prozent oder mehr steigt. Dazu verpflichten sie sich explizit per Unterschrift auf dem Antragsformular. Wer dagegen verstösst, muss ungerechtfertigt bezogene Gelder zurückzahlen und überdies eine Gebühr entrichten.
Das komme jährlich rund 500-mal vor, sagt Guido Vogel, der in Basel für die Prämienverbilligung verantwortlich ist. Tausende würden sich dagegen an die Vorschrift halten und die Verbesserung ihres Einkommens melden. Dieses Vorgehen sei zwar mit etwas mehr Arbeit verbunden. «Aber ein Riesenaufwand ist es nicht», findet Vogel. Er könne es anderen Kantonen empfehlen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.06.2011, 20:42 Uhr
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189 Kommentare
Den Studenten wird komischerweise sowieso alles nachgeschossen fängt beim Stipendium an (jeder der eine Lehre macht muss alles selber bezahlen) über unzählige Vergünstigungen aller Art wenn Sie was kaufen wollen bekommen von überall her Zuschüsse für das und jenes u.a. auch für die Miete von Wohnungen usw. und jetzt zocken diese auch noch die Krankenkasse ab .. Antworten
Als Studentin muss ich da vielleicht aber auch mal die andere Seite ausleuchten: Ich habe Mitte 2008 meinen Job aufgegeben und studiere seither. Ich habe jetzt, im Mai 2011 das erste Mal eine Prämienverbilligung erhalten. Bis jetzt musste ich mir das Geld irgendwie zusammenkratzen, woher auch immer. Und ich bekam überhaupt nichts automatisch zugeschickt, sondern musste mich drum kümmern. Antworten
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