Schweiz

«Wir haben uns mit Deutschland geeinigt»

Von Andreas Flütsch & Arthur Rutishauser. Aktualisiert am 21.10.2010

Michael Ambühl verhandelte im Steuerstreit erfolgreich mit Deutschland: Die Grundsatzvereinbarung sieht eine Abgeltungssteuer vor. Für die Legalisierung unversteuerter Altgelder ist eine Lösung vorgespurt.

Ist überzeugt, dass die angestrebte Lösung «für beide Seiten stimmt»: Michael Ambühl.

Ist überzeugt, dass die angestrebte Lösung «für beide Seiten stimmt»: Michael Ambühl.

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Michael Ambühl

Chefunterhändler in Finanzfragen

Der gelernte Betriebswirtschafter und Mathematiker leitet im Finanzdepartement das neu geschaffene Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Im Fall UBS leitete Ambühl die Verhandlungen mit den USA. Vor seiner Ernennung zum Staatssekretär im 2005 war Ambühl Diplomat, beispielsweise in Delhi und Brüssel. Ab 1999 leitete er das Integrationsbüro mit der EU. Ambühl war auch Schweizer Chefunterhändler für die Bilateralen II. Der Berner ist verheiratet und Vater eines Kindes.

Herr Ambühl, offenbar steht die Schweiz kurz vor einer Einigung im Steuerstreit mit Deutschland. Neben dem revidierten Doppelbesteuerungsabkommen geht es vor allem um die Einführung einer Abgeltungssteuer und die Legalisierung deutscher Gelder in der Schweiz. Auch mit anderen Staaten laufen Gespräche.Was bringt die Abgeltungssteuer der Schweiz eigentlich, da fliesst doch nur Geld ab?

Unser Ziel ist es, einen langfristig erfolgreichen Finanzplatz Schweiz zu ermöglichen. Dies erfordert optimale Rahmenbedingungen, aber auch eine gewisse internationale Akzeptanz. In Steuerfragen heisst das, dass wir zwei Ansprüche unter einen Hut bringen wollen. Auf der einen Seite den Anspruch des Staates, seine Bürger zu besteuern. Auf der anderen Seite den Anspruch der Bankkunden auf Privatsphäre in finanziellen Angelegenheiten.

Ist das nicht ein unlösbarer Widerspruch?
Mit unserem Angebot einer umfassenden Quellensteuer mit Abgeltungscharakter, kombiniert mit einer effizienten Amtshilfe gemäss OECD-Standard werden wir beiden Ansprüchen gerecht. Zusätzlich wollen wir für unseren Finanzsektor besseren Zugang zu ausländischen Märkten erreichen.

Hätte man nicht schon viel früher auf eine solche Strategie kommen müssen?
Das richtige Timing ist nicht nur in der Politik schwierig, sondern auch in der Wirtschaft. Immerhin muss man zugestehen, dass die lange Zeit verfolgte defensive Strategie für den Finanzplatz erfolgreich war. Aber die Zeiten sind heute anders. Wir wollen künftig eine offensive Rolle spielen in internationalen Finanz- und Steuerfragen. Dies hat der Bundesrat im Februar 2010 mit der neuen Finanzmarktstrategie bekräftigt.

Findet denn die Schweiz international Gehör?
Die Schweiz braucht sich überhaupt nicht zu verstecken. Wir haben gesunde Staatsfinanzen, attraktive Steuerbedingungen und ein hochstehendes, international vernetztes Know-how in Finanzdienstleistungen.

Die Abgeltungssteuer entspricht dem Konzept Rubik der Bankiervereinigung. Hat dieses die Marschrichtung vorgegeben?
Es war ein Input von vielen. Eine Abgeltungssteuer kennen viele andere Staaten in unterschiedlicher Ausprägung. Auch die Schweiz verfügt mit der Verrechnungssteuer seit 1944 über eine Quellensteuer auf Kapitalerträge, wenn auch ohne abgeltenden Charakter. Und bei der EU-Zinsbesteuerung wird ebenfalls an der Quelle besteuert. Neu käme die abgeltende Wirkung dazu, das heisst, dass mit dem Abzug der Quellensteuer die entsprechenden Erträge nicht mehr deklariert werden müssen.

Warum ist Deutschland bereit, eine solche Lösung zu akzeptieren, nachdem dies noch vor Jahresfrist unmöglich schien?
Offenbar konnten wir unsere Verhandlungspartner davon überzeugen, dass wir in der Schweiz mit dem System der Quellenbesteuerung auf nationaler und internationaler Ebene gute Erfahrungen machen. Wir sind überzeugt, dass dieses System effizient ist und für beide Seiten stimmt.

Wie sieht denn die Lösung mit Deutschland genau aus?
Wie im März dieses Jahres angekündigt, haben die beiden Parteien vereinbart, Lösungen zu sondieren für vier offene Punkte, nämlich die Regularisierung unversteuerter Gelder, die Besteuerung neu zufliessender Gelder, den verbesserten Marktzugang sowie die Problematik des Kaufs von Steuerdaten. Die Sondierungen verliefen positiv. Gestützt auf diese Ergebnisse könnte man nun konkrete Verhandlungen beginnen. Gleichzeitig könnte das im März paraphierte Doppelbesteuerungsabkommen nach OECD-Standard unterzeichnet werden.

Liegt der vorgesehene Satz für die Abgeltungssteuer mit Deutschland wirklich bei 35 Prozent, wie deutsche Medien behaupten? Und wäre ein so hoher Ansatz nicht diskriminierend?
Es gibt noch keine konkreten Zahlen, aber wir haben uns mit Deutschland auf Grundsätze und Formeln geeinigt, die in Verhandlungen ausgearbeitet werden müssen.

Wann wird nun die Grundsatzvereinbarung mit Deutschland unterzeichnet?
Möglicherweise vor Ende Oktober.

Auch mit den USA droht ein Steuerstreit. Die USA wollen eine Art Strafsteuer einführen, die alle trifft, die ihre Daten nicht offenlegen.
Sie sprechen die sogenannte FATCA-Gesetzesvorlage an. Diese betrifft aber nicht speziell die Schweiz, sondern richtet sich an alle Finanzinstitute ausserhalb der USA. Auch hier ist eine Abgabe an der Quelle vorgesehen, allerdings bei jeder Transaktion aus USQuelle und mit sehr hohem bürokratischen Aufwand verbunden. Bei der Umsetzung dürfte noch nachgebessert werden. Entsprechende Bemühungen laufen weltweit.

Was sind die weiteren Prioritäten in Ihrem neu geschaffenen Amt?
Wir wollen die Position der Schweiz in den wichtigen internationalen Finanzgremien stärken, in erster Linie beim Financial Stability Board, einem der wichtigsten Zudiener der G-20, sowie beim Internationalen Währungsfonds IWF und der OECD.

Was ist hier Ihr vorrangiges Ziel?
Das Staatssekretariat ist engagiert bei den Vorschlägen für die Problematik des «Too big to fail», wo wir uns auf die Vorarbeiten der Expertengruppe und die neuesten internationalen Entwicklungen abstützten. Ein weiteres Dossier betrifft die Anreize zur Beschränkung zu hoher Managementgehälter.

Wie sollen die Anreize aussehen?
Als Erstes werden wir noch dieses Jahr eine Vorlage zur Vernehmlassung vorbereiten. Darin wird vorgeschlagen, dass das Salärwesen eines systemrelevanten Finanzunternehmens, das Staatshilfe in Anspruch nimmt, während der Dauer der Unterstützung staatlich reguliert wird.

OECD und G-20 sind wichtig. Aber grösster Handelspartner ist die EU. Sind Steuern mit der EU ein Thema?
Ja, wir sondieren zurzeit mit der EUKommission, wie wir einen möglichen Dialog über Unternehmenssteuern vorbereiten können. "«Die Sondierungen verliefen positiv. Gestützt auf diese Ergebnisse könnte man konkrete Verhandlungen starten.»"
(Tages-Anzeiger)

Erstellt: 21.10.2010, 08:57 Uhr

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