«Wir finden genügend Leute, die bereit sind, nach St. Gallen zu kommen»
Aktualisiert am 11.01.2012 2 Kommentare
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Heute hat der St. Galler Bauchef Willi Haag Bundesverwaltungsgerichtspräsident Markus Metz die Schlüssel für das markante Bauwerk am Fusse des Rosenbergs übergeben.
Haag zeigte sich erfreut, dass das Gebäude nach vielen Debatten und Verhandlungen sowie einer über sechsjährigen Planungs- und Bauzeit nun offiziell dem Bund übergeben werden könne. «Das Bauwerk ist das Verdienst aller Ostschweizer Kantone», sagte der St. Galler Regierungsrat.
Umzug Schritt für Schritt
St. Gallen stand bei der Vergabe des Bundesverwaltungsgerichts in einem harten Wettbewerb mit Freiburg. Im Juni 2002 lenkte der Nationalrat ein und vergab den Sitz nach St. Gallen. Die grosse Kammer folgte dem staatspolitischen Appell, mit der Dezentralisation Ernst zu machen und nach dem Tessin auch die Ostschweiz zu berücksichtigen.
Mit 75 Richterinnen und Richtern sowie rund 320 Mitarbeitenden ist das Bundesverwaltungsgericht das grösste Gericht der Schweiz. Der Umzug von Bern und Zollikofen BE nach St. Gallen erfolgt Schritt für Schritt in der ersten Hälfte des Jahres 2012. Anfang Juli wird mit dem Betrieb gestartet.
Unter einem Dach
Der neue Standort komme einerseits dem Bedürfnis nach einfachen und schnellen Verfahrensabläufen entgegen, sagte Markus Metz. Andererseits trete das Gericht unter einem Dach auch nach aussen einheitlich auf, was bisher durch die drei Standorte schwierig war.
Eine grosse Herausforderung stelle die Erhaltung der Konstanz beim Personal dar. Nicht alle der rund 400 Mitarbeitenden werden die Koffer packen; ein Teil der Belegschaft pendelt nach St. Gallen. Es werde versucht, möglichst viele Mitarbeitende für den Umzug in die Ostschweiz zu gewinnen. «Miteinander werden wir die Integration schaffen», sagte Metz. «Wir finden genügend Leute, die bereit sind, nach St. Gallen mitzukommen», sagt Metz im Interview mit Keystone (siehe Video oben).
Kosten: 106 Millionen Franken
Das Bundesverwaltungsgericht mit dem knapp 50 Meter hohen Turm und einem in den Hang eingelassenen, dreigeschossigen Sockelgebäude wurde durch den Kanton St. Gallen gebaut. Er wird es dem Bund während 50 Jahren vermieten und danach übergeben. Die Kosten inklusive Landkauf belaufen sich auf 106 Millionen Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Verfügungen von Bundesbehörden. In bestimmten Sachbereichen ist das Gericht auch für die Überprüfung kantonaler Entscheide zuständig und urteilt ausserdem in Klageverfahren. (bru/sda)
Erstellt: 11.01.2012, 15:08 Uhr
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2 Kommentare
Immer wiederum werden Aussagen der Verwaltungen bei den Bürgern aufdoktriniert, dass ein Arbeitsweg bis 2 Stunden zu einem cour normal gehören müsse. Doch nun stellt sich die gleichen Personen der Verwaltung dereinst massiv sehr schwer, sich an solche Regelungen messen zu müssen. Die Irronie der Geschichte, da haben einst Personen über die Bevölkerung gerichtet, ohne Konsequenzen für sie selber. Antworten


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